Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 28/09/2022

EU-Kommission ergreift Maßnahmen für besseren Schutz vor Asbest und für eine asbestfreie Zukunft

Asbest ist ein hochgefährlicher, krebserregender Stoff, der in der EU noch in vielen Gebäuden verbaut ist und viele vermeidbare Todesfälle verursacht.

© European Commission

Die Kommission legt heute ein umfassendes Konzept für einen besseren Schutz von Mensch und Umwelt vor Asbest und für eine asbestfreie Zukunft vor.

Dazu gehören:

Zwar darf Asbest in der EU seit 2005 nicht mehr verwendet werden, ist aber noch in älteren Gebäuden verbaut. Werden asbesthaltige Materialien etwa bei Renovierungen beschädigt und Asbestfasern freigesetzt und eingeatmet, stellt dies eine besondere Gefahr für die Gesundheit dar.

Gut 78 % der in den Mitgliedstaaten anerkannten berufsbedingten Krebserkrankungen stehen im Zusammenhang mit Asbest. Das Einatmen von in der Luft befindlichen Asbestfasern kann beispielsweise Mesotheliome oder Lungenkrebs verursachen, wobei erste Krankheitsanzeichen meist erst etwa 30 Jahre nach der Exposition auftreten.

Um die Gesundheit von Mensch und Umwelt zu schützen und menschenwürdige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, ist es daher wichtig, die von einer Exposition gegenüber Asbest ausgehenden Gefahren einzudämmen. Vor dem Hintergrund des grünen Wandels und des Bestrebens der EU, die Renovierungsquote von Gebäuden zu erhöhen, ist dies noch umso relevanter.

Gebäuderenovierungen wirken sich positiv auf die Gesundheit und die Lebensbedingungen der Bewohner/innen aus und senken die Energiekosten. Dadurch steigt jedoch auch das Risiko einer Asbestexposition, insbesondere für Bauarbeiter/innen.

Die heute vorgeschlagenen Maßnahmen sind Teil der Präventionsmaßnahmen des europäischen Plans zur Krebsbekämpfung und leisten einen Beitrag zum Erreichen der Ziele des europäischen Grünen Deals, des Null-Schadstoff-Aktionsplans und der europäischen Säule sozialer Rechte.

Eine asbestfreie Zukunft für alle

Für den Schutz auch künftiger Generationen vor den mit Asbest verbundenen Gefahren legt die Kommission ein umfassendes gesundheitspolitisches Konzept mit folgenden Zielen vor:

  • Bessere Unterstützung von Opfern von Asbestkrankheiten

 

  • Besserer Schutz vor Asbest für Arbeitnehmer/innen 
  • Die Kommission schlägt heute vor, den Arbeitsplatzgrenzwert für Asbest durch eine Überarbeitung der Richtlinie über Asbest am Arbeitsplatz deutlich zu senken.
  • Die Kommission wird die Leitlinien zur Unterstützung der Mitgliedstaaten, Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen bei der Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie aktualisieren. Die Kommission wird eine Sensibilisierungskampagne zur sicheren Beseitigung von Asbest starten.

 

  • Bessere Informationen über Asbest in Gebäuden 
  • Die Kommission wird einen Gesetzesvorschlag zur Ermittlung und Meldung von Asbest in Gebäuden vorlegen.
  • Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, nationale Strategien für die Asbestbeseitigung zu entwickeln. Die Kommission wird einen Regulierungsansatz zur Einführung digitaler Gebäude-Logbücher vorschlagen, damit gebäudebezogene Daten über die Planung bis hin zum Bau und Abriss besser geteilt und genutzt werden können.

 

Über die Aufbau- und Resilienzfazilität, den Europäischen Sozialfonds Plus und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung werden beträchtliche EU-Mittel bereitgestellt, um die Mitgliedstaaten in puncto Gesundheitsvorsorge, Behandlung, Gebäudesanierung und Asbestentfernung zu unterstützen.

Bei der Bekämpfung von Asbest will die EU weltweit weiterhin vorbildlich vorangehen, beispielsweise im Rahmen der Konferenz der Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens, der Internationalen Arbeitsorganisation sowie der G7 und der G20.  

Schutz der Arbeitnehmer/innen vor Asbest

Arbeitnehmer/innen sind am stärksten gefährdet, krebserregendem Asbest ausgesetzt zu sein. Um sie besser zu schützen, legt die Kommission heute einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über Asbest am Arbeitsplatz vor. Dieser Vorschlag sieht unter anderem vor, den derzeit geltenden Grenzwert für die Exposition gegenüber Asbest am Arbeitsplatz basierend auf den jüngsten wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen um das Zehnfache zu senken (von 0,1 auf 0,01 Fasern pro cm³).

Neben Sensibilisierungsmaßnahmen und Verbesserungen bei der Prävention und Behandlung von Krankheiten trägt dies zum Erreichen der EU-Ziele im Kampf gegen den Krebs bei. Außerdem werden so gleiche Wettbewerbsbedingungen für in der gesamten EU tätige Unternehmen geschaffen und die Gesundheitsausgaben für medizinische Behandlungen reduziert.

Nächste Schritte

Die Kommission fordert die EU-Institutionen, Mitgliedstaaten, Sozialpartner sowie alle anderen Interessenträger auf, die Maßnahmen zur Verwirklichung eines asbestfreien Europas für heutige und künftige Generationen zu beschleunigen. Der Kommissionsvorschlag zur Änderung der Richtlinie über Asbest am Arbeitsplatz soll vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten erörtert werden; dabei hofft die Kommission auf eine rasche Annahme. Nach der Annahme des Vorschlags haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Hintergrund

Die in der heutigen Mitteilung vorgestellten Maßnahmen folgen der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2021 zum Schutz der Arbeitnehmer vor Asbest. Damit wird der von Kommissionspräsidentin von der Leyen in ihren politischen Leitlinien geäußerten Zusage entsprochen, auf Entschließungen nach Artikel 225 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU angemessen und unter uneingeschränkter Wahrung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, Subsidiarität und besseren Rechtsetzung zu reagieren.

Die Verringerung der Exposition gegenüber krebserregenden Stoffen wie Asbest ist Teil des europäischen Plans zur Krebsbekämpfung und des Null-Schadstoff-Aktionsplans der Kommission. Im Arbeitsprogramm für 2022 und im strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021–2027 hatte die Kommission angekündigt, einen Vorschlag zur Senkung des geltenden Grenzwerts für die Asbestexposition am Arbeitsplatz vorzulegen.

Auch haben sich die EU-Bürgerinnen und -Bürger bei der Konferenz zur Zukunft Europas für eine Überarbeitung der Richtlinie über Asbest am Arbeitsplatz ausgesprochen. Der heute unterbreitete Vorschlag ist das Ergebnis eines umfassenden Konsultationsprozesses, bei dem eng mit Wissenschaftler(inne)n, Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen sowie den Mitgliedstaaten zusammengearbeitet wurde.

Krebserkrankungen sind in der EU die häufigste arbeitsbedingte Todesursache. Dabei stehen 78 % der anerkannten berufsbedingten Krebserkrankungen im Zusammenhang mit Asbest.

Allein im Jahr 2019 starben in der EU mehr als 70 000 Menschen an den Folgen einer früheren Asbestexposition am Arbeitsplatz. Schätzungen zufolge sind derzeit 4,1 bis 7,3 Millionen Arbeitnehmer/innen Asbest ausgesetzt, wovon 97 % im Baugewerbe und 2 % in der Abfallbewirtschaftung arbeiten. Um die Asbestgefahr einzudämmen, hat die EU in den letzten 40 Jahren Maßnahmen ergriffen, mit denen der Einsatz von Asbest zunächst eingeschränkt und im Jahr 2005 schließlich ganz verboten wurde.

Da jedoch vor dem Verbot mehr als 220 Millionen Gebäudeteile errichtet wurden, dürften viele Gebäude noch Asbest enthalten und eine Gesundheitsgefahr darstellen. Darüber hinaus müssen Asbestabfälle weiterhin bewirtschaftet und entsorgt werden. In der Strategie für eine Renovierungswelle, die darauf abzielt, die jährliche Quote der Gebäuderenovierungen bis 2030 mindestens zu verdoppeln, wird ferner betont, wie wichtig ein umfassender Ansatz zur Bekämpfung von Asbest ist.

Ebenso wird in dem im Dezember 2021 vorgelegten Vorschlag für eine überarbeitete Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden erklärt, dass die Mitgliedstaaten Verbesserungen der Gesamtenergieeffizienz bestehender Gebäude unterstützen sollten, die zur Schaffung eines gesunden Raumklimas beitragen, unter anderem durch die Entfernung gefährlicher Stoffe wie Asbest.

 

 

 

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