Beschäftigung, Soziales und Integration

Rumänien - Mutterschaft

Dieses Kapitel bietet Ihnen Informationen über die Sozialleistungen, die Sie in Rumänien als Mutter in Anspruch nehmen können.

Es werden folgende Leistungen beschrieben:

  • Mutterschaftsurlaub und Mutterschaftsgeld (concediu medical şi indemnizaţie pentru maternitate);
  • Mutterschutz (concediu medical şi indemnizaţie de risc maternal).

In welchen Situationen habe ich Anspruch auf Leistung?

Mutterschaftsurlaub und Mutterschaftsgeld (concediu medical şi indemnizaţie pentru maternitate) stehen der schwangeren Frau und der Mutter in den ersten sechs bis acht Wochen nach der Entbindung zu (im Wochenbett) und belaufen sich auf 126 Kalendertage.

Mutterschutz (concediu medical şi indemnizaţie de risc maternal) steht schwangeren Frauen oder Müttern im Wochenbett zu, die keinen Anspruch auf Mutterschaftsurlaub haben und denen der Arbeitgeber keine risikolosen Arbeitsbedingungen für ihre eigene Gesundheit oder für die ihres Kindes garantieren kann. Das Mutterschutzgeld wird für maximal 120 Tage vor und nach dem Mutterschaftsurlaub auf Empfehlung des Haus- oder des Frauenarztes gewährt.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Um Mutterschaftsurlaub und Mutterschaftsgeld in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihr Hauptwohnsitz muss in Rumänien sein;
  • Sie müssen zusammen mit dem Kind/den Kindern wohnen, für das/die Sie die Leistung beantragen;
  • Sie haben mindestens 6 Monate in den 12 Monaten vor dem Mutterschaftsurlaub in die Sozialversicherung gezahlt.

Um Mutterschutz in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Rumänien;
  • Sie sind angestellt und beantragen Mutterschutz vor dem Mutterschaftsurlaub oder, wenn Sie im Wochenbett sind oder stillen, nehmen diese Leistung nach dem Ende des Mutterschaftsurlaubs in Anspruch und nur, wenn Sie kein Kindergeld bis zum Erreichen des zweiten Lebensjahres des Kindes beantragt haben.

Welche Ansprüche habe ich und wo kann ich die Leistungen beantragen?

Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld wird der Mutter für einen Zeitraum von 126 Kalendertagen gewährt, nämlich während des Mutterschaftsurlaubs. Dieser besteht aus 63 Urlaubstagen vor der Entbindung und 63 Tagen nach der Entbindung. Die ersten 42 Tage nach der Geburt des Kindes sind Pflicht. Die restlichen 84 Tage können ausgelassen werden, wenn die Mutter sie nicht benötigt, oder sie können früher vor oder später nach der Geburt in Anspruch genommen werden.

Das Mutterschaftsgeld beträgt 85 % des Durchschnittseinkommens der Mutter in den letzten sechs Monaten vor dem Mutterschaftsurlaub. Diese Leistung wird für die 126 Tage des Mutterschaftsurlaubs gewährt, auch wenn das Kind tot geboren wird.

Das Mutterschaftsgeld wird nicht besteuert.

Das Mutterschutzgeld

Das Mutterschutzgeld beträgt 75 % des Durchschnittseinkommens der Mutter in den letzten 6 Monaten vor dem Beantragen der Leistung und wird für maximal 120 Tage gewährt.

Für Angestellte werden Mutterschaftsurlaub und Mutterschutz von dem Arbeitgeber auf Empfehlung des Fach- oder Hausarztes geleistet. Eine schwangere Angestellte muss den Arbeitgeber schriftlich unter Vorlage des ärztlichen Attestes darüber in Kenntnis setzen. Mutterschafts- und Mutterschutzgeld werden vom Arbeitgeber geleistet.

Selbstständige müssen ihren Antrag auf Mutterschaftsurlaub und Mutterschaftsgeld bei der zuständigen Krankenkasse stellen, die diese Leistung übernimmt.

Fachsprache übersetzt

  • Mutterschaftsurlaub: Die Freistellung der Schwangeren oder der Mütter im Wochenbett auf Empfehlung des Fach- oder Hausarztes.
  • Selbstständige/r: Eine zur Ausübung jeder Form von legaler Wirtschaftstätigkeit berechtigte Person, die hauptsächlich die eigene Arbeitskraft dafür einsetzt.

Antragsformulare

Ihre Rechte

Der unten aufgeführte Link bietet Ihnen zusätzliche Informationen über Ihre Rechte und Pflichten. Diese Seite gehört nicht der Europäischen Kommission und stellt nicht die Position der Europäischen Kommission zu diesem Thema dar:

Veröffentlichungen und Seiten der Europäischen Kommission:

An wen muss ich mich wenden?

Bezirksrentenkassen und andere Sozialversicherungen.

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