Beschäftigung, Soziales und Integration

Portugal - Zusammenrechnung von Beitragszeiten

Dieser Abschnitt enthält Informationen darüber, was zu beachten ist, wenn Sie sich innerhalb der EU bewegen, und welche Auswirkungen dies auf die Gewährung von Sozialversicherungsleistungen hat.

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?

Wenn Sie in einem Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Land, das in den Geltungsbereich des EU-Vorschriften fällt, arbeiten, gelten für Sie in Sozialversicherungsfragen im Allgemeinen die Gesetze dieses Landes.

Wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder in einem anderen Land, das in den Geltungsbereich der EU-Vorschriften fällt, gelebt, gearbeitet und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, so können diese Wohn-, Arbeits-, und Beitragszeiten bei der Berechnung Ihrer Sozialleistungen in Portugal berücksichtigt werden.

Die Beziehung zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU hat sich seit dem Brexit verändert. Die EU und das Vereinigte Königreich haben eine Einigung über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union erzielt, deren Übergangszeit am 31. Dezember 2020 endete.

Wenn Sie also als portugiesischer Staatsbürger (oder als Bürger eines anderen EU-Mitgliedstaates) am Ende der Übergangszeit zum Austrittsabkommen (31. Dezember 2020) im Vereinigten Königreich arbeiten oder leben oder als britischer Staatsbürger in Portugal (oder in anderen EU-Ländern) arbeiten oder leben, und wenn Sie zum selben Zeitpunkt unter die nationalen Rechtsvorschriften fallen, gelten die europäischen Vorschriften zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme in der EU (Verordnungen (EG) 883/2004 und 987/2009). Wohn-, Arbeits- und Beitragszeiten können bei der Berechnung von Sozialversicherungsleistungen, die nach dem 1. Januar 2021 gezahlt werden, berücksichtigt werden.

Wenn Sie am Ende der Übergangszeit nicht den Regeln des Austrittsabkommens unterlagen, aber bereits das Recht auf Freizügigkeit in Anspruch genommen und die Mindestbeitragsdauer erfüllt haben, oder wenn Sie diese Beitragszeiten benötigen, um Anspruch auf Sozialleistungen anmelden zu können, können Sie auch in den Genuss der Gemeinschaftsvorschriften kommen, wenn diese günstiger sind als die nationalen Rechtsvorschriften.

Für Umzüge nach dem 1. Januar 2021 von Personen, die nicht unter das Austrittsabkommen fallen, gilt bei Inkrafttreten das am 31. Dezember 2020 unterzeichnete Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, das Regelungen zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme enthält.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Die Möglichkeit der Berücksichtigung von Beitragszeiten in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder in einem anderen Land, das in den Geltungsbereich der EU-Vorschriften fällt, gilt für folgende Sozialleistungen:

  • Krankengeld;
  • Leistungen bei Elternschaft (Mutterschaft, Vaterschaft und Adoption);
  • Invaliditätsrente;
  • Altersrente;
  • Hinterbliebenenrente;
  • Arbeitslosengeld;
  • Arbeitslosenhilfe (beitragsunabhängig);
  • Ersatzleistung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit (Berufskrankheiten);
  • Ersatzleistung bei dauernder Erwerbsunfähigkeit (Berufskrankheiten).

Im Falle einiger Sozialleistungen (insbesondere Arbeitslosengeld) müssen Sie Ihre letzten Sozialversicherungsbeiträge in Portugal gezahlt haben, es sei denn, Sie sind Grenzgänger. Möglicherweise wird auch eine Mindestbeitragszeit in Tagen oder Jahren (Wartezeit) gefordert, bei deren Erfüllung die in anderen Ländern erfassten Beitragszeiten jedoch berücksichtigt werden können.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie beantragen?

Wenn Sie in einem Land, das in den Geltungsbereich der EU-Vorschriften fällt, gearbeitet haben und nach Portugal zurückkehren, müssen Sie sich von dem Sozialversicherungsträger des Landes, in dem Sie gearbeitet haben, das mobile Dokument U1 ausfüllen lassen, in dem Ihre Sozialversicherungsbeiträge chronologisch erfasst werden. Stellen Sie sicher, dass Sie im Besitz aller bei den jeweiligen Sozialversicherungsstellen vorzulegenden Unterlagen sind.

Wenn Sie in einem der Mitgliedstaaten der EU, des EWR oder in der Schweiz über einen Zeitraum von mindestens vier Wochen Arbeitslosengeld bezogen haben, haben Sie in Portugal ebenfalls direkten Anspruch auf diese Sozialleistung, der für einen Zeitraum zwischen drei und sechs Monaten gewährt wird und Ihnen die Arbeitsplatzsuche im Land ermöglichen soll. In diesem Fall müssen Sie, bevor Sie sich zur Arbeitssuche nach Portugal begeben, bei den Sozialversicherungsstellen des Landes, in dem Sie Arbeitslosengeld erhielten, das mobile Dokument U2 beantragen.

Wenn Sie beitragsabhängige Sozialleistungen bei der portugiesischen Sozialversicherung beantragen, finden Sie im Antragsformular einen Abschnitt, in dem Sie gefragt werden, ob Sie in einem Mitgliedstaat der EU gearbeitet haben.

Um diesen Abschnitt auszufüllen, benötigen Sie folgende Informationen:

  • das Land, in dem Sie gearbeitet haben;
  • die Zeiträume, in denen Sie dort gearbeitet haben;
  • Ihre Sozialversicherungsnummer des Landes, in dem Sie gearbeitet haben.

Wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder in einem anderen Land, das in den Geltungsbereich der EU-Vorschriften fällt, gearbeitet haben, gilt Folgendes: Wann immer Sie bestimmte Voraussetzungen für die Beantragung von Sozialleistungen bei der Sozialversicherung erfüllen müssen, sind die im Ausland erfolgten Beitragszeiten von den zuständigen Stellen zu berücksichtigen. Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz wechseln oder sich zum Arbeiten zwischen diesen Ländern bewegen, bleibt Ihr sozialer Schutz weiter bestehen.

Fachsprache übersetzt

Sozialversicherungsbeiträge: Geldleistungen, die von den Arbeitnehmern und/oder von den Arbeitgebern zur Geltendmachung des Rechts auf soziale Sicherheit entrichtet werden.

Gewöhnlicher Aufenthalt: im Sinne der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft der Ort, an dem sich der gewöhnliche Mittelpunkt Ihrer Interessen befindet.

Sozialversicherungsnummer (NISS): Nummer, mit der im portugiesischen System der sozialen Sicherheit die individuelle, genaue und strikte Identifizierung des Versicherten auf nationaler Ebene sichergestellt wird.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

In Portugal werden das mobile Dokument U1 und das mobile Dokument U2 von folgenden Stellen ausgestellt:

  • auf dem Festland von den Bezirksstellen für soziale Sicherheit;
  • in der Autonomen Region Madeira von dem Institut für Soziale Sicherheit von Madeira;
  • in der Autonomen Region der Azoren von dem Institut für Soziale Sicherheit der Azoren.

Welche Rechte Sie haben

Auf den folgenden Websites können Sie mehr über Ihre Rechte gemäß portugiesischer Gesetzgebung erfahren.

Publikationen und Websites der Europäischen Kommission:

Kontakt

Sozialversicherungshotline (in Portugal): 300 502 502/210 545 400

Persönlicher Beratungsdienst: Montag bis Freitag von 9.00 bis 18.00 Uhr, außer an Feiertagen.

Automatischer Antwortdienst: rund um die Uhr 7 Tage die Woche

Aus dem Ausland: +351 300 502 502/+351 210 545 400.

Website der Sozialversicherung: www.seg-social.pt.

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