Beschäftigung, Soziales und Integration

Niederlande - Pflegeversicherung

Hier erfahren Sie mehr über die Leistungen und Erstattungen bei der Pflegeversicherung in den Niederlanden.

Wann habe ich Anspruch auf Beihilfe?

Wenn Sie in den Niederlanden wohnen oder arbeiten und Steuern zahlen, sind Sie in der Pflegeversicherung versichert nach dem Pflegeversicherungsgesetz (Wet Langdurige Zorg, Wlz) versichert.

Die Pflegeversicherung ist eine allgemeine Versicherung für Personen, wie gebrechliche alte Menschen und Menschen mit schweren Behinderungen, chronischen Krankheiten oder Behinderung, die eine nahezu ganztägige Pflege oder Betreuung bedürfen, die in einer Einrichtung oder zu Hause gepflegt werden. Die Langzeitpflege kann in einer Einrichtung oder Zuhause stattfinden.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Jeder, der aus dem Ausland sich in den Niederlanden ansiedelt und somit einen Anspruch auf Leistungen nach dem Wlz begründet, unterliegt einer Wartezeit von je einem Monat für jedes Jahr, in dem man nicht nach dem Wlz versichert war, die Wartezeit beträgt höchstens 12 Monate. Allerdings werden Versicherungszeiten, die in EU- und EWZ-Ländern, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich* zurückgelegt wurden, in den Niederlanden anerkannt und berücksichtigt.

Die Wartezeit gilt für eine stationäre Behandlung, auf die versicherte Personen zu Beginn der Versicherung Anspruch haben, oder für stationäre Behandlung, die der Gesundheitszustand in den ersten sechs Monaten nach Umzug in die Niederlande erforderlich macht. Das bedeutet nicht, dass diese Personen keine Behandlung oder Pflege erhalten können, sondern nur, dass die damit verbundenen Kosten nicht nach dem Wlz erstattet werden.

Sie wohnen oder arbeiten in den Niederlanden und sind nach dem Wlz versichert. Um AWBZ-Beihilfe zu erhalten, benötigen Sie eine Bescheid des Zentrums für Pflegebedürfnisanalyse (Centrum Indicatiestelling Zorg, CIZ).

*Vereinigtes Königreich: Jeder Fall muss einzeln geprüft werden, um zu bestimmen, ob eine Person unter den Rahmen von Art. 30 des Austrittsabkommens fällt und somit die EU-Koordinierungsverordnungen gelten, oder ob sie unter den Rahmen von Situationen fällt, die in Art. 32 des Austrittsabkommens beschrieben sind und/oder unter nationales Recht und das Protokoll zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit im Anhang des Handels- und Kooperationsabkommen.

Worauf habe ich Anspruch, und wie kann ich meinen Anspruch geltend machen?

Nach dem Wlz versicherte Risiken:

  • ein Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung: Langzeitaufenthalt oder Einweisung in ein Pflegeheim oder ausgewiesene, geschützte Unterbringung für Menschen mit geistigen Behinderungen;
  • persönliche Pflege: Unterstützung beim Waschen, Ankleiden, Nutzung der Toilette, beim Essen und Trinken;
  • Pflege, die die Eigenständigkeit fördert: Unterstützung bei der Strukturierung des Tagesablaufs, Hilfe bei der Erlangung größerer Kontrolle über das eigene Leben und beim Erlernen von Haushaltspflichten;
  • Pflege: medizinische Unterstützung, z.B. Versorgung von Wunden oder Verabreichung von Injektionen;
  • Behandlung nach dem Pflegeversicherungsgesetz: eine medizinische, paramedizinische und verhaltensorientierte Behandlung, die im Fall einer spezifischen Erkrankung die Genesung oder Linderung unterstützt;
  • Hin- und Rücktransport zu Tagesprogrammen und Tagesbehandlungen: für Personen, denen es aufgrund ihrer Erkrankung unmöglich ist, sich selbstständig zu ihrem Tagesprogramm oder ihrer Tagesbehandlung zu begeben.

Das Zentrum für Pflegebedürfnisanalyse (CIZ) entscheidet, ob jemand Anspruch auf Wlz-Leistungen hat und wie viel. Dieser Vorgang wird als Wlz-Bescheid bezeichnet. Der Bescheid hat für maximal fünf Jahre Gültigkeit.

Pflegedienstleister und Jugendämter legen die Beihilfe für Kinder bis 18 Jahre fest, die psychiatrische bzw. psychologische Probleme haben.

Sie können die Wlz-Leistungen auf zweifache Weise in Anspruch nehmen:

  • Vertraglich gebundene Pflege: Pflege (stationäre oder zuhause) durch vom regionalen Pflegeverwaltungsdienst beauftragte Pflegeanbiete.
  • Personengebundenes Pflegebudget (Persoonsgebonden budget, pgb): Sie regeln die Pflege für sich selbst bzw. schließen den Vertrag selbst ab (für persönliche Pflege, Krankenpflege, Betreuung oder Kurzzeitpflege).

Versicherte können ihr pgb für die Pflege durch informelle Pflegedienstleister, wie z. B. den Nachbarn oder einen Freund, oder durch formelle Pflegedienstleister, wie z. B. spezialisierte Dienste, nutzen.

Ihr regionaler Pflegeverwaltungsdienst stellt Ihnen eine Versicherungspolice und eine Versicherungsnummer aus. Damit können Sie beweisen, dass Sie versichert sind.

Fachsprache übersetzt

  • Pflegeversicherungsgesetz (Wlz): Eine in den Niederlanden vorgeschriebene, kollektive Krankenversicherung für nicht individuell versicherbare Krankenkostenrisiken.
  • Regionaler Pflegeverwaltungsdienst: Verwaltungsdienste, die im Auftrag der Krankenversicherungen Ihrer Region des Wohnsitzes tätig sind.
  • Personengebundenes Pflegebudget (pgb): Ein im Rahmen des Wlz bereitgestelltes Budget für den selbstständigen Erwerb von Pflegedienstleistungen.
  • Zentrum für Pflegebedürfnisanalyse (CIZ): Legt fest, ob Sie Anspruch auf Wlz-Leistungen haben (Wlz-Bescheid).
  • Wlz-Einrichtungen: Einrichtungen, in denen Sie (vorübergehend) wohnen und gepflegt werden.

Formulare

Antrag auf Wlz-Leistungen

Weitere Informationen

Auf den nachfolgend aufgeführten Websites können Sie sich über Ihre Rechte informieren. Diese Websites sind nicht von der Europäischen Kommission verfasst und geben nicht den Standpunkt der Europäischen Kommission wieder:

Publikation und Website der Europäischen Kommission:

An wen muss ich mich wenden?

  • Wenn Sie Unterstützung hinsichtlich Ihrer Rechte als EU-Bürger benötigen oder Fragen dazu haben, steht Ihnen folgender Link zur Verfügung: Hilfe bei der EU anfordern

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