Beschäftigung, Soziales und Integration

Liechtenstein - Mutterschaft

In diesem Kapitel erfahren Sie, welche Leistungen bei Mutterschaft gewährt werden können. Dabei werden folgende Leistungen angesprochen:

  • Sachleistungen;
  • Mutterschaftsurlaub;
  • Mutterschaftsgeld.

Wann kann ich Ansprüche anmelden?

Bei Mutterschaft. Für Väter gibt es keine Leistungen der Sozialversicherung in Liechtenstein.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Die Krankenversicherung gewährt Sach- und/oder Geldleistungen für angestellte oder selbstständige Erwerbstätige sowie für Frauen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Liechtenstein. Zudem wird zu Lasten der allgemeinen Mittel eine Mutterschaftszulage an nichterwerbstätige Mütter mit Wohnsitz in Liechtenstein bezahlt, sofern diese nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen.

Welche Ansprüche habe ich und wie kann ich sie geltend machen?

Sachleistungen

Die Krankenversicherung deckt die Geburtshilfe durch einen Arzt und eine Hebamme sowie die notwendigen Kontrolluntersuchungen während der Schwangerschaft und innerhalb von 10 Wochen nach der Niederkunft ab (siehe Abschnitt zu Sachleistungen bei Krankheit). Ferner ist keine Kostenbeteiligung für Gesundheitsleistungen bei Mutterschaft vorgesehen.

Der Mutterschaftsurlaub beinhaltet, den Anspruch, während 20 Wochen einen bezahlten Mutterschaftsurlaub zu beziehen.

Mutterschaftsgeld

Sämtliche Leistungen, die die Kassen bei Krankheit erbringen, werden auch bei Mutterschaft gewährt. Demzufolge wird für alle Arbeitnehmerinnen mit entgeltbezogenen Leistungen obligatorisches Krankentaggeld gewährt. Es beläuft sich auf mindestens 80 % des entgehenden Lohns einschließlich regelmäßiger Nebenbezüge.

Frauen, die über einen Zeitraum von mindestens 270 Tagen vor der Entbindung Mitglied einer Krankenkasse waren, können während 20 Wochen Krankengeld beanspruchen. Davon müssen mindestens 16 Wochen nach der Entbindung in Anspruch genommen werden.

Eine steuerfinanzierte einkommensabhängige Mutterschaftszulage wird für Einwohnerinnen ohne Erwerbstätigkeit sowie für Erwerbstätige als Differenzzahlung zum niedrigeren Krankentaggeld zur Verfügung gestellt. Sie ist abhängig vom Einkommen der im gleichen Haushalt lebenden Eltern und der Anzahl der Kinder. Der Mindestbetrag beläuft sich auf CHF 500, der Höchstbetrag auf CHF 4.500.

Leistungsbezug

Sachleistungen sind vom zuständigen Arzt zu verordnen. Krankengeld ist bei der zuständigen Krankenkasse zu beantragen, Mutterschaftszulage beim Amt für Gesundheit.

Nützliche Formulare

Ihre Rechte

Die untenstehenden Links stellen weitere rechtliche Informationen bereit; sie verweisen nicht auf Seiten der Europäischen Kommission und geben auch nicht deren Sicht wieder.

Veröffentlichungen der Europäischen Kommission:

Ihre Ansprechpartner

Amt für Gesundheit
Aulestrasse 51
Postfach 684
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
Tel. +423 236 73 40
E-Mail marita.beck@llv.li

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