Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 23/03/2022

Ukraine: EU unterstützt Mitgliedstaaten bei der Deckung des Bedarfs der Flüchtlinge

Die Europäische Kommission erläutert heute die Maßnahmen, die ergriffen werden, um die Mitgliedstaaten bei der Deckung des Bedarfs der Menschen zu unterstützen, die vor dem Krieg gegen die Ukraine und ihre Bevölkerung fliehen.

Seit der grundlosen und ungerechtfertigten Invasion der Ukraine durch Russland haben in nur vier Wochen etwa dreieinhalb Millionen Menschen – hauptsächlich Frauen und Kinder – Zuflucht in der EU gesucht. Schätzungen zufolge sind rund 6,5 Millionen Menschen im Land auf der Flucht. Die Hilfsbereitschaft der EU gegenüber denen, die in der EU angekommen sind, zeigt sich darin, dass erstmalig die Richtlinie über vorübergehenden Schutz aktiviert wurde, die schnelle Hilfe sowie einen eindeutigen Rechtsstatus gewährleistet.

Über die unmittelbare Hilfe in puncto Unterstützung an der Grenze, Aufnahme und Zivilschutz hinaus ergreift die EU heute weitere Schritte, um den Mitgliedstaaten zu helfen, damit die Schutzberechtigten ihre Rechte auf Bildung, medizinische Versorgung, Unterkunft und Beschäftigung – Dinge, die kennzeichnend für unsere europäische Lebensweise sind – wirksam wahrnehmen können.  

Folgende Unterstützung ist verfügbar: 

  • Besonderer Schutz für Kinder: Kindern muss unterschiedslos ein rascher Zugang zu ihren Rechte garantiert werden. Dazu müssen sie bei der Ankunft in der EU registriert werden. Die EU-Kinderrechtsstrategie bietet einen umfassenden Rahmen für den Schutz und die Verwirklichung der Rechte von Kindern. Im Rahmen der Europäischen Garantie für Kinder wurden nationale Koordinatoren ernannt, denen nun eine zentrale Rolle bei der Verstärkung und Koordinierung der nationalen Bemühungen in Zusammenarbeit mit den regionalen und lokalen Behörden zukommt. In diesem Zusammenhang liegt ein besonderer Schwerpunkt auf Kindern aus Einrichtungen (wie Waisenhäusern) und Kindern, die von Menschenhandel und Entführung bedroht sind. Zudem arbeitet die Kommission spezielle Standardverfahren für die Überstellung unbegleiteter Minderjähriger aus. 
  • Zugang zu Bildung: Eine der Prioritäten ist die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern, Studierenden und Lehrkräften in diesen schwierigen Zeiten. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten zusammenbringen, um einen Erfahrungsaustausch in Gang zu setzen und zu ermitteln, was notwendig ist, damit die vertriebenen Kinder ihre Schulausbildung fortsetzen können. Das School Education Gateway wird als zentrale Anlaufstelle für Lehrmaterial aus der Ukraine und Materialien der Mitgliedstaaten in ukrainischer Sprache dienen. Auch die Kapazitäten der unter den Neuankömmlingen befindlichen ukrainischen Lehrkräfte müssen unbedingt genutzt werden. Die eTwinning-Gemeinschaft kann Gruppen, die im geschützten Bereich der Plattform eingerichtet werden, bei der Unterstützung von Lehrkräften helfen. Außerdem soll die Flexibilität des Erasmus+-Förderprogramms genutzt werden, um die Ausbildung von geflüchteten Studierenden und die Integration von Hochschulmitarbeitern, die vor dem Krieg fliehen, zu fördern.  
  • Zugang zu medizinischer Versorgung: Dank eines von der Kommission eingerichteten Solidaritätsmechanismus können Menschen, die dringend eine spezielle Krankenhausbehandlung benötigen, schnell zwischen den Mitgliedstaaten verlegt werden. Dazu stehen bereits 10 000 Betten zur Verfügung. Das EDCD überwacht die Gesundheitslage vor Ort und hat Leitlinien zur Prävention und Bekämpfung von Infektionskrankheiten herausgegeben. Die Kommission unterstützt über die HERA die Bereitstellung von Impfstoffen, insbesondere zur Impfung von Kindern. Schließlich wird die Kommission gezielte Maßnahmen zur psychologischen Unterstützung und zur Verarbeitung der Traumata der durch den Krieg Vertriebenen ergreifen. Dazu gehört unter anderem die Einrichtung eines Netzes ukrainischsprachiger Fachkräfte für psychische Gesundheit. 
  • Zugang zu Arbeitsplätzen: Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um Neuankömmlingen zu helfen, ihr Recht auf Arbeit rasch wahrzunehmen oder sich beruflich weiterzubilden. Das heißt unter anderen, dass die Menschen über ihre Rechte nach der Richtlinie über die Gewährung vorübergehenden Schutzes informiert werden, dass sie sprachliche Unterstützung oder Hilfe bei der Unternehmensgründung und Zugang zu Kinderbetreuung erhalten, wobei den öffentlichen Arbeitsverwaltungen eine Schlüsselrolle als Vermittler auf dem Arbeitsmarkt zukommt. Die Kommission hat die ukrainische Sprache zum EU-Instrument zur Erstellung von Kompetenzprofilen für Drittstaatsangehörige hinzugefügt, damit ukrainische Arbeitsuchende und Studierende, die ihr Studium fortsetzen möchten, ihre Kompetenzen darstellen und Möglichkeiten und Beratung über die nächsten Schritte in Anspruch nehmen können. Die Kommission wird das Pilotprojekt eines neuen Talentpools zur Abgleichung von Kompetenzen mit offenen Stellen auf den Weg bringen. Weitere Initiativen der Kommission in diesem Bereich sind die Entwicklung neuer Leitlinien zur leichteren Anerkennung von in der Ukraine erworbenen Berufsqualifikationen und die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern, um die Unternehmen über die im Rahmen des vorübergehenden Schutzes gewährten Rechte und die verfügbaren Programme zu informieren.  
  • Zugang zu Unterkünften und Wohnraum: Um dem dringenden Bedarf an angemessenem Wohnraum zu entsprechen, sollen Europäer/innen, die ihre Wohnung zur Verfügung stellen, im Rahmen einer neuen Initiative für sichere Wohnungen durch die bedarfsgerechte Mobilisierung von gezielten Finanzmitteln und Online-Ressourcen unterstützt werden. Zur Stärkung der öffentlichen Aufnahmesysteme werden zudem der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds sowie Mittel für die Kohäsionspolitik mobilisiert. Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung soll längerfristig bei der Bereitstellung von Sozialwohnungen für Familien und Einzelpersonen in der Gemeinschaft helfen und kann sowohl den Kauf als auch die Renovierung von Unterkünften finanzieren. Der Europäische Sozialfonds kann gemeinschaftsbasierte Dienste und Unterkünfte, insbesondere für Menschen mit besonderen Bedürfnissen oder Behinderungen, Kinder und ältere Personen unterstützen.

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