Beschäftigung, Soziales und Integration

Schweden - Arbeitslosengeld

In diesem Kapitel werden die Leistungen beschrieben, die Sie von dem schwedischen Arbeitslosenversicherungssystem erhalten, wenn Sie arbeitslos werden. Außerdem wird erläutert, welche Bedingungen Sie für den Erhalt dieser Leistungen erfüllen müssen, wie lange Sie die Leistungen erhalten und welche Formulare Sie ausfüllen müssen.

Beschrieben werden die folgenden Leistungen:

  • Grundversicherung bei Arbeitslosigkeit (inkomstbortfallsförsäkring)
  • Einkommensausfallversicherung (inkomstbortfallsförsäkring)
  • Sonstige Unterstützungsleistungen bei Arbeitslosigkeit (annat stöd vid arbetslöshet)

In welchen Situationen kann ich die Leistungen beantragen?

Wenn Sie arbeitslos werden, können Sie Leistungen bei Arbeitslosigkeit von der Arbeitslosenversicherung (ersättning från a-kassa) erhalten. Dies gilt für Personen, die in Schweden arbeiten bzw. gearbeitet haben. Die Leistung besteht aus zwei Formen: einer Grundversicherung gegen Arbeitslosigkeit und einer freiwilligen Einkommensausfallversicherung.

Die Grundversicherung gegen Arbeitslosigkeit gilt für jede Person in Schweden über 20 Jahren, die vor der Arbeitslosigkeit hier gearbeitet hat und die Arbeitsbedingung erfüllt.

Die Einkommensausfallversicherung gilt für Personen, die in Schweden gearbeitet haben und die Arbeitsbedingung sowie die allgemeinen Anspruchsbedingungen erfüllen. Zusätzlich müssen sie Mitglied eines Arbeitslosenversicherungsfonds in zwölf aufeinanderfolgenden Monaten gewesen sein. In der Regel entscheidet der Beruf, den Sie ausüben, oder Ihr Fachgebiet, bei welchem Arbeitslosenversicherungsfonds Sie Mitglied werden können. Die Hauptaufgabe eines Arbeitslosenversicherungsfonds besteht darin, Entscheidungen über die Gewährung von Arbeitslosengeld zu treffen und diese Geldleistung auszuzahlen. Die Mitgliedschaft in einem Arbeitslosenversicherungsfonds ist freiwillig. Wenn Sie kein Mitglied in einem Arbeitslosenversicherungsfonds sind oder nicht in zwölf aufeinanderfolgenden Monaten Mitglied gewesen sind, aber die Arbeitsbedingung erfüllen, können Sie die Grundversicherung gegen Arbeitslosigkeit erhalten.

Grundlegende Bedingung (allgemeine Anspruchsbedingungen) für den Erhalt von Leistungen bei Arbeitslosigkeit ist, dass Sie ganz oder teilweise arbeitslos sind, bei der schwedischen nationalen Arbeitsverwaltung (Arbetsförmedlingen) gemeldet und in der Lage sind, einen Job anzunehmen, wenn er Ihnen angeboten wird.

Personen, die aus anderen EU-Ländern kommen und in Schweden arbeiten, sind grundsätzlich durch das schwedische Arbeitslosenversicherungssystem abgedeckt. Sofern nicht anderweitig angegeben sind die in diesem Kapitel beschriebenen Leistungen steuerpflichtig.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Wenn Sie arbeitslos werden, sollten Sie sich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit bei der schwedischen nationalen Arbeitsverwaltung arbeitslos melden. Es ist nur möglich, für jene Tage Leistungen beim Arbeitslosenversicherungsfonds (arbetslöshetskassa) zu beantragen, an denen Sie als arbeitssuchend gemeldet waren. Sobald Sie sich bei bei der schwedischen nationalen Arbeitsverwaltung als arbeitssuchend gemeldet haben, können Sie Leistungen beantragen, indem Sie den Arbeitslosenversicherungsfonds kontaktieren, dessen Mitglied Sie sind. Sind sie in keinem Arbeitslosenversicherungsfonds Mitglied, können Sie Grundleistungen bei Arbeitslosigkeit vom Alfa Arbeitslosenversicherungsfonds erhalten. Die Entscheidung, ob Sie Arbeitslosengeld erhalten und wie viel Sie erhalten, trifft der Arbeitslosenversicherungsfonds.

Von Ihrem jeweiligen Arbeitsfeld hängt ab, bei welchem Arbeitslosenversicherungsfonds Sie Mitglied werden können. Jeder Arbeitslosenversicherungsfonds verfügt über eigene Unterabteilungen, z.B. Fonds für Lehrer, Akademiker, Elektriker usw.

Arbeitsbedingung

Um Leistungen bei Arbeitslosigkeit erhalten zu können, müssen Sie die Arbeitsbedingung (arbetsvillkor) zusätzlich zu den allgemeinen Anspruchsbedingungen erfüllen. Im Zeitraum von 12 Monaten vor Eintreten der Arbeitslosigkeit (ramtid) müssen Sie mindestens 6 Monate mit einem Minimum von 80 Stunden im Kalendermonat für mindestens 6 Kalendermonate mit mindestens 50 Stunden in jedem dieser 6 Monate abhängig oder selbstständig erwerbstätig gewesen sein. Soweit erforderlich kann Erwerbstätigkeit auch mit der Zeit der Wehrpflicht (militärtjänsgöring) oder Bezugszeiten des Elterngelds (föräldrapenning) gleichgestellt werden, um die Arbeitsbedingung zu erfüllen. Dies ist jedoch nur für einen Höchstzeitraum von zwei Kalendermonaten möglich.

Wenn Sie während der letzten zwölf Monate z.B. aufgrund von Zeiträumen der Krankheit, Wehrpflicht, Vollzeitstudium oder der Betreuung eines Kindes nicht in der Lage waren zu arbeiten, kann der 12-monatige Pflichtversicherungszeit, soweit erforderlich, mit Zeiten der Erwerbstätigkeit vor diesem Zeitraum nachgekommen werden. Die 12-monatige Pflichtversicherungszeit kann um bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Von der schwedischen nationalen Arbeitsverwaltung gestellte Bedingungen

Sie müssen einen individuellen Maßnahmenplan erstellen und diesen der nationalen Arbeitsverwaltung vorlegen. Zudem sind Tätigkeitsberichte einzureichen, in denen Sie Ihre Anstrengungen beschreiben, Arbeit zu finden. Eine grundlegende Voraussetzung für die Anspruchsberechtigung auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit (allgemeine Anspruchsbedingungen) ist, dass Sie in der Lage sein müssen, an jedem Wochentag mindestens drei Stunden und wöchentlich mindestens 17 Stunden zu arbeiten. Selbstständige müssen Ihre geschäftliche Tätigkeit vollständig oder vorübergehend eingestellt haben. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern können Selbstständige nicht teilweise arbeitslos sein und Leistungen beziehen.

Die nationale Arbeitsverwaltung prüft, ob Sie die Bedingungen für die Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld erfüllen. Im Fall von Fehlverhalten, einer Weigerung, eine geeignete Arbeitstätigkeit anzunehmen, einer Eigenkündigung ohne guten Grund oder einer Kündigung aufgrund von Fehlverhalten können die Arbeitslosenversicherungsfonds entscheiden, dass Ihre Leistungen eine Zeit lang gekürzt oder ausgesetzt werden. Sie haben das Recht, gegen die Entscheidung des Arbeitslosenversicherungsfonds Einspruch einzulegen.

Karenzfrist

Nachdem eine Person arbeitslos geworden ist, muss sie 6 Tage warten, bevor sie die erste Zahlung erhält. Die Karenzfrist ist die gleiche für die Grundversicherung und die einkommensbezogene Leistung. Die Karenzfrist wird nicht von den 300 Tagen abgezogen, während der die Leistung gezahlt wird.

Welche Ansprüche habe ich und wie kann ich sie geltend machen?

Grundversicherung gegen Arbeitslosigkeit

Der tägliche Höchstbetrag beläuft sich auf 510 SEK, während der Mindestbetrag der täglichen Leistung für Personen, die während des Referenzzeitraums nicht in Vollzeit erwerbstätig waren, 255 SEK beträgt. Wenn die Arbeitsbedingung durch Teilzeitarbeit erfüllt ist, wird die tägliche Leistung entsprechend reduziert, jedoch nicht auf weniger als den Mindestbetrag von 255 SEK.

Einkommensabhängige Leistung

Der Höchstbetrag der Leistung beläuft sich auf 80 % des Referenzeinkommens während 200 Tagen. Im Folgenden 70 % während 100 Tagen. Der Höchstbetrag ist 1 200 SEK täglich für die ersten 100 Tage und 1 000 SEK für die verbleibenden Tage. Der Mindesttagesbetrag der einkommensabhängigen Leistung für Vollzeitarbeit ist 510 SEK. Der Mindesttagesbetrag der einkommensabhängigen Leistung beträgt für Personen, die während des Referenzzeitraums nicht in Vollzeit erwerbstätig waren, 255 SEK. Wird die Arbeitsbedingung durch Teilzeitarbeit erfüllt, wird die einkommensbezogene Leistung entsprechend reduziert, jedoch nicht auf weniger als den Mindestbetrag von 255 SEK.

Arbeitslosentage

Leistungshöhe (pro Tag)

1 - 200

80 % des Gehalts

201 - 300

70 % des Gehalts

Maximal

1 200 SEK pro Tag für die ersten 100 Tage, 1 000 SEK pro Tag für die übrigen Tage

Sonstige Leistungen wie beispielsweise Geldleistung bei Krankheit (sjukpenning) und Elterngeld (föräldrapenning) können bei der Berechnung Ihres Einkommens durch den Arbeitslosenversicherungsfonds berücksichtigt werden.

Arbeitslosengeld, ob aus der Grundversicherung gegen Arbeitslosigkeit oder aus der Einkommensausfallversicherung, wird maximal fünf Tage pro Woche und für insgesamt höchstens 300 Tage gezahlt. Wenn Sie Kinder unter dem Alter von 18 Jahren haben, haben Sie nach Erreichen dieser 300-Tage-Grenze Anrecht auf zusätzliche 150 Tage.

Sonstige Unterstützungsleistungen bei Arbeitslosigkeit

Förderung in Form von Aktivitätsbeihilfe, Entwicklungsförderung oder Einführungsförderung (Aktivitetsstöd, Utvecklingsersättning eller Etableringsersättning) ist zahlbar an Teilnehmer an aktiven Arbeitsmarktprogrammen der schwedischen nationalen Arbeitsverwaltung (Arbetsförmedlingen). Anspruch auf Teilnahme an solchen Programmen haben Personen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit gefährdet sind, und für die die Teilnahme sowohl aus individueller Sicht als auch aus Sicht des Arbeitsmarktes als nützlich/notwendig eingeschätzt wird.

Entwicklungsförderung (Utvecklingsersättning) ist eine Förderung für arbeitslose junge Menschen im Alter von 18 und 24 Jahren. Aktivitätsbeihilfe (Aktivitetsstöd) ist eine Förderung für arbeitslose Menschen über 25 Jahren oder zwischen18-24 Jahren, die Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung haben und an einem Programm der Arbeitsmarktpolitik teilnehmen. Die Entscheidung über die Berechtigung zur Teilnahme an einem Arbeitsmarktprogramm trifft die nationale Arbeitsverwaltung. Sie entscheidet zudem, an welcher Art von Programm Sie teilnehmen können. Einführungsförderung (Etableringsersättning) richtet sich an neueingetroffene Immigranten. Die schwedische Sozialversicherungsagentur (Försäkringskassan) ist die Behörde, die für Zahlungen an Personen zuständig ist, die an Programmen der Arbeitsmarktpolitik teilnehmen.

Der zahlbare Betrag der Aktivitätsbeihilfe ist entweder ein Festbetrag in Höhe von 223 SEK oder ist an den Betrag angelehnt, den die Person in Form von Arbeitslosengeld erhalten hätte, wenn sie nicht an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik teilgenommen hätte. Der zahlbare Betrag der Entwicklungsförderung ist einer von zwei Festbeträgen, die vom Abschluss der höheren berufsbildenden Schule abhängig sind. Der zahlbare Betrag der Einführungsförderung ist ein Festbetrag in Höhe von 308 SEK.

Entwicklungsförderung und Einführungsförderung sind keine besteuerbaren Leistungen.

Fachsprache übersetzt

Arbeitslosenversicherungsfonds sind zuständig für die Berechnung der Höhe und die Zahlung des Arbeitslosengeldes. Heute gibt es in Schweden 24 Arbeitslosenversicherungsfonds, unterteilt in verschiedene Unterabteilungen. Als Mitglied bezahlen Sie einen Beitrag, der Sie nach 12 aufeinanderfolgenden Monaten der Mitgliedschaft im Fall der Arbeitslosigkeit zum Erhalt einer einkommensbezogenen Leistung berechtigt, sofern Sie die Arbeitsbedingung und die allgemeinen Anspruchsanforderungen erfüllen.

Die Karenzzeit ist die erste Zeit der Arbeitslosigkeit, für die Sie keine Zahlung erhalten.

Auszufüllende Formulare

Für den Erhalt von Leistungen bei Arbeitslosigkeit müssen Sie eine Arbeitszeitkarte ausfüllen, die manuell oder elektronisch an Ihren Arbeitslosenversicherungsfonds gesendet werden muss. Auf der Arbeitszeitkarte ist anzugeben, was Sie innerhalb der letzten Wochen getan haben, also Tage der Arbeitslosigkeit, Arbeit, Krankheit etc.

Nehmen Sie an einer Maßnahme aktiver Arbeitsmarktpolitik teil, das Sie berechtigt, Aktivitätsunterstützung, Entwicklungsunterstützung oder Einführungsunterstützung zu beziehen, beantragen Sie stattdessen Leistungen der schwedischen Sozialversicherungsagentur.

Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte

Schweden:

EU:

Ihre Ansprechpartner

Schwedische nationale Arbeitsverwaltung

Website: http://www.arbetsformedlingen.se/

Tel.: +46 771416416 (wochentags 8:00-20:00 Uhr, am Wochenende 9:00-16:00 Uhr)

Suchhilfe für die nationale Arbeitsverwaltung in Ihrer Nähe

Schwedische Sozialversicherungsagentur (Försäkringskassan)

Webseite: www.forsakringskassan.se

E-Mail-Adresse des Kundencenters: kundcenter@forsakringskassan.se

Tel. (Kundencenter): +46 771524524 (montags-freitags 8:00-16:00 Uhr)

Hier können Sie erfahren, welche lokale Sozialversicherungsagentur sich in Ihrer Nähe befindet.

Schwedische Aufsichtsbehörde für die Arbeitslosenversicherung (IAF)

Webseite: www.iaf.se

Informationen über die Arbeitslosenversicherungsfonds erhalten Sie über Sveriges a-kassor, der Koordinierungsorganisation der Arbeitslosenversicherungsfonds: www.sverigesakassor.se.

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