Beschäftigung, Soziales und Integration

Litauen - Ständiger Wohnsitz

Dieser Abschnitt erläutert aktuelle Informationen zu den Anforderungen bezüglich des ständigen Wohnsitzes, die für die Beantragung von Sozialleistung erfüllt sein müssen.

Unter welchen Umständen habe ich Ansprüche?

Der ständige Wohnsitz ist der Ort, an dem eine Person tatsächlich wohnt und mit dem sie am meisten verbunden ist. Dabei ist es wichtig, dass die Person beabsichtigt, in der näheren Zukunft dort auch ständig zu wohnen und nicht nur zeitweilig bei Urlaub, Dienstreisen oder für Bildungszwecke. Für EU-Bürger gelten andere Regeln als für sonstige Ausländer.

Das Zivilgesetzbuch der Republik Litauen legt fest, was als ständiger Wohnsitz anzusehen ist.

Die Forderung nach dem ständigen Wohnsitz bedeutet, dass die Person den Wohnraum ständig nutzt und sich dort nicht nur zeitweilig innerhalb des Jahres aufhält. Zudem wird der Wohnraum von der Person unterhalten.

Der Begriff „nähere Zukunft“ entspricht der nachfolgenden Steuerperiode.

Es ist nicht zwingend notwendig, dass der ständige Wohnsitz mit dem gemeldeten Wohnsitz identisch ist.

Bei der Entscheidung, ob eine Person ein Anrecht auf gesetzliche Krankenversicherung hat, wird berücksichtigt, ob die Person im Melderegister eingetragen ist oder nicht.

Gemäß Erläuterung des Europäischen Gerichtshofs wird der ständige Wohnsitz eines Kindes anhand des Verlaufs, der Dauer und anderer Umstände des Aufenthalts des Kindes in dem Staat sowie des Grades der Integration in sein Umfeld festgelegt.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Um Ihren ständigen Wohnsitz festzulegen, werden die folgenden Faktoren berücksichtigt:

  • Dauer Ihres Aufenthalts in Litauen, Beständigkeit Ihres Aufenthalts und Ihre Planung, ob Sie zukünftig in diesem Land bleiben möchten oder nicht.
  • Ihre persönliche Situation: Art der bezahlten und unbezahlten Tätigkeit, welche Sie ausüben, Dauer eines möglichen Arbeitsvertrags und Arbeitsort, Familienstand, Ihre Einkommensquelle, wenn Sie Student sind; Ihr Status als Mieter oder Eigentümer und Mitgliedstaat, in dem sich Ihr steuerlicher Wohnsitz befindet.

Wie lauten meine Rechte und wie kann ich diese nutzen?

Der Großteil der sozialen Leistungen in Litauen steht im Zusammenhang mit der persönlichen Beschäftigung und den in der Vergangenheit gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen. Nur Beiträge für die Gesundheitsvorsorge sind gesetzlich vorgeschrieben.

Sozialhilfe, d. h. Leistungen für Familien, Beihilfe im Todesfall und Sozialhilfe für Einkommensschwache wird vom Staat an alle Einwohner beitragsunabhängig gezahlt. Gleiches gilt für soziale Dienstleistungen. Sozialbeihilfe wird ständigen Einwohnern und Bürgern der EU und aus anderen Ländern sowie deren Familienangehörigen, denen vorschriftsmäßige Genehmigungen zum legalen Aufenthalt in Litauen ausgestellt wurden, gewährt (siehe Familienleistungen und Sozialhilfe in bar für Personen mit niedrigen Einkommen).

Fachsprache übersetzt

  • Steuerperiode - Steuerjahr, das mit dem Kalenderjahr zusammenfällt; für Unternehmen wird ab dem Zeitpunkt ihrer Gründung gerechnet.
  • Sozialversicherung - Der staatliche Sozialversicherungsfonds beim Ministerium für Arbeit und Soziales, wichtigste Einrichtung bei der Umsetzung der sozialen Sicherheit.
  • Öffentliche Register - Steuerzahlerregister, Melderegister, Immobilienkataster und -register, andere Register des staatlichen Unternehmens „Registerzentrum“.

Erforderliche Unterlagen

  • Bescheinigung der öffentlichen Register über den Wohnsitz
  • Weitere Unterlagen zum Nachweis des ständigen Wohnsitzes nach Bedarf (z. B. Mietvertrag)

Kennen Sie Ihre Rechte

Diese Links helfen Ihnen, sich über Ihre Rechte zu informieren. Es handelt sich nicht um Seiten der Europäischen Kommission, und die hier zusammengestellte Information entspricht nicht unbedingt der Position der Kommission:

Publikation und Website der Europäischen Kommission:

Kontakte für Auskünfte

Sozialversicherung: 1883 oder +37 05250-0883.

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