Beschäftigung, Soziales und Integration

Rumänien - Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

Dieses Kapitel enthält Informationen über die wichtigsten Geldleistungen an die Geschädigten von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Die folgenden Leistungen werden beschrieben:

  • Leistung für vorübergehende Erwerbsunfähigkeit (indemnizație pentru incapacitate temporară de muncă);
  • Leistung für einen vorübergehenden Arbeitsplatzwechsel (indemnizație pentru trecerea temporară în alt loc de muncă);
  • Leistung für eine Arbeitszeitverkürzung (indemnizație pentru reducerea timpului de muncă).

In welchen Situationen habe ich Anspruch auf Leistung?

Leistung für vorübergehende Erwerbsunfähigkeit (indemnizație pentru incapacitate temporară de muncă) steht Versicherten zu, die infolge eines Arbeitsunfalls und oder einer Berufskrankheit vorübergehend erwerbsunfähig werden.

Leistung für einen vorübergehenden Arbeitsplatzwechsel (indemnizație pentru trecerea temporară în alt loc de muncă) steht den Versicherten gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu, die infolge eines Arbeitsunfalls und oder einer Berufskrankheit vorübergehend ihren Arbeitsplatz wechseln müssen.

Leistung für eine Arbeitszeitverkürzung (indemnizație pentru reducerea timpului de muncă) steht den Versicherten gegen Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu, die infolge eines Arbeitsunfalls und oder einer Berufskrankheit nicht mehr Vollzeit arbeiten können.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Um jede der drei Leistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie Ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Rumänien haben und gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert sein.

Pflichtversichert gegen diese Risiken sind folgende Personenkategorien:

  • Personen mit individuellem Arbeitsvertrag, auch ausländische Staatsbürger und Staatenlose, die für rumänische Arbeitgeber tätig sind, in der Zeit, in der ihr Hauptwohnsitz in Rumänien ist;
  • Personen, die in ihre Funktion gewählt werden und in Rumänien für eine Institution der Exekutive, der Legislative oder der Judikative arbeiten;
  • Beamte;
  • Arbeitslose im Berufspraktikum;
  • Lehrlinge, Schüler und Studenten im Berufspraktikum;
  • Freiwillige, die im Rahmen des Freiwilligenvertrages in freiwilligen Rettungsdiensten tätig sind;
  • rumänische Staatsbürger, die im Ausland für rumänische Arbeitgeber arbeiten.

Zuständig für die Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sind die örtlichen Rentenversicherungskassen.

Die Beiträge für die Arbeitsversicherung werden von dem Arbeitgeber oder dem Selbstständigen entrichtet.

Das Recht auf Versicherungsleistungen für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten besteht ab dem Datum der Entstehung des Versicherungsverhältnisses und endet, wenn das Versicherungsverhältnis beendet wird.

Die Leistungen für eine vorübergehende Erwerbsunfähigkeit wegen Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten wird nach Vorlage eines rechtmäßig ausgestellten ärztlichen Attestes gewährt.

Die Leistungen für den vorübergehenden Arbeitsplatzwechsel und für die Arbeitszeitverkürzung werden auf Empfehlung des behandelnden Arztes, mit der Zustimmung des Vertrauensarztes gewährt, wenn der am neuen Arbeitsplatz oder durch die Arbeitszeitverkürzung erzielte Bruttolohn niedriger als das durchschnittliche Monatseinkommen der letzten sechs Monate vor dem Arbeitsunfall/der Feststellung der Berufskrankheit ist.

Welche Ansprüche habe ich und wo kann ich die Leistungen beantragen?

Leistung für vorübergehende Erwerbsunfähigkeit

Diese Leistungen betragen 80 % (100 % bei medizinischen Notfällen) des durchschnittlichen Monatseinkommens der letzten sechs Monate vor dem Arbeitsunfall/der Feststellung der Berufskrankheit.

Wenn die Versicherungszeit unter sechs Monaten liegt, ist die Bemessungsgrundlage das durchschnittliche Monatseinkommen, oder das im freiwilligen Versicherungsvertrag festgestellte durchschnittliche Bruttoeinkommen.

Die Leistung wird für 183 Tage von einem Jahr gewährt und kann bis zu maximal 273 Tagen verlängert werden.

Die Leistung unterliegt der Einkommenssteuer.

Leistung für einen vorübergehenden Arbeitsplatzwechsel

Diese Geldleistung wird monatlich gezahlt und ihre Bemessungsgrundlage ist der Unterschied zwischen dem durchschnittlichen Monatseinkommen der letzten sechs Monate vor dem Arbeitsunfall/der Erkrankung und dem am neuen Arbeitsplatz erzielten Bruttoeinkommen.

Der Leistungsbetrag kann 25 % des durchschnittlichen Monatseinkommens der letzten sechs Monate vor dem Arbeitsunfall/der Erkrankung nicht überschreiten.

Die Geldleistung wird für 90 Tage von einem Jahr gewährt, in einer oder in mehreren Zahlungen.

Die Geldleistung unterliegt der Einkommenssteuer.

Leistung für eine Arbeitszeitverkürzung

Diese Leistung wird monatlich gezahlt und ihre Bemessungsgrundlage ist der Unterschied zwischen dem durchschnittlichen Monatseinkommen der letzten sechs Monate vor dem Arbeitsunfall/der Krankheit und dem nach der Verkürzung der regulären Arbeitszeit erzielten Bruttoeinkommen.

Der Leistungsbetrag kann 25 % des durchschnittlichen Monatseinkommens der letzten sechs Monate vor dem Arbeitsunfall/der Krankheit nicht überschreiten.

Die Geldleistung wird für 90 Tage von einem Jahr gewährt, in einer oder in mehreren Zahlungen.

Die Leistung unterliegt der Einkommenssteuer.

Um die Leistung für eine vorübergehende Erwerbsunfähigkeit zu erhalten, muss der Arbeitnehmer sie bei ihrem Arbeitgeber beantragen. Das medizinische Attest mit dem Code des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit muss dem Antrag beigefügt sein.

Angestellte können die Leistungen für den vorübergehenden Arbeitsplatzwechsel und für die Arbeitszeitverkürzung bei ihrem Arbeitgeber beantragen.

Fachsprache übersetzt

  • Arbeitsunfall: Körperverletzung sowie akute Vergiftung, die während der Arbeit oder Erfüllung der Dienstpflicht entstehen und zu einer vorübergehenden Erwerbsunfähigkeit von mindestens drei Kalendertagen führen oder Invalidität oder Tod zur Folge haben.
  • Berufskrankheit: Erkrankung, die infolge der Ausübung eines Berufs entsteht, verursacht durch schädliche physikalische Einwirkungen bzw. chemische oder biologische Schadstoffe am Arbeitsplatz sowie der Überbeanspruchung von Organen oder Organsystemen im Arbeitsprozess.

Antragsformulare

Ihre Rechte

Die unten aufgeführten Links bieten Ihnen zusätzliche Informationen über Ihre Rechte und Pflichten. Diese Seiten gehören nicht der Europäischen Kommission und stellen nicht die Position der Europäischen Kommission zu diesem Thema dar:

Veröffentlichungen und Seiten der Europäischen Kommission:

An wen muss ich mich wenden?

Grafschaftstaatliche Rentenversicherung

Nachrichten zum Thema

Keine Nachrichten zum Thema in den letzten sechs Monaten.

Seite weiterempfehlen