Beschäftigung, Soziales und Integration

Rumänien - Langzeitpflege

Dieses Kapitel bietet Ihnen Informationen über Sozialleistungen und Sozialdienste für Menschen mit Behinderung und Senioren, die Langzeitpflege in Anspruch nehmen.

Langzeitpflege steht Pflegebedürftigen für länger als 60 Tage zu, damit sie ihren Alltag bewältigen können.

Die folgenden Sozialdienste werden beschrieben:

  • Häusliche Pflege (îngrijire la domiciliu);
  • Pflege in Tagespflege- und Rehabilitationszentren (îngrijire în centre de zi de asistență și recuperare);
  • Vollstationäre Pflege (îngrijire în centre rezidențiale).

Die folgenden Sozialleistungen werden beschrieben:

  • Geldleistung für Menschen mit Behinderung (indemnizație pentru persoanele cu handicap);
  • Geldleistung für Betreuer (indemnizație de însoțitor).

In welchen Situationen habe ich Anspruch auf Leistung?

Anspruch auf Langzeitpflege haben Menschen mit Behinderung. Menschen mit Behinderung sind Personen, deren soziales Umfeld, welches nicht ihren physischen, sensoriellen, psychischen, geistigen und/oder verbundenen Bedürfnissen entspricht, ihren gleichwertigen Zugang zu einem Leben in der Gesellschaft vollständig verhindert oder einschränkt, weshalb diese Personen auf Schutzmaßnahmen angewiesen sind, die ihre soziale Eingliederung und Einbindung unterstützen.

Je nach Grad und Art der Behinderung stehen dem Anspruchsberechtigten häusliche Pflege durch einen persönlichen Betreuuer (oder eine Leistung für Pflegepersonen, die alternativ zu einem persönlichen Betreuer gewährt wird), teilstationäre Pflege und ambulante Dienstleistungen in neuromotorischen Rehabilitationszentren (CSRNA) oder vollstationäre Pflege zu.

Senioren (Personen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben) haben Anspruch auf Sozialhilfe entsprechend ihrer sozialen und gesundheitlichen Situation und ihren wirtschaftlichen Ressourcen. Ihnen steht häusliche Pflege, teilstationäre Pflege und vollstationäre Pflege zu. Die Bedürfnisse von Senioren mit vollständigem oder teilweisem Verlust ihrer Eigenständigkeit werden auf der Grundlage der nationalen Pflegebedürftigkeitsindikatoren bewertet, die die Kriterien für die Zuordnung des Pflegebedürftigkeitsgrads festlegen. Die Kriterien für die Zuordnung von Pflegebedürftigkeitsgraden beruhen auf der Internationalen Klassifikation von Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit der Weltgesundheitsorganisation.

Pflegebedürftigkeit beschreibt den Zustand eines Menschen, der durch den Verlust seiner Selbstständigkeit aus physischen, psychischen oder mentalen Gründen auf fremde Hilfe und/oder Pflege angewiesen ist, um seinen Alltag bewältigen zu können.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Die Leistung der Langzeitpflege steht Kindern und Erwachsenen mit Behinderung zu, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind rumänische Staatsbürger oder ausländische Staatsbürger bzw. Staatenlose mit rechtmäßigem Wohnsitz in Rumänien.
  • Sie sind in einen Behinderungsgrad und in eine Behinderungsart eingestuft. Die Behinderungsgrade sind: leicht, mittelschwer, schwer und schwerst. Die Behinderungsarten sind: Körperbehinderung, Sehbehinderung, Hörbehinderung, Taubblindheit, psychische, somatische, geistige Behinderung, HIV/AIDS, mehrfache Behinderung, seltene Krankheiten.
  • Sie müssen persönliche Assistenz am Wohnsitz einer qualifizierten Kraft in Anspruch nehmen können; Erwachsene mit schwerer oder schwerster Behinderung dürfen über keinen eigenen Wohnraum verfügen und ihr Einkommen muss niedriger als das nationale Durchschnittseinkommen sein.
  • Ihnen wurden von der Bewertungskommission für Menschen mit Behinderung verschiedene Unterstützungsdienstleistungen empfohlen.

Kurzzeit- oder Langzeitpflege steht von Fall zu Fall Menschen zu, die das gesetzliche Rentenalter überschritten haben und sich in einer der folgenden Situationen befinden:

  • Sie haben keine Familie und werden auch nicht von einer oder mehreren Personen gepflegt, die dazu verpflichtet sind.
  • Sie haben keine Wohnung und auch nicht die Möglichkeit, sich mit eigenen Mitteln eine zu verschaffen.
  • Sie erzielen kein eigenes Einkommen oder dieses reicht für die notwendige Pflege nicht aus.
  • Sie können ihren Alltag nicht alleine bewältigen oder sind auf Fachhilfe angewiesen.
  • Sie werden wegen ihrer Krankheit oder ihres physischen oder psychischen Zustandes ihren sozialmedizinischen Bedürfnissen nicht gerecht.

Welche Ansprüche habe ich und wo kann ich die Leistungen beantragen?

Häusliche Pflege (îngrijire la domiciliu)

Sowohl Menschen mit Behinderung, als auch pflegebedürftige Senioren können Leistungen der häuslichen Pflege in Anspruch nehmen, die sowohl von gewerbsmäßigen als auch von nicht gewerbsmäßigen Pflegern erbracht werden.

Um die häusliche Pflege pflegebedürftiger älterer Menschen zu ermöglichen, können die Kommunen je nach erforderlicher Pflegezeit Pflegepersonal einstellen, das sie pro Stunde, in Teilzeit oder Vollzeit bezahlen.

Pflegenden Ehepartnern und Verwandten eines pflegebedürftigen Seniors steht Teilzeit zu. Die Gemeindekasse übernimmt die restlichen Lohnansprüche.

Die sozialen Dienste für Senioren zu Hause sind:

  • Basisaktivitäten des täglichen Lebens, hauptsächlich: Hilfe bei der Körperhygiene, Anziehen und Ausziehen, Nahrungsaufnahme und Flüssigkeitszufuhr, Toilettengang, Lagerung und Mobilisierung, Bewegung in Innenräumen, Kommunikation;
  • Instrumentelle Tätigkeiten des täglichen Lebens, hauptsächlich: Kochen, Einkaufen, Putzen und Wäsche waschen, Wege außerhalb des Hauses ermöglichen, Verwaltung von Unterlagen und Vermögen, Gesellschaft leisten und soziale Aktivitäten fördern;
  • Dienste zur Rehabilitation und Anpassung der Umwelt: kleinere Verbesserungen und Reparaturen etc.
  • Rehabilitationsdienste: Physiotherapie, Krankengymnastik, Beschäftigungstherapie, Psychotherapie, Psychopädagogik, Logopädie, Podologie etc.
  • Medizinische Dienste in Form von Beratungen und medizinischer Versorgung zu Hause oder in Gesundheitseinrichtungen, Untersuchungen und Zahnpflege, Verabreichung von Medikamenten, Bereitstellung von Hygienematerialien und Medizinprodukten (nach dem Krankenversicherungsgesetz).

Senioren, die ein eigenes Einkommen haben, müssen einen monatlichen Beitrag für die häusliche Pflege zahlen. Die Beträge werden von den lokalen Behörden oder vom sozialen Dienstleister  auf individueller Basis festgelegt mithilfe einer vielschichtigen Bewertung auf Grundlage der durchschnittlichen Monatskosten der sozialen Dienstleistung sowie dem Einkommen der Senioren und, wo anwendbar, deren gesetzlichen Vertretern.

Erwachsene mit schwerer Sehbehinderung können sich entweder für persönliche Assistenz oder für Pflegegeld entscheiden (wie nachfolgend beschrieben).

Pflege in Tagespflege und Rehabilitationszentren (îngrijire în centre de zi de asistență și recuperare)

Menschen mit Behinderung können die Pflege- und Förderungsleistungen der Tagespflegestätten in Anspruch nehmen. Diese bieten soziale, medizinische, ausbildende und andere Dienste an.

Soziale Dienste für Senioren in Tagespflege- und Rehabiltationszentren sind, wie jeweils anwendbar:

  • Basisaktivitäten des täglichen Lebens, hauptsächlich: Hilfe bei der Körperhygiene, Anziehen und Ausziehen, Nahrungsaufnahme und Flüssigkeitszufuhr, Toilettengang, Lagerung und Mobilisierung, Bewegung in Innenräumen, Kommunikation;
  • Instrumentelle Tätigkeiten des täglichen Lebens, hauptsächlich: Kochen, Einkaufen, Putzen und Wäsche waschen, Wege außerhalb des Hauses ermöglichen, Verwaltung von Unterlagen und Vermögen, Gesellschaft leisten und soziale Aktivitäten fördern;
  • Rehabilitationsdienste: Physiotherapie, Krankengymnastik, Beschäftigungstherapie, Psychotherapie, Psychopädagogik, Logopädie, Podologie etc.
  • Psychosoziale Beratung und Information, Rechtsberatung, Sozialisation und Freizeit, Organisation und Beteiligung an Gemeinschafts- und Kulturveranstaltungen, Hilfe und Unterstützung für die Familien von Senioren, Unterstützung bei Verwaltungshandlungen und Vermögensverwaltung;
  • Notruftelefon;
  • Bereitstellung von Essen, materieller Hilfe;
  • Medizinische Erstversorgung und fachärztliche Dienste.

Gemeinschaftsberatungsdienste werden als Grundrecht von Senioren kostenfrei von Sozialarbeitern erbracht.

Vollstationäre Pflege (îngrijire în centre rezidențiale)

Menschen mit Behinderung können ebenfalls Pflegeleistungen in vollstationären Einrichtungen in Anspruch nehmen. Sie werden dort mindestens 24 Stunden aufgenommen. Mit Ausnahme der Not- und Schutzeinrichtungen erfolgt die Aufnahme eines Menschen mit Behinderung in vollstationäre Pflege nur dann, wenn die Pflege oder der Schutz zu Hause nicht gewährleistet werden kann.

Menschen mit Behinderung in vollstationären Pflegeeinrichtungen müssen einen monatlichen Beitrag zahlen, der 900 RON beträgt.

Pflegebedürftige Senioren können in Seniorenheimen, Seniorenklubs, Tagespflegeheimen, Wohnungen und Sozialwohnungen usw. teil- oder vollstationäre Pflege in Anspruch nehmen.

Die Dienste für Senioren in Wohnstätten sind:

  • Soziale Dienste, die Haushaltshilfe, Rechts- und Verwaltungsberatung, Möglichkeiten zur Verhinderung sozialer Ausgrenzung und soziale Wiedereingliederung im Zusammenhang mit der psychischen Wirksamkeit umfassen;
  • soziale und medizinische Dienste, die Hilfe bei der Erhaltung oder Verbesserung körperlicher oder geistiger Fähigkeiten, der Bereitstellung von Ergotherapieprogrammen, der Unterstützung bei der Gewährleistung der Körperhygiene umfassen;
  • Medizinische Dienste, die Untersuchungen und Behandlungen in der Arztpraxis, in medizinischen Einrichtungen oder am Bett der Person bei Ruhestellung, Krankenpflegedienste, Versicherung von Medikamenten, Bereitstellung von Medizinprodukten, zahnärztliche Untersuchung und Pflege umfassen.

Bei der Aufnahme eines Senioren in ein Seniorenheim werden folgende Prioritätskriterien berücksichtigt:

  • Er braucht permanent besondere medizinische Betreuung, die zu Hause nicht gewährleistet werden kann.
  • Er kann sich nicht selbst versorgen.
  • Es gibt keine Angehörigen, oder diese können aus gesundheitlichen, wirtschaftlichen oder familiären Gründen ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.
  • Er hat keine Wohnung und kein Einkommen.

Wenn die Senioren Einkommen erzielen oder Angehörige haben, müssen sie in vollstationären Pflegeeinrichtungen einen monatlichen Pflegebeitrag leisten, der auf der Grundlage der durchschnittlichen monatlichen Unterhaltskosten bemessen wird, welche jährlich von den Lokal- oder Kreisverwaltungen festgelegt werden, sowie dem Einkommen der älteren Menschen und, wo anwendbar, deren gesetzlichen Vertretern.

Leistungen für Menschen mit Behinderung (indemnizație pentru persoanele cu handicap)

Unabhängig von ihrem Einkommen haben Menschen mit Behinderung Anspruch auf eine monatliche Leistung und auf eine monatliche Haushaltszulage.

Die monatliche Leistung beträgt:

  • 419 RON für Erwachsene mit schwerster Behinderung;
  • 317 RON für Erwachsene mit schwerer Behinderung.

Die monatliche Haushaltszulage beträgt:

  • 179 RON für Erwachsene mit schwerster Behinderung;
  • 132 RON für Erwachsene mit schwerer Behinderung;
  • 72 RON für Erwachsene mit mittelschwerer Behinderung.

Die Familie oder der gesetzliche Vertreter eines Kindes mit schwerster, schwerer oder mittelschwerer Behinderung hat ebenfalls Anspruch auf eine monatliche Haushaltszulage, solange sie für die Pflege, die Betreuung und den Unterhalt des Kindes sorgen. Die Zulage gestaltet sich wie folgt:

  • 359 RON für ein Kind mit schwerster Behinderung;
  • 210 RON für ein Kind mit schwerer Behinderung;
  • 72 RON für ein Kind mit mittelschwerer Behinderung.

Leistung als Alternative zur persönlichen Assistenz (indemnizație de însoțitor)

Erwachsene mit schwerer Behinderung können sich entweder für persönliche Assistenz oder für eine Leistung entscheiden. Der persönliche Assistenz kann einen Nettolohn aus staatlichen Fonds ab 1 898 RON pro Monat im Rahmen eines individuellen Arbeitsvertrags beziehen. Der Betrag der Leistung beläuft sich ebenfalls auf 1 898 RON im Jahr 2023.

Erwachsene mit schwerer Behinderung, die auch Invalidenrente I. Grades beziehen, können zwischen persönlicher Assistenz und einer Geldleistung der öffentlichen Rentenkasse wählen, die 80 % eines Rentenpunktes beträgt (d.h. 1 428 RON seit Januar 2023). Der Anspruch auf diese Leistung besteht auch nach dem Übergang in die Altersrente.

Leistungen für Langzeitpflege werden am Wohnort des Antragstellers, bei den zuständigen Ämtern der Gemeinde- oder der Bezirksverwaltung oder bei den Territorialagenturen für Zahlungen und soziale Inspektion beantragt.

Fachsprache übersetzt

  • Persönliche Assistenz: Qualifizierte Kraft, die an ihrem Wohnsitz für Pflege und Schutz des Erwachsenen mit schwerster oder schwerer Behinderung sorgt, der nicht über Wohnraum verfügt, kein Einkommen bezieht oder den Durschnittslohn in der Volkswirtschaft bezieht.
  • Monatliche Haushaltszulage: Setzt, je nach Behinderungsgrad, die Höhe der monatlichen Kosten fest: Radio- und Fernsehgebühren, Telefonkosten mit Rechnungstakten und Stromkosten.
  • Betreuer: Person, die Menschen mit Behinderung betreut und folglich anspruchsberechtigt ist.

Antragsformulare

Ihre Rechte

Die unten aufgeführten Links bieten Ihnen zusätzliche Informationen über Ihre Rechte und Pflichten. Diese Seiten gehören nicht der Europäischen Kommission und stellen nicht die Position der Europäischen Kommission zu diesem Thema dar.

Veröffentlichungen und Seiten der Europäischen Kommission:

An wen muss ich mich wenden?

An das Sozialamt Ihrer Gemeinde-/Bezirksverwaltung oder an die Territorialagenturen für Zahlungen und soziale Inspektion.

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