Umsetzung und Datenqualität
Implementierung
Die Verordnung zum ESVG 2010 sieht vor, dass die Europäische Kommission die Anwendung des ESVG ab 2018 alle fünf Jahre überprüft. Das Ergebnis dieser Überprüfung wird dem EU-Parlament und dem Rat daraufhin von der Kommission vorgetragen.
Die Überprüfung bewertet die
- Datenqualität der nationalen und regionalen Konten
- Wirksamkeit der Verordnung und des Überwachungsprozesses
- Fortschritte bei den Daten über Eventualverbindlichkeiten und bei der Datenverfügbarkeit
Weitere Lektüre
- 2023: Bericht über die Anwendung der Verordnung (EU) 549/2013
- 2018: Bericht über die Anwendung der Verordnung (EU) 549/2013, begleitet von
- Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen zum ESVG 2010 zur Datenverfügbarkeit und Anwendung der gewährten Ausnahmeregelungen
- Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen zum Qualitätsbericht im Hinblick auf die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene, Daten für 2016
Datenqualität
Weiterhin legt die Verordnung zum ESVG 2010 fest, dass die Qualität der an Eurostat übermittelten Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene im Hinblick auf die folgenden Kriterien bewertet wird:
- Relevanz
- Genauigkeit
- Aktualität und Pünktlichkeit
- Zugänglichkeit und Klarheit
- Vergleichbarkeit und Kohärenz
Die Modalitäten, die Periodizität und die Indikatoren dieses Bewertungsverfahrens sind in der Verordnung (EU) 2016/2304 festgelegt.
Qualitätsberichte
Seit 2017 wird ein Berichterstattungs- und Bewertungsverfahren im Hinblick auf die Qualität durchgeführt. Eurostat stellt den EU-Ländern, Island, Norwegen und der Schweiz vorausgefüllte nationale Qualitätsberichte mit quantitativen Indikatoren und qualitativen Informationen zur Verfügung.
Bis Ende Mai füllen die Länder ihre nationalen Qualitätsberichte aus und senden sie an Eurostat zurück. Eurostat wertet anschließend die Ergebnisse aus, um eine Gesamtbewertung auf der Grundlage der nationalen Qualitätsberichte und anderer verfügbarer Informationen zu erstellen und zu veröffentlichen.