Beschäftigung, Soziales und Integration

Luxemburg - Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

In diesem Kapitel erhalten Sie wissenswerte Informationen für die Inanspruchnahme von Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Wenn Sie in einem anderen Land der Europäischen Union gearbeitet haben und dort Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, können die entsprechenden Zeiträume bei der Bestimmung Ihres Anspruchs auf Leistungen bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten in Luxemburg berücksichtigt werden.

In welchen Situationen kann ich die Leistungen beantragen?

Wenn Sie eine berufliche Tätigkeit im Angestelltenverhältnis oder als Selbstständiger ausüben, sind Sie gegen das Risiko von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Auch für Schüler und Studenten besteht Versicherungsschutz.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Von der Versicherung wird Folgendes abgedeckt:

  • Arbeitsunfälle;
  • Unfälle auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Wegeunfälle);
  • die auf einer offiziellen, auf der Website des AAA (Association d’assurance accident) abrufbaren Liste verzeichneten Berufskrankheiten.

Die Sach- und Geldleistungen werden Ihnen unter denselben Bedingungen wie bei der Krankenversicherung gewährt, grundsätzlich ohne eine Kostenbeteiligung Ihrerseits.

Welche Ansprüche habe ich und wie kann ich sie geltend machen?

Sachleistungen

Sie haben Zugang zu Leistungen der Gesundheitsversorgung der Krankenversicherung und zu den Pflegeleistungen im Zusammenhang mit einer Berufskrankheit oder einem Arbeitsunfall. Wir weisen darauf hin, dass diese Leistungen durch die staatliche Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé, CNS) im Auftrag der gesetzlichen Unfallversicherung erfolgen.

Entschädigung für Nichtvermögensschäden

Wenn bei Ihnen nach der Konsolidierung eine vollständige oder teilweise Minderung der Erwerbsfähigkeit besteht, können Sie folgende Leistungen erhalten:

  • Entschädigung für eine physiologische Beeinträchtigung und Beeinträchtigung Ihrer Lebensqualität sowie für Wertminderung auf dem Arbeitsmarkt,
  • Entschädigung für bis zur Heilung der Verletzungen erlittene körperliche Schmerzen,
  • Entschädigung für Entstellungsschaden.

Geldleistungen

  • Für die Dauer Ihrer auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführenden Arbeitsunfähigkeit haben Sie Anspruch auf Gehaltsfortzahlungen und wird Ihnen zu den gleichen Bedingungen wie bei Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit ein Übergangsgeld gezahlt.
  • Wenn Sie nach einem Arbeitsunfall wieder in der Lage sind zu arbeiten, können Sie gegebenenfalls Anspruch auf eine Teilrente haben.
  • Eine Vollrente kann Ihnen nach dem Auslaufen des Übergangsgeldes bis zur Konsolidierung Ihres Zustands gewährt werden. Diese Rente entspricht Ihren sozialversicherungspflichtigen Einnahmen vor dem Unfall.
  • Im Falle eines Anspruchs auf Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung kann ein berufliches Wartegeld in Höhe von 85 % der vollen Unfallrente gewährt werden.

Leistungen für Hinterbliebene

  • Waisenrente für die Kinder der verstorbenen Person;
  • Hinterbliebenenrente für den hinterbliebenen Ehepartner oder Lebenspartner;
  • Entschädigung für psychischen Schaden.

Fachsprache übersetzt

  • Gesetzliche Unfallversicherung (Association d’assurance accident, AAA): Eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die mit der Prävention und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten beauftragt ist.
  • Staatliche Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé, CNS): Die zuständige Krankenversicherung für alle Beschäftigten des Privatsektors, für Angestellte sowie für Selbstständige.
  • Konsolidierung: Unter Konsolidierung versteht man den Zeitpunkt, an dem nach Abschluss der Heilmaßnahmen der Zustand sich stabilisiert und ein Gesundheitsschaden mit einem dauerhaften Charakter verbleibt, sodass eine Heilbehandlung grundsätzlich nicht mehr oder nur zum Zwecke der Verhütung einer Verschlimmerung erforderlich ist, und sich vorbehaltlich möglicher Rückfälle oder Anpassungen feststellen lässt, dass die Erwerbsfähigkeit infolge des Unfalls zu einem gewissen Grad dauerhaft gemindert ist.

Auszufüllende Formulare

Formulare zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten stehen auf der Website der gesetzlichen Unfallversicherung zum Download zu Verfügung.

Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte

Über die folgenden Links können Sie mehr über Ihre gesetzlichen Rechte erfahren. Es handelt sich weder um Seiten der Europäischen Kommission noch repräsentieren die Seiten die Haltung der Kommission:

Veröffentlichungen und Websites der Kommission:

Ihre Ansprechpartner

Association d’assurance accident (AAA)

125, route d'Esch L-2976 Luxembourg

Tel. +352 26 19 15 - 1

E-Mail: prestations.aaa@secu.lu

Website: https://aaa.public.lu/de.html

Kontaktformular: https://aaa.public.lu/de/support/contact.html

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