Beschäftigung, Soziales und Integration

Polen - Sachleistungen bei Krankheit

In diesem Kapitel erfahren Sie, welche Leistungen die Krankenversicherung in Polen abdeckt und auf welche Weise man als polnischer Staatsbürger oder als Person, die sich vorübergehend hier aufhält, ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen kann.

In welcher Situation habe ich ein Recht auf Unterstützung?

Die kostenlose Gesundheitsversorgung in Polen steht allen krankenversicherten Personen offen.

Auch Bürger anderer Länder der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums, die sich vorübergehend in Polen aufhalten, haben Anspruch auf dieselben Leistungen. Sie müssen lediglich in ihren jeweiligen Ländern krankenversichert sein und dies entsprechend nachweisen können.

Die Institution, die die Gesundheitsversorgung in Polen koordiniert und finanziert, ist der Nationale Gesundheitsfonds (weitere Informationen finden Sie unter „Fachsprache übersetzt“).

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Das Recht auf kostenlose Gesundheitsversorgung steht vielen sozialen Gruppen zu. Dazu gehören u. a. Angestellte, Kinder, Studierende, Rentner, Invaliden, Arbeitslose und Selbstständige.

In den Genuss der kostenlosen Gesundheitsversorgung kommt man nach Anmeldung bei der Krankenversicherung. Diese Anmeldung wird von der Stelle vorgenommen, die den Beitrag zahlt, z. B. Arbeitgeber oder Bildungseinrichtung. Eine Ausnahme bilden Selbstständige. Sie müssen sich selber krankenversichern.

Zusätzlich muss jede versicherte Person auch seine Angehörigen, die aus anderem Grund nicht über eine Krankenversicherung verfügen (z. B. Kinder) bei der Krankenversicherung anmelden. Die Angehörigen sind zu den gleichen Konditionen versichert wie die versicherte Person.

Es besteht auch die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern.

Worauf habe ich Anspruch und wie kann ich diesen Anspruch geltend machen?

Jede krankenversicherte Person hat Anspruch auf kostenlose Behandlung in sämtlichen Arztpraxen und sonstigen Einrichtungen, die beim Nationalen Gesundheitsfonds unter Vertrag stehen. Dazu gehören:

  • Praktische Ärzte;
  • Fachärzte nach Überweisung durch den praktischen Arzt. Bei folgenden Fachärzten/Fachkräften kann man sich ohne Überweisung in Behandlung begeben: Frauenarzt, Geburtshelfer, Zahnarzt, Venerologe, Onkologe, und Psychiater. Bei Gesundheitsnotstand oder Lebensgefahr ist eine Überweisung nicht erforderlich;
  • Krankenhäuser, Ambulanzen, Kliniken, Gesundheitszentren. Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes sind sämtliche Untersuchungen, Eingriffe sowie Arzneimittel kostenfrei;
  • Private Arztpraxen, die beim NFZ unter Vertrag stehen. Vor einem Besuch sollten Sie prüfen, ob die Leistungen, die sie in dieser Praxis in Anspruch nehmen möchten, im Rahmen des Vertrages mit dem Gesundheitsfonds erstattungsfähig sind;
  • Zahnärzte: Bitte berücksichtigen Sie, dass zahnärztliche Behandlung im Rahmen der Krankenversicherung nur in sehr begrenztem Umfang möglich ist. Über diesen Link können Sie prüfen, welche zahnärztlichen Leistungen im Rahmen der Krankenversicherung erstattungsfähig sind.

Arzneimittel

Einige Arzneimittel in Polen werden vom Nationalen Gesundheitsfonds teilweise erstattet. Auf der Website des polnischen Gesundheitsministeriums erfahren Sie mehr über die Erstattungsbedingungen und können Einsicht in die Liste der erstattungsfähigen Arzneimittel nehmen. Wenn Ihnen Arzneimittel verschrieben werden, die nicht in dieser Liste enthalten sind, müssen Sie 100% des Marktpreises selbst zahlen.

Apotheker in Polen sind verpflichtet, ihre Kunden über die Möglichkeit zu informieren, ein verschriebenes Arzneimittel durch ein preiswerteres Pendant zu ersetzen. Es handelt sich dabei um ein Medikament mit der gleichen Zusammensetzung, aber zu einem günstigeren Preis. Darüber hinaus gibt es eine spezielle Hotline des Gesundheitsministeriums, die darüber informiert, ob es für ein verschriebenes Medikament einen preiswerteren Ersatz gibt (siehe Kapitel „Wen kann ich kontaktieren).

Während der stationären Behandlung sind Arzneimittel kostenfrei.

Bestätigung des Anspruchs auf Leistungen

Polnische Staatsbürger können zur Bestätigung ihres Anspruchs auf Leistungen der Gesundheitsversorgung entweder auf elektronischem Wege ihre PESEL-Nummer übermitteln, ein Dokument zum Nachweis ihrer Krankenversicherung vorlegen (z. B. Rentnerausweis) oder eine Erklärung ablegen, dass ihnen eine solche Versicherung zusteht.

Bürger der Europäischen Union sind in Bezug auf Leistungen der Gesundheitsversorgung den polnischen Staatsangehörigen gleichgestellt. Einzige Bedingung ist der Nachweis eines Anspruchs auf Gesundheitsversorgung in ihrem Heimatland. Hierzu muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgezeigt werden.

Fachsprache übersetzt

  • PESEL-Nummer: 11-stellige Identifikationsnummer in Polen: Eine PESEL-Nummer erhält automatisch jede Person, die für mindestens drei Monate eine Meldeadresse auf polnischem Gebiet besitzt.
  • Nationaler Gesundheitsfonds (poln. Abkürzung: NFZ): Verwaltungsorganisation für das Gesundheitsfürsorgesystem in Polen. Der NFZ schließt Verträge mit Ärzten und Einrichtungen über die Erbringung von Gesundheitsversorgungsleistungen im Rahmen der allgemeinen Gesundheitsversorgung ab. Der NFZ finanziert diese Leistungen und übernimmt ebenfalls die Erstattung von Arzneimitteln.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

  • Bescheinigung ZUS ZZA – für Arbeitnehmer oder Selbstständige
  • Bescheinigung ZUS ZCNA – für Familienangehörige von Arbeitnehmern oder Selbstständigen

Ihre Rechte

Die folgenden Links verschaffen Ihnen einen Einblick in Ihre Rechte. Hierbei handelt es sich weder um Seiten der Europäischen Kommission noch um eine Darstellung der Auffassungen der Europäischen Kommission:

Websites und Veröffentlichungen der Europäischen Kommission:

Wen kann ich kontaktieren?

Nationaler Gesundheitsfonds – Hauptgeschäftsstelle
ul. Rakowiecka 26/30
02-528 Warschau
POLEN
Internet: http://www.nfz.gov.pl

E-Mail: kancelariaelektroniczna@nfz.gov.pl
NFZ-Hotline (24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche verfügbar): 800190590; aus dem Ausland: +48 221256600

Gesundheitsministerium
ul. Miodowa 15
00-952 Warschau
POLEN
Internet: www.gov.pl/zdrowie
E-Mail: kancelaria@mz.gov.pl
Hotline des Gesundheitsministeriums (von 8.15 bis 16.15) +48222500146

Büro des Patientenbeauftragten
ul. Młynarska 46
01-171 Warschau
POLEN
Tel. +48 225328250
Internet: www.gov.pl/rpp
E-Mail: kancelaria@rpp.gov.pl

Frageformular für Patientenbeauftragten

Kostenlose Hotline des Patientenbeauftragten (werktags von 8.00 bis 18.00 Uhr): 800190590

Hotline über preiswertere Alternativen zu erstattungsfähigen Arzneimitteln (täglich werktags von 8.00 bis 18.00): +48 221239800

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