Beschäftigung, Soziales und Integration

Schweiz - Sozialhilfe

Dieses Kapitel beinhaltet eine allgemeine Beschreibung der Sozialhilfe in der Schweiz, die dazu dient, den Lebensunterhalt bedürftiger Menschen zu sichern und ihre wirtschaftliche und persönliche Unabhängigkeit zu fördern.

In diesem Kapitel behandelte Leistungen:

  • Grundbedarf
  • Situationsbedingte Leistungen

Worum handelt es sich?

Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft sieht im Grundsatz das Recht auf Hilfe in Notlagen vor, um eine menschenwürdige Existenz zu sichern. Die Sozialhilfe, das letzte Auffangnetz der sozialen Sicherung in der Schweiz, liegt in der Kompetenz der sechsundzwanzig Kantone. Die Umsetzung wird im Allgemeinen den Gemeinden übertragen.

Die Empfehlungen der Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) tragen dennoch zu einer gewissen Harmonisierung der Leistungen bei. Die Kantone können sich daran orientieren. Die von der SKOS befürworteten Leistungen sind insbesondere die folgenden:

  • Grundbedarf: Leistungen, die zur Deckung der Aufwendungen des täglichen Lebens dienen (Nahrung, Kleidung, Verkehrsmittel …), wenn das Haushaltseinkommen niedrig ist. Ihre Wohnkosten werden separat übernommen.
  • Situationsbedingte Leistungen: besonderen gesundheitlichen, wirtschaftlichen, persönlichen und familiären Lagen kann mit situationsbedingten Leistungen entsprochen werden. Situationsbedingte Leistungen ermöglichen es einerseits, Sozialhilfe individuell sowie nach Bedarf auszurichten und andererseits das Gewähren besonderer Mittel mit bestimmten Zielen zu verknüpfen.

Einzelheiten zu den Leistungen jedes Kantons finden Sie unter Inventar und Finanzstatistik der Sozialhilfe im weiteren Sinn.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Im Allgemeinen gilt, dass die Sozialhilfeleistungen bedarfsabhängig sind. Sie werden mit Steuergeldern finanziert und werden unabhängig davon, ob Sie Beiträge entrichtet haben oder nicht, erbracht.

Grundbedarf

Diese Leistung ist für bedürftige Personen bestimmt, die in der Schweiz in einem Privathaushalt leben und zur Haushaltsführung fähig sind.

Situationsbedingte Leistungen

Es werden zwei Arten von situationsbedingten Leistungen (SIL) unterschieden:

  • Grundversorgende SIL: Es gibt Kosten, die nur in bestimmten Situationen anfallen. Diese sind zu übernehmen, wenn sie Teil der materiellen Grundsicherung des Haushalts sind.

Beispiele: Kosten für die Betreuung von Kindern, Mehrkosten für Anschaffungen und Aktivitäten, die von der Schule oder der Bildungsinstitution verlangt werden.

  • Fördernde SIL: Es gibt Kosten, deren Übernahme sinnvoll aber nicht zwingend ist. Diese können übernommen werden, wenn sie den Zielen der Sozialhilfe dienen.

Was sind meine Rechte, und wie kann ich sie geltend machen?

Grundbedarf

Er muss die Grundbedürfnisse decken, um eine menschenwürdige Existenz zu sichern (Nahrungsmittel und Getränke, Kleidung und Schuhe, Energieverbrauch, Verkehrsmittel, Körperpflege, persönliche Gegenstände, Artikel des täglichen Bedarfs usw.).

Die Höhe des Grundbedarfs wird von den Kantonen je nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen festgelegt.

Die SKOS veröffentlicht jedes Jahr die empfohlenen Beträge:

Größe des Haushalts

Grundbedarf je Haushalt/Monat

1 Person

1.031 CHF

2 Personen

1.577 CHF

3 Personen

1.918 CHF

4 Personen

2.206 CHF

5 Personen

2.495 CHF

Zusätzliche Person

+ 209 CHF

Für junge Erwachsene (Personen zwischen 18 und 25 Jahren) gelten spezifische Bedingungen.

Die Wohnkosten sind nicht im Grundbedarf inbegriffen. Die Miete (oder die Hypothekenbelastungen bei Personen, die Eigentümer ihrer Wohnung sind) werden separat übernommen.

 Situationsbedingte Leistungen

Die Sozialhilfe übernimmt anerkannte und dokumentierte Kosten.

Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte

Über die folgenden Links können Sie mehr über Ihre Rechte erfahren. Es handelt sich nicht um Seiten der Europäischen Kommission und verpflichtet diese nicht:

Veröffentlichungen der Europäischen Kommission:

Ihre Ansprechpartner

Kantonale und kommunale Sozialdienste

Die Anträge auf Sozialhilfeleistungen werden von den kantonalen und kommunalen Sozialdiensten bearbeitet.

Informationen finden Sie im Verzeichnis der Adressen von kantonalen und kommunalen Behörden.

Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS)

Monbijoustrasse 22

3000 Bern 14

Tel. +41 31326-1919

admin@skos.ch

www.skos.ch

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