Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 05/10/2009

Mindesteinkommensregelungen

Die Bedeutung, die der Sicherstellung angemessener sozialer Sicherungsnetze zukommt, hat angesichts des derzeitigen wirtschaftlichen Rückgangs erheblich zugenommen. Nach einem zusammenfassenden Bericht, der kürzlich vom Kernteam des Europäischen Netzwerks unabhängiger ExpertInnen im Bereich soziale Eingliederung erstellt wurde, sind die meisten Länder der EU allerdings immer noch weit davon entfernt, überausreichend entwickelte und/oder "großzügige"Mindesteinkommensregelungen (MER) zu verfügen, die es den Menschen ermöglichen, ein Leben in Würde zu führen. In vielen Fällen spielen diese Regelungen jedoch eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, schwerwiegende Armut einzudämmen.

Der Bericht, der sich auf regierungsunabhängige nationale Berichte stützt, in denen die MER der verschiedenen Mitgliedstaaten bewertet werden, kommt genau ein Jahr, nachdem die Kommission ihre Empfehlung zur aktiven Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen veröffentlichte. Die am 3. Oktober 2008 verabschiedete Empfehlung enthält gemeinsame Grundsätze und praktische Leitlinien für eine umfassende Strategie der sozialen Eingliederung, die auf der Kombination von drei politischen Pfeilern basiert: angemessene Einkommensunterstützung, integrative Arbeitsmärkte und Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen. Unter dem Schwerpunkt Mindesteinkommen werden die Mitgliedstaaten in der Empfehlung aufgerufen zur "Anerkennung des grundlegenden Anspruchs jedes Einzelnen auf Zuwendungen und Leistungen, die ausreichen, um ein menschenwürdiges Leben zu führen, als Teil der umfassenden und konsistenten Bemühungen zur Bekämpfung sozialer Ausgrenzung".

Angesichts dieser Situation formuliert der Bericht sechzehn Vorschläge für Maßnahmen auf einzelstaatlicher und/oder gemeinschaftlicher Ebene, deren Ziel es ist, den in der Empfehlung der Kommission vom Oktober 2008 zur aktiven Eingliederung beschriebenen Pfeiler der Mindesteinkommen Realität werden zu lassen. Diese Maßnahmen beziehen sich auf die Themen Angemessenheit, Anhebung, Geltungsbereich, Nichtinanspruchnahme, Negativanreize, Verknüpfung der drei Pfeiler der "aktiven Eingliederung", Überwachung und Berichterstattung sowie Wirtschafts- und Finanzkrise.

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