Slowenien - Gesundheitsschutz
Dieses Kapitel behandelt den Anspruch auf Gesundheitsschutz (pravica do zdravstvenega varstva).
Wer hat Anspruch?
In die obligatorische Krankenversicherung sind sowohl die Versicherten als auch ihre Angehörigen eingeschlossen. Zu den versicherten Personen gehören demnach: Arbeitnehmer und Selbständige, Landwirte, Gesellschafter, die zugleich Geschäftsführer sind, Empfänger von Leistungen der sozialen Sicherheit (Altersrente, Invaliditätsrente oder Hinterbliebenenrente, Arbeitslosengeld, Dauersozialhilfe), dauerhafte Einwohner Sloweniens, die in keiner der oben genannten Kategorien versichert sind.
Sie sind verpflichtet, Beiträge für die obligatorische Krankenversicherung zu leisten.
Der Anspruch auf medizinische Dienstleistungen, die durch die obligatorische Krankenversicherung abgedeckt sind, wird mit der Krankenversicherungskarte ausgewiesen.
Wann habe ich Anspruch?
Der Anspruch auf die Rechte aus der obligatorischen Krankenversicherung gilt ab dem Tag, an dem alle vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt sind, und dauert bis zu dem Tag, an dem die vorgeschriebenen Bedingungen nicht mehr erfüllt sind.
Für den Anspruch auf Leistungen oder Ersatzleistungen aus dem Gesundheitsschutz ist in der Regel keine Beitragszeit erforderlich.
Der Anspruch auf die einzelnen Rechte wird vom Hausarzt (Allgemeinarzt, Gynäkologe, Kinderarzt oder Zahnarzt), von einem bestellten Arzt oder von einer Ärztekommission festgestellt.
Eine Liste von Gesundheitseinrichtungen und eine Namensliste von Ärzten finden Sie unter diesem Link.
Rechtsumfang
Die Rechte aus der obligatorischen Krankenversicherung teilen sich auf in:
- Rechte auf medizinische Leistungen sowie
- Rechte auf finanzielle Ersatzleistungen und Erstattungen
Zu den Rechten auf medizinische Leistungen zählen:
- medizinische Grundversorgungsleistungen
- zahnärztliche Leistungen
- Fachklinik- und Krankenhausleistungen sowie Leistungen im tertiären Bereich
- medizinische Leistungen in bestimmten sozialen Einrichtungen;
- Kurbehandlung
- regenerative Rehabilitation
- Transport mit Rettungswagen und anderen Fahrzeugen
- Behandlung im Ausland
- Medikamente und Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke auf Rezept und
- medizinische Hilfsmittel
Finanzielle Ersatzleistungen und Erstattungen aus den Mitteln der obligatorischen Krankenversicherung sind:
- Lohnausgleich bei vorübergehender Arbeitsverhinderung
- Erstattung der Reisekosten in Verbindung mit der Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen und
- andere Kostenerstattungen
Fachsprache übersetzt
MZ - Gesundheitsministerium
ZZZS - (Zavod za zdravstveno zavarovanje Slovenije) - Krankenversicherungsanstalt Sloweniens
Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen im öffentlichen Gesundheitsnetzwerk
Ihre Rechte
Die untenstehenden Links zählen Ihre Rechte auf. Sie stellen weder Seiten der Europäischen Kommission noch die Ansichten der Kommission dar:
- Gesetz über Gesundheitsschutz und Gesundheitsversicherung (ZZVZZ)
- Regeln der obligatorischen Krankenversicherung
Publikationen und Internetseiten der Kommission:
Wie mache ich meine Ansprüche geltend?
Der Anspruch auf Lohnausgleich wird aufgrund der Entscheidung des Hausarztes, des beauftragten Arztes oder einer Gesundheitskommission gewährt.