Beschäftigung, Soziales und Integration

Malta - Familienleistungen

In diesem Kapital werden die Leistungen, die Familien mit Kindern beziehen können, im Überblick dargestellt.

Wann besteht Anspruch auf diese Leistungen?

Kindergeld (Allowance tat-Tfal)

Anspruch auf Kindergeld haben Familien mit Kindern unter 16 Jahren mit Wohnsitz in Malta. Die Höhe der Leistung entspricht 25.924 EUR abzüglich des Gesamteinkommens beider Eltern (erklärt im Jahr vor Antragstellung). Übersteigt das Gesamteinkommen 25.924 EUR, wird ein jährlicher Pauschalbetrag in Höhe von 450 EUR pro Kind gezahlt. Es wird zudem eine jährliche Zulage gezahlt in Höhe von 140 EUR für Familien, deren Einkommen die Höchstgrenze überschreitet sowie 160 EUR für Familien, deren Einkommen unterhalb des Grenzwertes liegt. Kinder über 16 Jahre haben Anspruch auf einen gekürzten Satz dieser Leistung, wenn sie noch in Schulausbildung stehen, sich in der Ausbildung befinden oder einer unbezahlten Tätigkeit nachgehen.

Kindergeld für behinderte Kinder (Allowance għal tfal b'Diżabilità)

Jede Familie mit Kindern mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung, die für dieselbe Behinderung keine sonstigen Beihilfen aus der Sozialversicherung erhält, hat Anspruch auf diese Leistung.

Beide Leistungen sind an eine Bedürftigkeitsprüfung gebunden.

Beihilfe für Pflegefamilien (Allowance għal Min Jieħu Ħsieb)

Anspruch auf diese Leistung besteht für Pflegekinder bzw. sich in institutioneller Pflege befindliche Kinder.

Die zwei oben genannten Leistungen unterliegen keiner Bedürftigkeitsprüfung.

Arbeitnehmerbeihilfe

Anspruch auf die einkommensbezogene Leistung haben erwerbstätige Eltern, die ein festes Einkommen beziehen und Kinder unter 23 Jahren haben.

Geburts- oder Adoptionsbonus (Bonus Għat-Twelid ta’ Tarbija jew Addozzjoni)

Dies ist eine einmalige Zahlung für jedes Kind, das nach dem 01. Januar 2020 in Malta geboren oder adoptiert wurde.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Kindergeld

Der Antragsteller muss seinen Wohnsitz in Malta und Kinder unter 16 Jahren haben. Sind Ihre Kinder älter als 16, dürfen diese nicht einer bezahlten Tätigkeit nachgehen bzw. müssen noch in Schulausbildung stehen, sich in der Ausbildung befinden oder einer unbezahlten Tätigkeit nachgehen.

Diese Leistung ist an eine Bedürftigkeitsprüfung gebunden.

Kindergeld für behinderte Kinder

Diese Leistung richtet sich an Antragsteller, deren Kinder körperliche oder mentale Beeinträchtigungen haben.

Beihilfe für Pflegefamilien

Antragsteller können diese Leistung beantragen, wenn sie bedürftige Kinder aufziehen.

Arbeitnehmerbeihilfe

  1. Für Paare, in denen beide Partner erwerbstätig sind und die gemeinsam ein Jahresgehalt aus einer Erwerbstätigkeit zwischen 10.000 EUR und 50.000 EUR erhalten, sofern das Gehalt einer der beiden nicht weniger als 3.000 EUR pro Jahr beträgt und ihre Kinder, die noch nicht das 23. Lebensjahr erreicht haben, in ihrem Haushalt leben.
  2. Für Paare, in denen nur einer der Ehepartner/Partner einer Erwerbstätigkeit nachgeht und deren Jahresgehalt aus dieser Tätigkeit zwischen 6.600 EUR und 35.000 EUR liegt und deren Kinder, die noch nicht das 23. Lebensjahr erreicht haben, in ihrem Haushalt leben.
  3. Für alleinerziehende Eltern (Ein-Eltern-Familien), deren Jahresgehalt aus einer Erwerbstätigkeit zwischen 6.600 EUR und 35.000 EUR liegt und deren Kinder, die noch nicht das 23. Lebensjahr erreicht haben, in ihrem Haushalt leben.

Geburts- oder Adoptionsbonus

Der Antragsteller muss für einen Zeitraum von 10 Jahren vor der Geburt oder Adoption des Kindes Einwohner Maltas gewesen sein. Die Geburt oder Adoption des Kindes muss im Allgemeinen Geburtsregister Maltas eingetragen sein. Nur für Geburten oder Adoptionen, die sich nach dem 01. Januar 2020 ereigneten, besteht ein Anspruch auf diese Zahlung.

Worauf haben Sie Anspruch und wie stellen Sie den Antrag?

Kindergeld

Der auszahlungsfähige Mindestbetrag beim Kindergeld liegt bei jährlich 450 EUR pro Kind. Die Höchstbeträge sind:

  • 24,08 EUR pro Woche für ein Kind;
  • 48,16 EUR pro Woche für zwei Kinder;
  • 72,24 EUR pro Woche für drei Kinder;
  • 96,32 EUR pro Woche für vier Kinder;
  • 24,08 EUR pro Woche für jedes weitere Kind.

Übersteigt das Gesamteinkommen beider Eltern nicht 25.924 EUR pro Jahr, entspricht die Auszahlungssumme 25.409 EUR abzüglich des tatsächlichen Einkommens beider Eltern, welche dann mit 6,5% multipliziert wird. In Bezug auf das Einkommen gilt jedoch einen Mindestschwellenwert in Höhe von 6.659 EUR, darum ist jegliches Einkommen unter diesem Schwellenwert mit 6.659 EUR anzusetzen.

Ein Leistungsrechner ist unter dem folgenden Link verfügbar: https://mysocialsecurity.gov.mt/CalculateCA.aspx

Kindergeld für behinderte Kinder

Hierbei handelt es sich um einen Kindergeldzuschlag in Höhe von 30 EUR wöchentlich. Dieser Zuschlag wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt.

Kindergeld für Pflegekinder

Die Höhe dieser Leistung beträgt 110 EUR wöchentlich für jedes Pflegekind.

Arbeitnehmerbeihilfe

Anspruch auf diese einkommensbezogene Leistung hat jedes Kind unter 23 Jahren. Die zu beziehende Betragshöhe ist unter dem folgenden Link verfügbar: https://mysocialsecurity.gov.mt/CalculateIWB.aspx

Geburts- oder Adoptionsbonus

Eine einkommensunabhängige Einmalzahlung von 400 EUR.

Erforderliche Antragsformulare

Ihre Rechte

Maltesische Quellen:

Websites der Kommission:

Mit wem müssen Sie Kontakt aufnehmen?

Department of Social Security

38, Ordnance Street

Valletta, VLT 1021

MALTA

Liste der Zentren der sozialen Sicherheit

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