DS ESA 2010 > Data revision DE REVAMP

Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen werden revidiert, wenn neue Informationen verfügbar werden oder wenn methodische Verbesserungen vorgenommen werden. 

Wie im Verhaltenskodex für europäische Statistiken vorgesehen, sollten Revisionen nach standardisierten, gut eingeführten und transparenten Verfahren für die Umsetzung und Kommunikation durchgeführt werden.

Die praktischen Leitlinien für die Revision von Daten des ESVG 2010 beschreiben bewährte Verfahren zur Umsetzung einer harmonisierten europäischen Revisionspolitik (HERP), die sowohl routinemäßige als auch größere Überarbeitungsmaßnahmen umfasst.

DS ESA 2010 > Data revision Part 2 DE REVAMP

Arten von Revisionen

Routinerevisionen (oder laufende Revisionen) beinhalten Änderungen der veröffentlichten Daten, die mit dem regulären Datenproduktionsprozess zusammenhängen, und umfassen alle Änderungen in den Schätzungen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für einen bestimmten Zeitraum von der ersten bis zur letzten Schätzung.

Größere Revisionen sind Revisionen von Datenquellen oder Methoden, die zur Schätzung von Indikatoren der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen verwendet werden. Größere Revisionen können in größere Ad-hoc-Revisionen und größere regelmäßige Revisionen unterteilt werden. 

Größere Ad-hoc-Revisionen ergeben sich aus methodischen Änderungen, wie der Einführung eines neuen ESVG, oder aus besonderen Ereignissen wie EU-Erweiterungen. Bei diesen Überarbeitungen werden in der Regel auch neue oder geänderte Basisdatenquellen und/oder neue Schätzungsmodelle einbezogen. Diese größeren Ad-hoc-Revisionen werden auf EU-Ebene auf der Grundlage eines vereinbarten Zeitplans koordiniert.

Größere regelmäßige Revisionen finden regelmäßig (alle fünf bis zehn Jahre) statt, um die Ergebnisse von Änderungen bei den Basisdatenquellen und/oder neue Schätzmethoden einzubeziehen. Gemäß der harmonisierten europäischen Revisionspolitik (HERP) sollten Benchmark-Revisionen für Bezugsjahre mit den Endziffern „0“ und „5“ und für Implementierungsjahre mit den Endziffern „4“ und „9“ durchgeführt werden. Sowohl größere Ad-hoc-Revisionen als auch größere regelmäßige Revisionen sollten gesamte Zeitreihen oder Zeitreihen, die so weit wie möglich zurückliegen, erzeugen.

Im Zusammenhang mit HERP wird der Begriff „Benchmark-Revision“ für die Bezeichnung einer größeren regelmäßigen Revision verwendet.

EU-Benchmark-Revisionen

Bei harmonisierten Benchmark-Revisionen handelt es sich um koordinierte, größere europäische Revisionen, die neue Datenquellen und größere Änderungen der Methodik einbeziehen. Sie zielen darauf ab, ein Höchstmaß an Konsistenz zu gewährleisten:

  • innerhalb und zwischen Bereichen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für die längstmöglichen Zeitreihen,
  • in allen EU-Ländern,
  • mit Zahlungsbilanzstatistiken.

Die Umsetzung der nächsten koordinierten Benchmark-Revision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und der Zahlungsbilanzen im Jahr 2024 hat begonnen. Eine koordinierte Kommunikation des Europäischen Statistischen Systems (ESS) wird durch die schrittweise Veröffentlichung von Informationen zu den folgenden Aspekten unterstützt: 

Weiterführende Informationen