Beschäftigung, Soziales und Integration

Litauen - Krankenversicherung

Dieser Abschnitt enthält aktuelle Informationen über die gesetzliche und die freiwillige Krankenversicherung, darüber, welche Leistungen kostenlos erbracht werden, welche Bedingungen man erfüllen muss und wo man weitere Informationen findet.

Unter welchen Umständen habe ich Ansprüche?

Alle ständigen Einwohner haben ein Anrecht auf schnelle medizinische Hilfe. Versicherte Personen können zudem andere gesundheitsfürsorgliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen, deren Kosten die Krankenversicherung trägt. Diejenigen, die keine Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung eingezahlt haben (oder für die diese Beiträge nicht in ihrem Namen gezahlt wurden), müssen die Kosten für medizinische Versorgung selbst tragen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, eine freiwillige Krankenversicherung abzuschließen, die die gesetzliche Krankenversicherung ergänzt.

Jeder Versicherte hat auf allen Ebenen freie Wahl des Arztes und der medizinischen Einrichtung. Er muss einen Hausarzt auswählen und bei den Institutionen der medizinischen Grundversorgung gemeldet sein. Diese Ärzte überweisen die versicherte Person, wenn erforderlich, an einen Facharzt.

Wenn der Patient vom Hausarzt an einen Facharzt zur Behandlung in eine medizinische Einrichtung überwiesen wird, die einen Vertrag mit den Gebietskrankenkassen hat, ist die Konsultation beim Facharzt kostenfrei; ohne eine solche Überweisung ist lediglich eine Konsultation bei einem dermatologisch-venerologischen Facharzt möglich.

Der Hausarzt empfiehlt gemeinsam mit den Fachärzten bei Bedarf eine stationäre Behandlung. Dieses Überweisungssystem gilt nicht für Notfälle.

Diejenigen, die keine Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen und die nicht krankenpflichtversichert sind, müssen die Kosten für medizinische Versorgung selbst tragen. Kosten für die medizinische Rehabilitation erstatten die Gebietskrankenkassen aus den Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung. Patienten, die Rehabilitationsbehandlungen ohne ärztliche Überweisung in Anspruch nehmen, müssen dafür die offiziell festgelegten Preise zahlen.

Versicherten in der Rekonvaleszenz nach schweren Krankheiten (die in die offizielle Liste aufgenommen sind), werden die Rehabilitationskosten in vollem Umfang erstattet, wenn ein Arzt die Überweisungen vorgenommen hat.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Mit der gesetzlichen Krankenversicherung werden „automatisch“ versichert:

  • Erwerbstätige mit einem Arbeitsvertrag;
  • Erwerbstätige, die ihre eigenen Beiträge leisten (Personen mit einem Honorarvertrag, Landwirte und andere Selbstständige);
  • Personen aller nachfolgend aufgeführten Gruppen, die über den Staat krankenpflichtversichert sind:
  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren;
  • Rentner oder Beihilfeempfänger;
  • Arbeitslose, deren Versicherungsdauer einen Anspruch auf Altersrente begründet;
  • als arbeitslos gemeldete Personen und Personen, die eine Berufsausbildung absolvieren, die von dem Ministerium für Arbeit und Soziales unterstellten Arbeitsämtern organisiert ist, wenn sie nicht im Rahmen dieser Ausbildung beschäftigt sind;
  • Frauen während des Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaubs sowie arbeitslose Frauen 70 Tage vor und 56 Tage nach der Entbindung;
  • ein Elternteil (Stiefelternteil, Vormund), das ein eigenes oder Fürsorgekind bis zum Alter von 8 Jahren oder mindestens zwei minderjährige Kinder erzieht oder Personen, die behinderte Kinder betreuen;
  • Personen mit Behinderungen;
  • Empfänger von Sozialhilfe;
  • Schüler und Studenten mit ständigem Wohnsitz in Litauen, die an einer Schule oder Berufsschule lernen oder an einer Hoch- oder Fachhochschule in Vollzeit studieren, selbst dann, wenn sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat studieren;
  • ebenso andere Personen in besonderen Umständen (Geistliche, Kriegsveteranen und Widerstandskämpfer, ehemalige Gefangene, minderjährige Ausländer ohne Begleitung und andere - siehe Sozialversicherungsgesetz).

Freiberufler müssen selbst für die Bezahlung der Versicherungsbeiträge sorgen.

Für Erwachsene wird die zahnärztliche Behandlung von den Gebietskrankenkassen teilweise erstattet. Personen, die über die Institutionen der medizinischen Grundversorgung abgesichert sind, haben Anspruch auf zahnärztliche Behandlung. Alle Versicherten (mit Ausnahmen von Kindern und Personen, die in Vollzeit an einer Schule oder Berufsschule lernen, jedoch nicht länger als bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres, sowie sozial benachteiligte Personen) müssen für Füllungen und andere zahnmedizinische Bedürfnisse zahlen.

Die Kosten für Zahnprothesen werden folgenden Kategorien von Versicherten erstattet:

  • Personen, die das Rentenalter erreicht haben;
  • Kinder bis 18 Jahre;
  • Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit;
  • Personen, die sich einer Behandlung unterziehen mussten wegen einer Krebserkrankung von Mund, Gesicht und Kiefer.

Die Kosten für Medikamente und medizinische Hilfsmittel, die in der Liste der erstattungsfähigen Medikamente enthalten sind, werden für Personen, die unter bestimmten Krankheiten leiden, zu 100 % des Referenz(grund)preises erstattet (gemäß der Liste der erstattungsfähigen Medikamente; gilt für bestimmte Medikamente). Empfänger von Altersrenten, Personen mit Behinderungen der Stufe 2 oder Personen mit einer Erwerbsunfähigkeit von 60 - 70 % oder Empfänger von Unterstützungsrente erhalten 50 % des Grundpreises von Medikamenten erstattet. Der Preis für Medikamente und Hilfsmittel für stationär behandelte Versicherte ist im Referenzpreis für den Krankenhausaufenthalt enthalten.

Zusätzlich besteht eine Liste mit bestimmten medizinischen Dienstleistungen, für die alle Patienten bezahlen müssen. Beispielsweise handelt es sich um: Abtreibung auf Wunsch der Patientin, Hormontherapie, Akupunktur und manuelle Therapie, Gesundheitschecks vor einer Reise ins Ausland, vor dem Erwerb einer Waffe, zum Erwerb des Führerscheins oder einer privaten Fluglizenz, zusätzliche individuelle Betreuung und Pflege im Krankenhaus, kosmetische Behandlungen und Zahnprothesen oder Zahnimplantate (außer bei Personen bestimmter Kategorien).

Wie lauten meine Rechte und wie kann ich diese geltend machen?

Für Erwerbstätige, die einen Arbeits- oder Honorarvertrag haben, werden die Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung automatisch gezahlt. Sofern Sie zum Personenkreis gehören, die über den Staat versichert sind, müssen Sie sich auch nicht weiter um Ihre Krankenversicherung kümmern. Wenn sie zu keiner der genannten Gruppen gehören, müssen sie sich freiwillig versichern.

Die nationale Krankenversicherung erstattet 100 % der Kosten für Innenohrimplantate, Hörgeräte und Endoprothesen (wünschen Patienten ein anderes Gerät als das, welches die nationale Krankenversicherung anbietet, müssen sie den vollen Preis tragen und eine Kostenrückerstattung beantragen. Diese Rückerstattung darf jedoch nicht über dem Preis des Hilfsmittels liegen, das die nationale Krankenversicherung anbietet).

Die nationale Krankenversicherung erstattet 100 % der Mietkosten für medizinische Hilfsgeräte, die für die Gesundheitsversorgung zu Hause genutzt werden.

Prothesen und andere orthopädische Hilfen werden zu 80 %, oder 100 % für alle jene rückerstattet, die an Krankheiten leiden, die in speziellen, vom Gesundheitsministerium anerkannten Listen enthalten sind.

Patienten können Hörgeräte auf ärztliche Verschreibung von den Vertragsunternehmen der gesetzlichen Krankenkasse erhalten. Die Krankenversicherung erstattet die Hörgeräte entsprechend dem Referenzpreis, wobei im Einzelnen die Differenz gezahlt werden muss, wenn die teurere Hörhilfe gewünscht wird.

Die gesetzliche Krankenversicherung wird von der nationalen Krankenversicherung beim Gesundheitsministerium und von den Gebietskrankenkassen verwaltet.

Fachsprache übersetzt

  • Gesetzliche Krankenversicherung - staatliches Versicherungssystem, das Dienstleistungen der Gesundheitsfürsorge und die Erstattung der Kosten für Gesundheitsvorsorge und Kosten für den Erwerb von Arzneimitteln und medizinischen Hilfsgeräten, die für die Gesundheitsversorgung zu Hause genutzt werden, garantiert.
  • Freiberufliche Tätigkeit - selbständige berufliche Tätigkeit einer Person, die nicht an einen oder mehrere Arbeitgeber gebunden ist, wie im litauischen Einkommensteuergesetz definiert.
  • Grund-/Referenzpreis - Anteil des Preises von erstattungsfähigen Gesundheitsdiensten, Arzneimitteln oder medizinischen Hilfsmitteln, der von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet wird.

Kennen Sie Ihre Rechte

Diese Links zeigen Ihnen, welche Rechte Sie haben. Das sind keine Seiten der Europäischen Kommission, daher geben die dort enthaltenen Informationen nicht unbedingt den Standpunkt der Kommission wieder:

Publikation und Website der Europäischen Kommission:

Kontakte für Auskünfte

Gesetzliche Krankenkasse beim Gesundheitsministerium

+37 05232-2222

info@vlk.lt

https://ligoniukasa.lrv.lt/

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