Beschäftigung, Soziales und Integration

Schweden - Wohngeld

In diesem Kapitel wird beschrieben, welche Leistung Sie für die Zahlung Ihrer Wohnkosten erhalten können, wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen. Beschrieben werden der Unterschied zwischen den verschiedenen Formen des Wohngelds, die Bedingungen für die Inanspruchnahme und die Antragstellung.

Das Kapitel umfasst:

  • Wohngeld für junge Menschen (bostadsbidrag till unga)
  • Wohngeld für Familien mit Kindern (bostadsbidrag till barnfamiljer)
  • Wohnzuschuss (bostadstillägg

In welchen Situationen kann ich die Leistungen beantragen?

Wohngeld (bostadsbidrag) ist ein Zuschuss für Personen, die finanzielle Unterstützung benötigen, um ihre Miete bzw. die Monatsgebühren für ihre Unterkunft zahlen zu können. Bei dieser Leistung werden vier verschiedene Formen unterschieden. Der erste Teil ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten für Familien mit Kindern und für Personen im Alter zwischen 18 und 28 Jahren, die keine Kinder haben. Der zweite Teil ist eine Sonderbeihilfe für Familien mit Kindern, die die meiste Zeit im Haushalt leben. Der dritte Teil ist eine Sonderbeihilfe für Haushalte mit Kindern, die an mehreren Wohnsitzen leben und der letzte Teil ist eine Beihilfe für den Fall, dass das Kind nur manchmal bei den Eltern unterkommt. Wenn Sie bei dauerhaft eingeschränkter Arbeitsfähigkeit einen Krankheits- oder einen Aktivitätsausgleich erhalten, können Sie auch einen Wohnzuschuss in Anspruch nehmen. Wenn Sie eine Rente beziehen, können Sie eine ähnliche Art der Unterstützung erhalten, und zwar in Form eines vom Rentenamt (Pensionsmyndigheten) verwalteten Wohnzuschusses. Für den Anspruch auf diese Leistungen spielt es keine Rolle, ob Sie im Eigentum oder zur Miete wohnen. Die Bedingungen variieren leicht, je nachdem, um welche Art von Wohnraum es geht, aber grundsätzlich besteht die Bedingung, dass Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Wohngeld für junge Menschen

Wenn Sie zwischen 18 und 28 Jahre alt sind, können Sie für Wohnkosten, die 1 800 SEK überschreiten, bei einer maximalen Wohnfläche von 60 m2 Wohngeld erhalten. Der Höchstbetrag dieses Wohngelds ist auf 1 300 SEK festgelegt. Sie müssen unter der Adresse, für die Sie Ihren Antrag auf Wohngeld stellen, wohnhaft und eingetragen sein. Für diese Bedingung gelten einige Ausnahmen.

Wenn Sie allein leben, dürfen Sie im Jahr der Antragstellung nicht mehr als 86 720 SEK verdienen, damit Sie Anspruch auf diese Leistung haben. Wenn Sie verheiratet sind oder mit einem Lebensgefährten zusammenwohnen, darf die Summe Ihres Einkommens 103 720 SEK nicht überschreiten. Einkommen kann sich in diesem Fall auf ein Gehalt beziehen, aber auch auf andere Arten von Einkommen wie beispielsweise Stipendien und Studienbeihilfen.

Wohngeld für Familien mit Kindern

Wenn Sie Kinder unter 18 Jahren haben, die bei Ihnen wohnen, können Sie Wohngeld für Mietkosten und einen Zuschuss erhalten, da die Kinder unterschiedlich lange im Haushalt leben oder sich dort aufhalten. Die Höhe der Leistung hängt von den Wohnkosten, der Größe der Wohnung, dem Haushaltseinkommen und und der Zahl der Kinder ab. Kinder, die älter als 18 Jahre sind, können berücksichtigt werden, wenn sie Studienbeihilfe oder verlängertes Kindergeld erhalten. Für den Erhalt von verlängertem Kindergeld gibt es keine Altersobergrenze.

Wohnzuschuss

Rentenbezieher können einen Wohnzuschuss erhalten. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie im Kapitel über die soziale Sicherheit für Hinterbliebene und sonstige Leistungen für Rentenbezieher.

Wenn Sie einen Krankheits- oder Aktivitätsausgleich erhalten, können Sie auch einen Wohnzuschuss in Anspruch nehmen, sofern Sie in Schweden wohnhaft sind. Wenn Sie keinen Aktivitätsausgleich mehr in Anspruch nehmen können, weil Sie 30 Jahre alt geworden sind, können Sie einen Wohnzuschuss beziehen, sofern Sie in Schweden wohnhaft sind. Dies ist eine zusätzliche Leistung zu Ihrem Krankengeld, Rehabilitationsgeld bzw. Aktivitätszuschuss während eines Einstiegs in das Berufsleben.

Welche Ansprüche habe ich und wie kann ich sie geltend machen?

Die Höhe der Leistung hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen, Ihren Wohnkosten, der Größe Ihres Heims und der Anzahl an Kindern ab. Wenn Sie verheiratet sind oder mit einem Lebensgefährten zusammenwohnen, erfolgt eine Gesamtbewertung Ihrer gemeinsamen Finanzen. Wenn Sie Wohngeld oder Wohnzuschuss beantragen, können Sie auf der Website der schwedischen Sozialversicherungsagentur eine Schätzung der Ihnen gewährten Geldsumme erhalten.

Das Wohngeld basiert auf dem von Ihnen geschätzten Jahreseinkommen. Wenn Sie mehr oder weniger verdienen, müssen Sie den Differenzbetrag zurückzahlen bzw. erhalten diesen zurück.

Der Wohnzuschuss beruht auf dem Einkommen, das Sie voraussichtlich in den nächsten 12 Monaten verdienen werden.

Auszufüllende Formulare

  • Antragsformular für Wohngeld für Familien mit Kindern und junge Menschen
  • Formulare der schwedischen Sozialversicherungsagentur (allgemeine Seite für Formulare)

Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte

Schweden:

EU:

Ihre Ansprechpartner

Schwedische Sozialversicherungsagentur

Website: www.forsakringskassan.se

E-Mail-Adresse des Kundencenters: kundcenter@forsakringskassan.se

Tel. (Kundencenter): +46 771524524

Hier können Sie erfahren, welche lokale Sozialversicherungsagentur sich in Ihrer Nähe befindet.

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