Beschäftigung, Soziales und Integration

Litauen - Arbeitsunfähigkeitsrenten

In diesem Abschnitt informieren wir Sie über den aktuellen Stand hinsichtlich der Gewährung und Berechnung der Arbeitsunfähigkeitsrente (netekto darbingumo pensijos).

Unter welchen Umständen habe ich Ansprüche?

Eine Person, für die das Amt für die Feststellung von Behinderung und Arbeitsunfähigkeit beim Ministerium für Soziale Sicherheit und Arbeit eine Verminderung ihrer Erwerbsfähigkeit von mindestens 45 % festgestellt hat.

Um jedoch Anspruch auf die Arbeitsunfähigkeitsrente zu haben, muss man eine bestimmte Mindestanzahl von Dienstjahren vorweisen können, die vom Alter zum Zeitpunkt der Feststellung der Erwerbsunfähigkeit abhängt. Eine Liste der Mindestversicherungsdauer nach Altersgruppen finden Sie hier.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Sie können eine Arbeitsunfähigkeitsrente der Sozialversicherung (netekto darbingumo pensija) erhalten, wenn Sie diese Bedingungen erfüllen:

  • Ihnen wurde vom Amt für die Feststellung von Behinderung und Arbeitsunfähigkeit (NDNT) beim Ministerium für Soziale Sicherheit der Verlust von mindestens 45 % Ihrer Erwerbsfähigkeit bescheinigt;
  • Sie verfügen über die erforderlichen Beitragsjahre, um Anspruch auf die Arbeitsunfähigkeitsrente zu haben.

Eine Arbeitsunfähigkeitsrente wird ab dem Tag gezahlt, an dem die Erwerbsunfähigkeit festgestellt wird, insofern die Person die erforderliche Versicherungsdauer nachweisen kann.

Wenn Sie in Staaten leben, die internationale Abkommen mit Litauen haben oder in denen Verordnungen der Europäischen Union nicht gelten, haben Sie dennoch Anspruch auf Arbeitsunfähigkeitsrente, wenn Sie für eine Mindestdauer in Unternehmen oder Organisationen in Litauen beschäftigt waren.

Unterstützungsrente bei Erwerbsunfähigkeit (šalpos neįgalumo pensijos) wird Personen gezahlt, denen der Verlust von mindestens 60 % ihrer Erwerbsfähigkeit bescheinigt wurde (45 % bei Personen, die im Alter von unter 24 Jahren als teilweise oder vollständig erwerbsunfähig anerkannt wurden) und die keinen Anspruch auf eine Arbeitsunfähigkeitsrente im Rahmen der Sozialversicherung haben oder für die diese Rente sehr niedrig ausfallen würde.

Wie lauten meine Rechte und wie kann ich diese nutzen?

Wenn Ihnen der Verlust von mindestens 45 % ihrer Erwerbsfähigkeit bescheinigt wurde, so müssen sie sich bezüglich der Arbeitsunfähigkeitsrente an die örtliche Filiale der Sozialversicherung wenden. Wenn Sie am Tag der Anerkennung Ihrer Erwerbsunfähigkeit noch nicht über die zum Erhalt der Arbeitsunfähigkeitsrente erforderlichen Mindestbeitragszeit verfügten, so können Sie eine Rente beantragen, sobald Sie die erforderliche Beitragszeit erreicht haben.

Die Arbeitsunfähigkeitsrente der Sozialversicherung (netekto darbingumo pensija) besteht aus zwei Teilen: einem allgemeinen und einem individuellen Teil der Sozialversicherungsrente, die auf der Dauer der Versicherungszeit und Menge der gezahlten Beiträge beruht.

Unterstützungsrenten bei Erwerbsunfähigkeit (šalpos neįgalumo pensijos) hängen von der gesetzlichen Grundrentenbasis, die vom Staat festgelegt wird, und dem angewendeten Koeffizienten ab, der je nach Fall zwischen 1 und 2,25 (zwischen 184 EUR und 414 EUR monatlich) liegen kann.

Bei der Berechnung des gewährten Betrags werden Faktoren wie das Alter der behinderten Person zum Zeitpunkt der Feststellung ihrer Behinderung und deren Schwere berücksichtigt.

Die gesetzliche Grundrente der Sozialversicherung wird ab dem Zeitpunkt der Anspruchsberechtigung gewährt. Die Grundrente kann rückwirkend bis zu sechs Monate vor der Einreichung sämtlicher erforderlicher Unterlagen bei der örtlichen Filiale der Sozialversicherung gewährt werden.

Fachsprache übersetzt

  • Sozialversicherung - Der staatliche Sozialversicherungsfonds beim Ministerium für Arbeit und Soziales, wichtigste Einrichtung bei der Umsetzung der sozialen Absicherung.
  • NDNT - Amt für die Feststellung von Behinderung und Arbeitsunfähigkeit beim Ministerium für Soziale Sicherheit und Arbeit.
  • Versicherungspflichtiges Einkommen - gesamtes Einkommen einer Person, für das Beiträge zur staatlichen Sozialversicherung gezahlt werden.

Erforderliche Unterlagen

Zur Beantragung der Arbeitsunfähigkeitsrente müssen Sie der regionalen Filiale der Sozialversicherung folgende Dokumente vorlegen:

  • Identitätsnachweis;
  • Unterlagen, die den Umfang der versicherungspflichtigen Tätigkeiten vor 1994 nachweisen.

Kennen Sie Ihre Rechte

Diese Links helfen Ihnen zu erfahren, welche Rechte Sie haben. Es handelt sich nicht um Seiten der Europäischen Kommission, daher entsprechen die dort gegebenen Informationen nicht unbedingt der Position der Kommission:

Publikation und Website der Europäischen Kommission:

Kontakt für Auskünfte

Amt für die Feststellung von Behinderung und Arbeitsunfähigkeit: Tel. +37 05233-3320; Liste der regionalen Filialen und Kontakte.

Sozialversicherung, Tel. 1883 oder +37 05250-0883

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