Beschäftigung, Soziales und Integration

Schweden - Sozialhilfe in Schweden

In diesem Kapitel geht es um die Sozialhilfe (ekonomiskt bistånd). Diese finanzielle Unterstützung können Sie erhalten, wenn Sie nicht in der Lage sind, für Ihren Lebensunterhalt aufzukommen. In diesem Kapitel wird die Art der Kosten beschrieben, für die Sie eine Unterstützung erhalten können, die Höhe der Unterstützung sowie die Antragstellung auf Sozialhilfe.

Beschrieben werden folgende Leistungen:

  • Unterhaltssicherung (ekonomiskt bistånd)
  • Sonstige allgemeine Unterstützung für den Lebensunterhalt (andra typer av socialt stöd)

In welchen Situationen kann ich die Leistungen beantragen?

Sofern Sie Ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können und keine Unterstützung auf anderem Wege erhalten, haben Sie Anspruch auf eine Unterhaltssicherung durch den Sozialausschuss und eine allgemeine Unterstützung für den Lebensunterhalt. Dies ist eine Leistung, die Sie von Ihrer Kommunalverwaltung erhalten und die sowohl Einzelpersonen als auch Familien gewährt wird.

Diese Unterstützung, die zur Sicherung eines angemessenen Lebensstands dienen soll, ist darauf ausgelegt, Ihre Ressourcen für eine selbsständige Lebensführung zu stärken.

Ob Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben, hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Die Entscheidung, ob Sie Sozialhilfe beanspruchen können, obliegt dem Amt für soziale Leistungen der Kommune, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Eine grundlegende Bedingung für den Erhalt von Sozialhilfe ist, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können, aber bereit sind zu versuchen, Ihren Unterhalt selbst zu sichern. Wenn Sie beispielsweise arbeitslos sind, wird verlangt, dass Sie aktiv nach Arbeit suchen. Sofern Sie über Vermögen verfügen, muss dies zunächst aufgebraucht werden, bevor Sie Sozialhilfe beanspruchen können.

Auf der Website des Zentralamts für das Gesundheits- und Sozialwesen (Socialstyrelsen) können Sie eine Testberechnung durchführen, um herauszufinden, ob Ihre finanzielle Situation über oder unter dem Niveau, das zu einer Unterstützung berechtigt, liegt. Dieses Ergebnis dient nur zur Orientierung und stellt keine Garantie dar, dass die individuelle Prüfung durch das Amt für soziale Leistungen der zuständigen Kommunalverwaltung zum gleichen Ergebnis kommt und Sie Leistungen erhalten können.

Sie haben immer das Recht, einen Antrag zu stellen und prüfen zu lassen. Wenn Sie nicht mit dem Ergebnis einverstanden sind, können Sie dagegen Einspruch einlegen.

Im Allgemeinen muss die Sozialhilfe nicht zurückgezahlt werden. Das Amt für soziale Leistungen kann jedoch von Ihnen verlangen, die Unterstützung zurückzuzahlen, wenn diese vor erwartetem Einkommen und als Darlehen gewährt wurde. Die Rückforderung ist im Betrugsfall und bei administrativen Fehlern verpflichtend.

Unterhaltssicherung

Die Unterhaltssicherung wird bereitgestellt für angemessene Ausgaben im Hinblick auf 1.Nahrungsmittel, Kleidung und Schuhwerk, Unterhaltung und Freizeit, Einwegartikel, Gesundheit und Hygiene, eine Tageszeitung und ein Telefon (landesweiter Standardbetrag); 2. Unterkunft, Stromversorgung, Hin- und Rückfahrten zur Arbeitsstelle, Hausratversicherung und ein Mitgliedsbeitrag in einer Gewerkschaft und einem Arbeitslosenversicherungsfonds.

Sonstige allgemeine Unterstützung für den Lebensunterhalt

Eine angemessene Lebensqualität bedeutet mehr als nur über Geld zu verfügen, um für den eigenen Lebensunterhalt aufzukommen. Daher können Sie zusätzlich zu Ihrer Unterhaltssicherung eine finanzielle Unterstützung erhalten, wenn die Kosten als angemessen angesehen werden. Zu diesen Kosten zählen in der Regel Kosten für zahnärztliche Behandlungen, Gesundheitsversorgung, Arzneimittel, Brillen und Haushaltsgeräte.

EU-/EWR-Bürger*

Alle EU-/EWR-Bürger dürfen in Schweden drei Monate ohne Aufenthaltserlaubnis verweilen. Nach drei Monaten ist jedoch eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Aufenthaltsberechtigt sind Menschen, die als Angestellte oder Selbstständige arbeiten oder nach Schweden gekommen sind, um dort eine Arbeitsstelle zu suchen und eine reelle Chance haben, eine Beschäftigung zu finden, aber auch Studenten oder Rentenbezieher sowie Menschen, die neben einer umfassenden Krankenversicherung für sich selbst und ihre Familienmitglieder über ausreichend Geldmittel für ihren Lebensunterhalt verfügen.

Der Gleichbehandlungsgrundsatz bedeutet, dass ein EU-/EWR-Bürger, der über ein Aufenthaltsrecht in Schweden verfügt, denselben Anspruch auf soziale Unterstützung hat wie ein schwedischer Staatsbürger. Es gilt jedoch auch die gleiche Verpflichtung, selbst zu versuchen, zur Verbesserung der eigenen Situation und zu dem eigenen Lebensunterhalt beizutragen.

Menschen ohne Aufenthaltsrecht (beispielsweise während der ersten drei Monate in Schweden) haben in der Regel nur Anspruch auf Unterstützungsleistungen zur Behebung einer akuten Notsituation - in der Praxis häufig eine einmalige Unterstützung für Essen, Unterkunft oder die Rückreise in das Heimatland.

* Vereinigtes Königreich - Jeder Fall muss einzeln geprüft werden, um festzustellen, ob eine Person entweder in den Anwendungsbereich von Artikel 30 des Austrittsabkommens fällt und somit die EU-Koordinierungsverordnungen gelten, oder ob die Person in den Anwendungsbereich von den in Artikel 32 des Austrittsabkommens beschriebenen Situationen und/oder von den nationalen Rechtsvorschriften und vom Handels- und Kooperationsabkommen beigefügten Protokoll über die Koordinierung der sozialen Sicherheit fällt.

Welche Ansprüche habe ich und wie kann ich sie geltend machen?

Wie hoch Ihre finanzielle Unterstützung ausfallen wird, hängt von Ihrer familiären Situation ab.

Landesweiter Standardbetrag 2021 (Erwachsene)

SEK pro Monat

Alleinstehend ohne Kinder

4 620

Lebensgefährten ohne Kinder

7 550

Andere Beträge gelten für Kinder und junge Menschen und variieren je nach Alter. Diese Beträge werden jedes Jahr von der Regierung festgelegt und gelten als Mindestbeträge. Das Amt für soziale Leistungen kann jedoch höhere oder niedrigere Beträge als den landesweiten Standardbetrag berechnen, wenn es besondere Gründe gibt. Die Höhe der gezahlten Geldleistung für andere angemessene Kosten variiert.

Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf Beihilfen für Miete, Strom, Fahrten zum Arbeitsplatz, Hausratversicherung und Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder einer Arbeitslosenkasse.

Für die Beantragung finanzieller Unterstützung sollten Sie das Amt für soziale Leistungen Ihrer Kommunalverwaltung kontaktieren.

Fachsprache übersetzt

Die Sozialhilfe ist eine Leistung, die Sie von Ihrer Kommunalverwaltung erhalten können, wenn Sie nicht in der Lage sind, auf andere Weise für Ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Die finanzielle Unterstützung kann unterteilt werden in eine Unterhaltssicherung und eine allgemeine Unterstützung für den Lebensunterhalt. Die Sozialhilfe besteht aus einem landesweiten Standardbetrag zusammen mit einer Geldleistung für angemessene Kosten normaler wiederkehrender Aufwendungen, deren Höhe innerhalb Schwedens variiert.

Der landesweite Standardbetrag gilt für ganz Schweden und soll einige Ihrer Aufwendungen für Ihren Lebensunterhalt abdecken, beispielsweise Kosten für Lebensmittel, Kleidung und Hygiene.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

Es gibt keine Standardformulare, jede Gemeinde hat ihr eigenes Formular.

Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte

Schweden:

Ihre Ansprechpartner

Die Kontaktdaten der einzelnen Kommunalverwaltungen in Schweden erhalten Sie bei der Schwedischen Vereinigung der lokalen Behörden und Regionen (SKR).

Zentralamt für das Gesundheits- und Sozialwesen

Socialstyrelsen

SE-106 30 Stockholm

SCHWEDEN

Tel. +46 752473000 (wochentags 08:00-17:00 Uhr)
E-Mail-Adresse: socialstyrelsen@socialstyrelsen.se

Website: www.socialstyrelsen.se

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