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Beispiele gelöster Fälle ›
Familienleistungen

Slowenien zahlt Kinderbetreuungsgeld für in Österreich lebende Kinder – SOLVIT weist der Antragstellerin den richtigen Weg

Eine österreichische Staatsangehörige hatte Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld von Slowenien, da ihr Ehemann dort arbeitete. Mehr als fünf Monate nach Antragstellung war die Behörde jedoch noch zu keiner Entscheidung gelangt. Die slowenische Behörde bat die Antragstellerin und die zuständige Behörde in Österreich um zusätzliche Auskünfte. Die Antragstellerin war der Ansicht, dass sie die Informationen bereits übermittelt habe und ihr Antrag auf Beihilfe ins Stocken geraten sei.

Die Bewertung der in dem Dossier enthaltenen Informationen durch SOLVIT ergab, dass einige Informationen noch fehlten. SOLVIT erläuterte der Antragstellerin daraufhin, wie diese korrekt hinzuzufügen waren. Innerhalb von weniger als zwei Monaten erließ die Behörde einen positiven Bescheid, und die Antragstellerin erhielt das Kinderbetreuungsgeld.

Lösung des Problems innerhalb von 7 Wochen.

Mehr unter: EU-Vorschriften zur Anerkennung von Berufsqualifikationen


Slowakische Familie erhält Kindergeld aus Island

Ein in Island lebender und arbeitender slowakischer Staatsangehöriger stellte dort einen Antrag auf Kindergeld. Sein Antrag blieb jedoch unbeantwortet. In der Zwischenzeit kehrte er in die Slowakei zurück und beantragte dort Kindergeld.

Aber die slowakischen Behörden wollten für die Zeit, die er in Island gearbeitet hatte, nicht zahlen.

SOLVIT fand heraus, dass die isländischen Behörden nicht reagiert hatten, weil ihnen einige Unterlagen fehlten.

Der Antragsteller übermittelte die fehlenden Dokumente und erhielt kurz darauf das Kindergeld von den isländischen Behörden.

Lösung des Problems innerhalb von 12 Wochen.

Mehr unter: Familienleistungen