Beschäftigung, Soziales und Integration

Rumänien - Arbeitslosigkeit

Dieses Kapitel bietet Informationen über die Leistungen, die Ihnen in Rumänien zustehen, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz aus von Ihnen unabhängigen Gründen verlieren oder wenn Sie innerhalb von 60 Tagen nach einem Schulabschluss keine Arbeitsstelle finden.

Die folgende Leistung wird beschrieben: Arbeitslosengeld (indemnizație de șomaj).

Wann kann ich Leistungen beantragen?

Folgende Personen können sich gegen die Arbeitslosigkeit versichern:

  • Rumänische Staatsbürger, die erwerbstätigig sind oder in Rumänien ein Einkommen beziehen;
  • Rumänische Staatsbürger, die im Ausland;
  • Ausländische Staatsbürger oder staatenlose Personen, die für die Zeit, in der sie ihren Wohnsitz oder Aufenthalt in Rumänien haben, erwerbstätig sind oder Einkommen beziehen.

Erwerbstätige Rentner sind nicht abgedeckt.

Das System ist obligatorisch für alle Arbeitnehmer, ausgenommen erwerbstätige Rentner. Dies umfasst Arbeitnehmer, deren Gehälter von rumänischen Arbeitgebern stammen und Arbeitgeber aus EU/EWR oder der Schweiz, vorausgesetzt, dass rumänisches Recht auf Einkommen von außerhalb Rumäniens angewendet wird sowie Arbeitnehmer, die in Rumänien wohnhaft sind und deren Arbeitgeber sich in Ländern befinden, die nicht durch die europäischen Sozialversicherungsgesetze abgedeckt sind.

Folgende Personenkategorien mit Wohnsitz in Rumänien können sich freiwillig gegen die Arbeitslosigkeit versichern:

  • Alleinige Gesellschafter, Gesellschafter, Verwalter, vollständig haftende Gesellschafter, Unternehmer als natürliche Personen, die Einzelunternehmen besitzen, Mitglieder von Familienverbänden;
  • Rumänische Staatsbürger, die im Ausland arbeiten und die nicht durch das Pflichtsystem abgedeckt sind;
  • Personen, die Einkommen aus Tätigkeiten erwirtschaften, die rechtmäßig ausgeführt werden und die sich in keiner der der oben genannten Situationen befinden.

Die Arbeitslosenversicherungsverträge der o. g. Personenkategorien müssen mit den Beschäftigungsagenturen in dem Rechtsgebiet abgeschlossen werden, in dem sie ihren Wohnsitz oder Aufenthalt haben.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Um Arbeitslosengeld zu beziehen, müssen Sie folgende Voraussetzungen zwingend erfüllen:

  • Ihr Wohnsitz ist in Rumänien;
  • Sie sind unverschuldet arbeitslos geworden;
  • Sie haben kein Einkommen oder Ihr Einkommen aus gesetzlich zulässigen Tätigkeiten ist niedriger als der soziale Referenzindikator (SRI);
  • Sie sind erwerbsfähig;
  • Ihr Alter liegt zwischen 16 Jahren und dem gesetzlichen Rentenalter;
  • Sie sind für eine Einstellung verfügbar und aktiv arbeitssuchend;
  • Sie sind bei einer der Bezirksagenturen für Beschäftigung in dem Rechtsgebiet gemeldet, in dem Sie Ihren Wohnsitz oder gegebenenfalls Aufenthalt haben, wenn Sie Ihre letzte Arbeitsstelle an diesem Wohnort hatten oder hier Einkommen erzielten;
  • Sie beantragen das Arbeitslosengeld spätestens 12 Monate nach Beendung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses, Mandats usw.

Während der letzten 24 Monate vor der Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes müssen die bei der zuständigen Bezirksagentur für Beschäftigung angemeldeten Arbeitslosen ebenfalls mindestens 12 Monate Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet haben.

Diese Voraussetzung gilt nicht für die Absolventen einer schulischen Einrichtung (oder einer Sonderschule für Menschen mit Behinderung), die mindestens 16 Jahre alt sind, wenn sie innerhalb von 60 Tagen nach einem Schulabschluss keine zu ihrer Ausbildung passende Arbeitsstelle finden (das Zeitkriterium ist nur für die erste Kategorie von Absolventen gültig).

Welche Ansprüche habe ich und wo kann ich die Leistungen beantragen?

Das Arbeitslosengeld wird unter Berücksichtigung des sozialen Referenzindikators (SRI), des Einkommens des Versicherten und der geleisteten Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bemessen.

Der SRI beträgt 525,50 RON am 1. Januar 2023.

Die Höhe des Arbeitslosengelds für das Jahr 2021 wird monatlich wie folgt ausgezahlt:

Beitragszeiten

Arbeitsloser

SRI - Satz

Monatlicher Betrag

Mindestens ein Jahr

Arbeitslosenversichert

100 %

525,50 RON

Nicht zutreffend

Absolvent

50 %

262,75 RON

Diese Leistung ist höher, wenn der Arbeitslose mindestens drei Jahre lang Beiträge an die Arbeitslosenversicherung entrichtet hat. Das Arbeitslosengeld wird um einen bestimmten Satz aufgestockt, berechnet auf der Grundlage des durchschnittlichen Bruttomonatsgehaltes der letzten 12 Beitragsmonate:

Beitragszeiten

Zusatzleistung

Zwischen 3 und 4 Jahren

3 %

Zwischen 5 und 9 Jahren

5 %

Zwischen 10 und 19 Jahren

7 %

Mehr als 20 Jahre

10 %

Das Arbeitslosengeld wird monatlich ausgezahlt, für eine Dauer von zwischen sechs und 12 Monaten, je nach für das Arbeitslosenversicherungssystem geleisteten Beitragszeiten. Die Leistung gestaltet sich wie folgt:

  • 6 Monate für Personen, die mindestens 1 Jahr Beiträge eingezahlt haben;
  • 9 Monate für Personen, die mindestens 5 Jahre Beiträge eingezahlt haben;
  • 12 Monate für Personen, die mindestens 10 Jahre Beiträge eingezahlt haben.

Schulabsolventen über 16 Jahre, die nicht innerhalb von 60 Tagen nach ihrem Studienabschluss eine Beschäftigung finden, erhalten das Arbeitslosengeld sechs Monate lang.

Die Auszahlung des Arbeitslosengeldes wird unter anderem ab dem Datum der unberechtigten Ablehnung eines der Qualifikation oder Ausbildung entsprechenden Stellenangebots, oder wenn der Leistungsberechtigte das Land für länger als drei Monate verlässt, eingestellt.

Die Auszahlung des Arbeitslosengeldes wird unter anderem, wenn der Leistungsberechtigte nicht monatlich oder nicht bei jeder Einladung der für ihn zuständigen Agentur für Beschäftigung vorstellig wird, eingestellt.

Um Arbeitslosengeld zu beziehen, müssen Sie die Leistung bei der zuständigen Agentur für Beschäftigung spätestens 12 Monate nach Beendung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses, Mandats usw. beantragen.

Das Arbeitslosengeld wird per Banküberweisung oder Postanweisung bezahlt.

Diese Leistung unterliegt nicht der Einkommensteuer.

Fachsprache übersetzt

  • Sozialer Referenzindikator (SRI): Der Betrag in Lei, der als Grundlage für die Bemessung verschiedener Beihilfen und anderer Leistungen im Fall der Arbeitslosigkeit dient. Sein Wert kann sich nach Regierungsentscheidung zwecks Anpassung an den Verbraucherpreisindex für das Jahr in Bezug auf den Anstieg des Verbraucherpreisindexes im Vorjahr ändern.
  • Arbeitslosengeld: ein Ausgleich für einen Teil des Einkommens, wenn der Versicherte seine Arbeit verliert oder wenn die Schulabsolventen keinen Arbeitsplatz finden.
  • Beitragszeiten: Zeitraum, in dem eine Person im Rahmen des Arbeitslosenversicherungssystems pflichtversichert oder freiwillig versichert ist.
  • Versicherte/r: Eine Person, die nach dem Gesetz ein Einkommen erzielt und in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert oder freiwillig versichert ist.

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