Beschäftigung, Soziales und Integration

Niederlande - Erwerbsunfähigkeitsrente

Hier erfahren Sie mehr über die Erwerbsunfähigkeitsrente in den Niederlanden. Bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung (WIA-Versicherung) wird zwischen einer vollständigen und dauerhaften Erwerbsunfähigkeit (IVA-Leistung) und einer Teilinvalidität (WGA-Leistung) unterschieden.

Wann habe ich Anspruch auf Beihilfe?

Wenn Sie durch Invalidität erwerbsunfähig werden, erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber für höchstens 104 Wochen lang eine Lohnfortzahlung von mindestens 70% Ihres Gehalts. Wenn Sie keinen Arbeitgeber mehr haben, jedoch durch das System der Arbeitnehmerversicherungen abgedeckt sind, übernimmt die Arbeitnehmerversicherungsagentur (UWV) (auf der Grundlage des Krankengeldgesetzes (ZW)) das Krankengeld. Nach 104 Wochen Krankheit haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine WIA-Rente, der Leistung bei Invalidität.

WIA ist die niederländische Abkürzung für das Gesetz über Arbeit und Einkommen nach Arbeitsvermögen. WIA-Rente ist die Leistung, die Sie erhalten, wenn Sie durch Krankheit oder Behinderung überhaupt nichts mehr verdienen oder mit Ihrer Arbeit weniger als Ihr letztes Gehalt verdienen können.

Das WIA umfasst die Wiedereingliederungsregelung für Teilerwerbsfähige (Werkhervatting Gedeeltelijk Arbeidsgeschikten, WGA) sowie die Leistung zur Einkommensbereitstellung für vollständig erwerbsunfähige Personen (Inkomensvoorziening Volledig Arbeidsongeschikten, IVA). Die Art der WIA-Leistung, die Sie beziehen werden, richtet sich nach dem Umfang Ihrer verbliebenen Erwerbsfähigkeit. Sie können Anspruch haben auf:

  • die Wiedereingliederungsregelung (WGA), wenn Sie mindestens zwei Jahre lang krank waren und zukünftig erwerbsfähig sein werden.
  • Leistung zur Einkommensbereitstellung für vollständig erwerbsunfähige Personen (IVA), wenn Sie erwerbsunfähig sind und nur eine sehr geringe Chance auf Änderung besteht.

Selbstständige

Als Selbstständige können Sie sich privat gegen das Risiko der Erwerbsunfähigkeit versichern.

Jugendliche Erwerbsunfähige

Ab 18 Jahren können jugendliche Erwerbsunfähige mit Behinderung, die außerstande sind, langfristig eine Erwerbsfähigkeit zu entwickeln, eine Wajong-Rente beantragen, wenn sie legal in den Niederlanden wohnen. Zusätzlich können Jugendliche mit Behinderung, deren Erkrankung/Behinderung vor dem 30. Geburtstag begann und die folglich erwerbsunfähig sind und auch zukünftig keine Erwerbsfähigkeit entwickeln können, eine Wajong-Rente beantragen, wenn sie in dem Jahr vor Beginn ihrer Erkrankung/Behinderung mindestens sechs Monate lang studiert haben.

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

Es gelten keine gesonderten Regelungen für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in den Niederlanden.

In diesen Fällen haben Sie für 104 Wochen Anspruch auf Ihr Gehalt vom Arbeitgeber oder Krankengeld gemäß dem Krankengeldgesetz, vorausgesetzt Ihr Arbeitsverhältnis wurde rechtmäßig beendet. Nach dem Zeitraum der ersten 104 Wochen haben Sie Anspruch auf Barleistungen nach dem Gesetz über Arbeit und Einkommen (WIA).

Daneben können Sie Ihren Arbeitgeber vor einem Zivilgericht verklagen, um zusätzlichen Schadenersatz zu erhalten.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Volle Erwerbsunfähigkeit (IVA)

Sind Sie durch eine Krankheit oder Behinderung vollständig und dauerhaft erwerbsunfähig (mindestens 80%) und gibt es keine oder nur eine geringe Chance auf Genesung und haben Sie einen Arbeitgeber? Dann können Sie nach zwei Jahren der Erkrankung die IVA-Rente beantragen.

Teilweise Erwerbsunfähigkeit (WGA)

Sind Sie durch eine Krankheit oder Behinderung vorübergehend oder teilweise erwerbsunfähig (mindestens 35%), und haben Sie einen Arbeitgeber? Dann haben Sie nach zwei Jahren Anspruch auf WGA-Beihilfe.

Wenn Sie zu weniger als 35% erwerbunfähig sind, haben Sie keinen Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente, können aber Arbeitslosengeld beantragen.

Junge Menschen mit einer Krankheit/Behinderung (Wajong)

Wenn Sie rechtmäßig in den Niederlanden wohnen, haben Sie vor Vollendung des 18. Lebensjahrs einen Anspruch auf Wajong-Rente. wenn Sie langfristig erwerbsunfähig sind. Wenn Sie nach Vollendung des 18. Lebensjahres und vor Ihrem 30. Lebensjahr rechtmäßig in den Niederlanden leben und ab dann erwerbsunfähig werden, können Sie Anspruch auf eine Wajong-Rente haben, wenn Sie in dem Jahr vor der Erwerbsunfähigkeit mindestens 6 Monate lang studiert haben.

Worauf habe ich Anspruch, und wie kann ich meinen Anspruch geltend machen?

Volle Erwerbsunfähigkeit (IVA)

Die IVA-Rente beträgt 75% Ihres letzten Tageslohns. Der Tageslohn wird aus den Verdiensten des Jahres errechnet, das vor dem Eintritt der Erkrankung liegt, wobei ein Höchsttagessatz von 256,54 EUR gilt.

Teilweise Erwerbsunfähigkeit (WGA)

Welche WGA-Beihilfe Sie erhalten, hängt davon ab, wie viel Sie noch arbeiten können und wie viel Sie noch in der Praxis arbeiten.

Es gibt drei Arten der WGA-Beihilfe:

  • gehaltsbezogene Leistung
  • gehaltsergänzende Leistung
  • Anschlussleistung

Sie können eine gehaltsbezogene Leistung unter folgenden Voraussetzungen erhalten:

  • Sie können aufgrund von Krankheit weniger als 65% Ihres letzten Gehalts verdienen
  • Sie haben 26 Wochen gearbeitet in den 36 Wochen, bevor Sie arbeitslos wurden

Wenn Sie in diesem Zeitraum auch in einem anderen Mitgliedstaat gearbeitet haben, wird bei der Prüfung des Anspruchs auf eine gehaltsbezogene Erwerbsunfähigkeitsrente dieser Arbeitszeitraum so berücksichtigt, als hätten Sie in diesem Zeitraum in den Niederlanden gearbeitet.

Die Dauer einer gehaltsbezogenen Leistung kann bis zu maximal 24 Monate verlängert werden. Die Dauer hängt ab von der Anzahl der Kalenderjahre, in denen Sie im Zeitraum vor dem Jahr, in dem Sie krank geworden sind, gearbeitet haben. Bei der Festlegung der Dauer werden die Arbeitszeiträume in einem anderen Mitgliedstaat berücksichtigt.

Wenn Sie nicht arbeiten, haben Sie Anspruch auf 75% Ihres letzten Gehalts in den ersten zwei Monaten und 70% Ihres letzten Gehalts danach mit einem Tageshöchstsatz von EUR 256,54.

Wenn Sie nicht arbeiten, nachdem die gehaltsbezogene Beihilfe ausläuft, oder wenn Sie weniger als 50% des übriggebliebenen Arbeitsvermögens verdienen, erhalten Sie eine gehaltsergänzende Beihilfe oder eine Anschlussleistung, siehe WIA. Wenn Sie mehr als 50% verdienen, erhalten Sie eine Zusatzrente zu Ihrem Gehalt.

Liegt das Tagesentgelt unterhalb des Existenzminimums (sociaal minimum), können Sie auf Grundlage des Gesetzes für Zusatzleistungen (Toeslagenwet) Anspruch auf eine Zulage haben.

Wann und wie werden Leistungen bei Invalidität beantragt?

Sie können anspruchsberechtigt sein auf Leistungen bei Invalidität, wenn Ihr Krankengeld ausgeschöpft oder die gesetzliche Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber beendet ist. Sie müssen Leistungen bei Invalidität spätestens in der 93. Krankheitswoche beantragen, um einen Einkommensverlust zu verhindern.  Nach 88 Krankheitswochen erhalten Sie von der UWV einen Informationsbrief dazu.

Um die WIA-Rente zu beantragen, müssen Sie den WIA-Online-Antrag ausfüllen und diesen an die UWV senden. Dazu benötigen Sie ein DigiD-Konto. Verfügen Sie noch über kein DigiD-Konto, legen Sie bitte unter digid.nl eines an.

Wenn Sie einen Arbeitgeber haben und eine WIA-Rente beantragen, müssen Sie die folgenden Dokumente zusammen mit dem Online-Antragsformular einreichen:

  • Ihre medizinischen Daten des Betriebsarztes.
  • den Bericht über Ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz (eine Reihe von Dokumenten über den Verlauf Ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz, die Ihr Arbeitgeber oder der Arbeitsschutzdienst erstellt).

Ihr Arbeitgeber kann den Bericht über die Rückkehr zum Arbeitsplatz digital an die UWV senden. Wenn Sie den Bericht senden, müssen Sie dies auf dem Postweg tun.

Junge Menschen mit einer Krankheit/Behinderung (Wajong)

Wajong-Rente für junge Menschen mit einer Krankheit/Behinderung bietet ein Einkommen in Höhe von höchstens 75% (Wajong-Rentenrechner) des Mindestlohns.

Liegt das Tagesentgelt unterhalb des Existenzminimums (sociaal minimum), können Sie auf Grundlage des Gesetzes für Zusatzleistungen (Toeslagenwet) Anspruch auf eine Zulage haben.

Für einen Anspruch auf Wajong-Rente dürfen Sie sich nicht in Ausbildung befinden und Sie müssen von der UWV als vollständig erwerbsunfähig anerkannt worden sein.

Fachsprache übersetzt

  • Gesetz über Arbeit und Einkommen nach Arbeitsvermögen (Wet werk en inkomen naar arbeidsvermogen, WIA): Gilt für alle Arbeitnehmer, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, mit ihrer Arbeit 65 % ihres vorherigen Gehalts zu verdienen. Das Gesetz über Arbeit und Einkommen nach Arbeitsvermögen umfasst zwei Systeme: die Wiedereingliederungsregelung für Teilerwerbsfähige und die Einkommensregelung für voll Erwerbsunfähige.
  • Einkommensregelung für voll Erwerbsunfähige (Inkomensvoorziening volledig arbeidsongeschikten, IVA): Sieht ein Einkommen für voll und dauerhaft Erwerbsunfähige ohne oder mit einer geringen Chance auf Genesung vor.
  • Wiedereingliederungsregelung für Teilerwerbsfähige (Werkhervatting gedeeltelijk arbeidsgeschikten, WGA): Dabei handelt es sich um ein Förderprogramm, mit dem teilweise Erwerbsunfähige wieder in Arbeit gebracht werden sollen.
  • Gesetz über die Erwerbsunfähigkeitsversicherung für jugendliche Erwerbsunfähige (Wet arbeidsongeschiktheidsvoorziening jonggehandicapten, Wajong): Regelung für Personen, die an ihrem 18. Geburtstag oder nach ihrem 18. Geburtstag oder vor dem Erreichen des 30. Lebensjahres während der Schulzeit oder Ausbildung an einer chronischen Krankheit oder Behinderung leiden. Diese Beihilfe kann bis zum Rentenalter bezogen werden.
  • Ausführungsbehörde für Arbeitnehmerversicherungen (Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen, UWV): Die Ausführungsbehörde für Arbeitnehmerversicherungen ist eine niederländische Behörde, die für die Ausführung der Arbeitnehmerversicherungen bei Arbeitslosigkeit, Krankheit und Arbeitsunfähigkeit verantwortlich ist.
  • Gesetz über Zusatzleistungen (Toeslagenwet): ein niederländisches Gesetz, das vom Arbeitnehmerversicherungsamt umgesetzt wird. Die auf diesem Gesetz beruhende Zusatzleistung hebt das Einkommen der Leistungsempfänger auf das Niveau des sozialen Mindesteinkommens an.

Formulare

Weitere Informationen

Auf den nachfolgend aufgeführten Websites können Sie sich über Ihre Rechte informieren. Diese Websites sind nicht von der Europäischen Kommission verfasst und geben nicht den Standpunkt der Europäischen Kommission wieder:

  • Wajong-Leistungen beantragen
  • WIA und IVA beantragen

 Publikation und Website der Europäischen Kommission:

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie krank werden, müssen Sie sich schnell wie möglich bei Ihrem Arbeitgeber melden.

Wajong, WIA und IVA: wenden Sie sich an die UWV.

Wenn Sie selbstständig tätig sind, können Sie auf freiwilliger Basis eine Versicherung abschließen, um sich gegen das Risiko der Erwerbsunfähigkeit aufgrund von Krankheit zu versichern. Weitere Informationen finden Sie hier:

Wenn Sie hinsichtlich Ihrer Rechte als EU-Bürger Unterstützung benötigen oder Fragen haben, steht Ihnen folgender Link zur Verfügung: Hilfe bei der EU anfordern

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