Leitfaden zur Bewertung des Betrugsrisikos und zu Wirksamen und Angemessenen Betrugsbekämpfungsmassnahmen

Guidelines

Datum: 16 jun 2014

Zeitraum: 2014-2020

Thema: Structural Funds management and Governance

Sprachen:   bg | cs | da | de | el | en | es | et | fi | fr | hr | hu | it | lt | lv | mt | nl | pl | pt | ro | sk | sl | sv

Der vorliegende Leitfaden enthält Hilfestellungen und Empfehlungen für dieVerwaltungsbehörden hinsichtlich der Anwendung von Artikel 125 Absatz 4Buchstabe c1, dem zufolge die Verwaltungsbehörde unter Berücksichtigung derermittelten Risiken wirksame und angemessene Vorbeugungsmaßnahmen gegen Betrug zu treffen hat. Darüber hinaus erläutert die Kommission, welche Möglichkeiten die Prüfbehörde hat, um die Einhaltung dieses Artikels durch die Verwaltungsbehörde zu überprüfen.

Die Kommission empfiehlt den Verwaltungsbehörden ein vorausschauendes,strukturiertes und gezieltes Konzept für den Umgang mit Betrugsrisiken. Das Ziel sollte sein, im Bereich des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, des Europäischen Sozialfonds, des Kohäsionsfonds und des Europäischen Meeres- und Fischereifonds vorausschauende und angemessene Betrugsbekämpfungsmaßnahmen einzusetzen, die zudem kostenwirksam sind. Alle für die Programmdurchführung zuständigen Behörden sollten eine Nulltoleranzpolitik gegenüber Betrug verfolgen. Dies beginnt mit dem auf der Führungsebene angeschlagenen Ton. Eine gezielte Bewertung des Betrugsrisikos kann im Verbund mit einem klaren Bekenntnis zurBetrugsbekämpfung eine klare Botschaft an potenzielle Betrüger aussenden. Der wirksame Einsatz robuster Kontrollsysteme kann das Betrugsrisiko zwar erheblich reduzieren, allerdings nicht vollständig verhindern, dass Betrug vorkommt oder unentdeckt bleibt. Aus diesem Grund müssen die Systeme zusätzlich Verfahren zur Aufdeckung von Betrugsdelikten sowie die Ergreifung geeigneter Maßnahmen im Fall eines Betrugsverdachts gewährleisten. Dieser Leitfaden soll eine schrittweise Anleitungzur Bekämpfung all jener Betrugsdelikte bieten, die auch nach der Einführung und wirksamen Umsetzung anderer Maßnahmen im Bereich des Finanzmanagements auftreten können. Das Hauptziel der Rechtsvorschriften ist dagegen der kostenwirksame Umgang mit Betrugsrisiken und die Anwendung wirksamer und angemessener Betrugsbekämpfungsmaßnahmen, was in der Praxis ein gezieltes, auf jedes einzelne Programm und jede Situation zugeschnittenes Vorgehen erfordert.