Beschäftigung, Soziales und Integration

Portugal - Mindesteinkommen

Dieser Abschnitt enthält Informationen zu den verschiedenen Unterstützungen für Personen in Portugal, die sich in einer sozialen und wirtschaftlichen Notlage befinden und denen soziale Ausgrenzung droht. Durch diese Leistungen soll sichergestellt werden, dass den Betroffenen die zur Erfüllung ihrer Grundbedürfnisse und für ihre soziale Eingliederung erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?

Anspruch auf soziales Eingliederungseinkommen (Rendimento Social de Inserção, RSI) haben Personen oder Familien, die sich in einer schwerwiegenden finanziellen Notlage befinden und Unterstützung zur Verbesserung ihrer sozialen Eingliederung benötigen und die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistung erfüllen.

Das RSI besteht aus einem Eingliederungsprogramm, das einen Eingliederungsvertrag zur Unterstützung der sozialen und beruflichen Eingliederung sowie eine Barleistung zur Deckung der Grundbedürfnisse umfasst.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Um Anspruch auf RSI zu haben, darf der Wert des anzugebenden Kapitals und des anzugebenden beweglichen Vermögens des Antragstellers und der im Haushalt lebenden Familienangehörigen jeweils 28.825,80 EUR nicht überschreiten.

Ferner müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Rechtmäßiger Wohnsitz in Portugal;
    • EU-Bürger, Bürger aus Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums und aus Drittländern, die ein Abkommen zum freien Personenverkehr in der EU geschlossen haben und Personen mit Flüchtlingsstatus – diese müssen rechtmäßig in Portugal ansässig sein;
    • Bürger anderer Länder – seit über einem Jahr rechtmäßig in Portugal wohnhaft;
  • Es liegt eine schwerwiegende finanzielle Notlage vor (das monatliche Gesamteinkommen aller im Haushalt lebenden Familienangehörigen darf nicht über dem sozialen Eingliederungseinkommen liegen, das auf der Grundlage der Zusammensetzung des Haushalts berechnet wird);
  • Es wird ein Integrationsvertrag unterschrieben und eingehalten;
  • Das Alter beträgt mindestens 18 Jahre, mit Ausnahme von Schwangeren, Verheirateten, Personen, die seit mehr als zwei Jahren in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft zusammenleben sowie Personen mit unterhaltsberechtigten Minderjährigen oder Personen mit Behinderung, die ausschließlich von dem Haushalt abhängen oder deren Einkommen 70 % des RSI übersteigt;
  • Arbeitslose, erwerbsfähige Antragsteller sind beim Arbeitsamt ihres Wohnorts gemeldet;
  • Der Sozialversicherung wird Zugriff auf alle relevanten Informationen zur Prüfung der sozialen und wirtschaftlichen Situation gewährt;
  • Das RSI kann bei freiwilliger Arbeitslosigkeit (ohne triftigen Grund) erst ein Jahr nach Eintritt der Arbeitslosigkeit beantragt werden;
  • Der Antragsteller befindet sich nicht in Untersuchungshaft oder verbüßt eine Freiheitsstrafe in einer Haftanstalt; das RSI kann jedoch 45 Tage vor dem voraussichtlichen Entlassungstermin beantragt werden;
  • Der Antragsteller darf in keiner durch den Staat finanzierten Einrichtung untergebracht sein, es sei denn, die Unterbringung erfolgt vorübergehend und mit einem festgelegten persönlichen Eingliederungsplan oder als Krankenhausaufenthalt in therapeutischen Gemeinschaften oder stationären Einheiten des nationalen integrierten Netzwerks für Langzeitpflege. Das RSI kann in den 45 Tagen vor dem voraussichtlichen Entlassungstermin beantragt werden;
  • Der Antragsteller bezieht keine Sozialhilfe im Rahmen der Zuerkennung des Asyl- oder Flüchtlingsstatus.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie beantragen?

Das soziale Eingliederungseinkommen (RSI) wird ab dem Datum der Antragsstellunggezahlt.

Die maximale Dauer für den Bezug von RSI beträgt zwölf Monate und eine Verlängerung kann beantragt werden, solange die Bedingungen erfüllt sind.

Die Leistung wird monatlich gewährt und entspricht der Differenz zwischen dem Höchstsatz des sozialen Eingliederungseinkommens und dem Gesamteinkommen aller im Haushalt lebenden Familienangehörigen.

Der RSI-Satz variiert je nach Haushaltszusammensetzung.

  • Je nach Empfänger - 209,11 EUR (100%) des RSI-Satzes
  • Je nach Erwachsenem - 146,37 EUR (70%) des RSI-Satzes
  • Je nach Minderjährigem - 104,55 EUR (50%) des RSI-Satzes

Fachsprache übersetzt

  • RSI: Soziales Eingliederungseinkommen: Personen mit verwandtschaftlichen Beziehungen, die unter einem Dach zusammenleben.
  • Integrationsvertrag des RSI: Regelt die Rechte und Pflichten des Anspruchsberechtigten und der im Haushalt lebenden Familienangehörigen sowie die Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung der Eingliederung.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

  • RSI 1 – DGSS: Antrag auf soziales Eingliederungseinkommen/ Erstantrag/Verlängerungsantrag;
  • RSI ½ - DGSS – Antrag auf soziales Eingliederungseinkommen – Informationen und Hinweise zum Ausfüllen;
  • RV1017 – DGSS: Identifizierung von natürlichen Personen, die durch das staatliche System der sozialen Sicherheit abgedeckt sind;
  • RSI 28 – DGSS: Erklärung von Änderungen.

Diese Formulare/Vordrucke stehen auf der Website der Sozialversicherung zur Verfügung und sind mit den beizufügenden Dokumenten bei den Dienststellen der Sozialversicherung einzureichen.

Welche Rechte Sie haben

Auf den folgenden Websites können Sie mehr über Ihre Rechte gemäß portugiesischer Gesetzgebung erfahren. Diese werden weder von der Europäischen Kommission bereitgestellt noch repräsentieren sie die Haltung der Kommission.

Publikationen und Websites der Europäischen Kommission:

Kontakt

Informationen über das soziale Eingliederungseinkommen erhalten Sie über eine der folgenden Kontaktstellen:

Sozialversicherungshotline (in Portugal): 300 502 502/210 545 400

Persönlicher Beratungsdienst: Montag bis Freitag von 9.00 bis 18.00 Uhr, außer an Feiertagen.

Automatischer Antwortdienst: rund um die Uhr 7 Tage die Woche

Aus dem Ausland: +351 300 502 502/+351 210 545 400.

Website der portugiesischen Sozialversicherung: www.seg-social.pt. Besuchen Sie dort die Seite „Segurança Social Direta“ (Direktzugang zur Sozialversicherung).

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