Beschäftigung, Soziales und Integration

Rumänien - Die Leistungen der Krankenversicherung im Krankheitsfall

Dieses Kapitel bietet Ihnen Informationen über die Gesundheitspflegeleistungen, die Sie in Rumänien in Anspruch nehmen können, wenn Sie arbeitsunfähig sind.

Die folgenden Leistungen werden beschrieben:

  • Leistung bei Arbeitsunfähigkeit (concediu medical şi indemnizaţie pentru incapacitate temporară de muncă);
  • Leistungen für Kinderkrankenpflege (concediu medical şi indemnizaţie pentru îngrijirea copilului bolnav).

In welchen Situationen habe ich Anspruch auf Leistung?

Leistung bei Arbeitsunfähigkeit (concediu medical şi indemnizaţie pentru incapacitate temporară de muncă)

Diese Leistungen stehen Angestellten und Selbstständigen mit Wohnsitz in Rumänien zu, bei gewöhnlichen Erkrankungen und Unfällen außerhalb der Arbeitszeit. Die Geldleistung ersetzt ein Einkommen, das sie wegen der Erkrankung nicht erzielen können.

Leistungen für Kinderkrankenpflege (concediu medical şi indemnizaţie pentru îngrijirea copilului bolnav)

Wenn Ihr unter sieben Jahre altes Kind krank wird, können Sie Ihre berufliche Tätigkeit unterbrechen, um das Kind zu pflegen. Das gilt auch, wenn Ihr Kind eine Behinderung hat und unter 18 Jahren ist oder wenn Ihr Kind schwere Erkrankungen hat und unter 16 Jahren ist.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Anspruch auf diese Leistungen haben Angestellte, Selbstständige mit Wohnsitz in Rumänien und Arbeitslose.

Eine andere Voraussetzung, die in den meisten Fällen zu erfüllen ist: Die betroffene Person hat in den letzten 12 Kalendermonaten mindestens sechs Monate Krankenkassenbeiträge gezahlt. Diese Bedingung gilt nicht für Menschen, die an Tuberkulose oder an einer anderen ansteckenden Krankheit leiden, oder mit HIV infiziert/an AIDS erkrankt sind.

Welche Ansprüche habe ich und wo kann ich die Leistungen beantragen?

Leistung bei Arbeitsunfähigkeit

Arbeitende, die vorübergehend arbeitsunfähig sind, erhalten eine Geldleistung in Höhe von 75 % ihres Monatsdurchschnittslohns, auf der Grundlage der letzten sechs Monatslöhne vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit.

Wenn der Leistungsbeantragende sich einem dringenden OP-Eingriff unterziehen muss, an Tuberkulose oder an einer anderen ansteckenden Krankheit leidet, oder mit HIV infiziert/an AIDS erkrankt ist, steht ihm eine Geldleistung in Höhe seines Monatsdurchschnittslohns zu.

Diese Geldleistung wird maximal 183 Tage im Jahr für jede Krankheitsart bezahlt, in bestimmten Fällen auch länger. Bei Tuberkulose wird die Geldleistung ein ganzes Jahr bezahlt. Es besteht die Möglichkeit, diese Frist um weitere sechs Monate zu verlängern.

Wenn sich die Gesundheitslage des Arbeitsunfähigen nach dieser Frist nicht gebessert hat, kann der behandelnde Arzt die vorübergehende oder definitive Verrentung empfehlen.

Leistungen für Kinderkrankenpflege

Eltern, die zu Hause bleiben, um ihr krankes Kind zu pflegen, erhalten 85 % ihres Monatsdurchschnittslohns für maximal 45 Tage im Jahr, in bestimmten Fällen auch darüber hinaus.

Um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können, muss der betroffene Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber darüber informieren und spätestens fünf Tage nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit Atteste darüber vorlegen.

Wenn der Arbeitgeber Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit hat, kann er eine Expertise verlangen. Die Bezirkskrankenkasse kann ebenfalls eine Expertise verlangen, auch wenn der Betroffene ein Attest vorgelegt hat.

Fachsprache übersetzt

  • Krankenversicherung: Jede Person mit Hauptwohnsitz in Rumänien kann das rumänische Krankenversicherungssystem in Anspruch nehmen, wenn sie mindestens sechs Monatsbeiträge in den letzten 12 Kalendermonaten geleistet hat. Diese Beiträge leistet für Angestellte der Arbeitgeber. Selbstständige zahlen sie selbst.
  • Hauptwohnsitz: Das Land, in dem Sie leben und Ihre Tätigkeit ausüben.
  • Geldleistung: Geldbetrag, der unter bestimmten Bedingungen von der Sozialversicherung geleistet wird.

Antragsformulare

Ihre Rechte

Der unten aufgeführte Link bietet Ihnen zusätzliche Informationen über Ihre Rechte und Pflichten. Diese Seite gehört nicht der Europäischen Kommission und stellt nicht die Position der Europäischen Kommission zu diesem Thema dar:

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An Ihre Bezirkskrankenkasse.

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