Beschäftigung, Soziales und Integration

Lettland - Langzeitpflege

In diesem Teil finden Sie Informationen für Personengruppen, die in Lettland Langzeitpflege (Ilgstošās sociālās aprūpes un sociālās rehabilitācijas pakalpojumi) beantragen können.

In welchen Fällen kann ich die Langzeitpflege beanspruchen?

Wenn Sie oder einer Ihrer Angehörigen körperlich so eingeschränkt ist, dass eine Versorgung aus eigenen Kräften nicht möglich ist, dann können Pflegedienstleistungen beantragt werden. Die Pflege kann beim Sozialamt der zuständigen Kommune beantragt werden, in deren Gebiet die Person ihren ständigen Wohnsitz gemeldet hat.

Die Pflegedienstleistungen gewährleisten Personen, die aus Altersgründen oder aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung nicht für sich selbst sorgen können, die Befriedigung ihrer Grundbedürfnisse.

Je nach der Art der Behinderung und deren Schweregrad oder dem Alter der Person wird die Pflege zu Hause, in einem Pflegeheim oder in einer Langzeitpflegeeinrichtung (Kinderheim, Pflegeheim u.ä.) gewährleistet.

Anspruch auf die aus dem Staatshaushalt oder dem kommunalen Haushalt finanzierten Pflegedienstleistungen haben lettische Staatsbürger, Nichtbürger, Staatsangehörige aus Drittländern, denen eine dauerhafte Aufenthaltserlebnis gewährt wurde, Staatsangehörige aus Mitgliedstaaten der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums, des Vereinigten Königreichs und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, die über ein Daueraufenthaltsrecht verfügen, und deren Familienangehörigen gemäß einer Beurteilung der Pflegebedürftigkeit der genannten Personen.

Sonstige Personen, die in die Republik Lettland einreisen und sich hier aufhalten können, müssen Pflegedienstleistungen bei den entsprechenden Dienstleistern anfordern und selbst für die Pflegekosten aufkommen.

Welche Bedingungen und Anforderungen bestehen?

Über die Gewährung von Pflegedienstleistungen entscheidet das Sozialamt der zuständigen Kommune nach einer Einschätzung des Grads der Funktionsstörungen und der Mittel der pflegebedürftigen Person sowie des festgestellten Grads der Pflegebedürftigkeit.

Die Kommune gewährleistet und finanziert die Pflege teilweise oder vollständig für folgende Personen:

  • häusliche oder stationäre Pflege für Personen im Rentenalter;
  • häusliche oder stationäre Pflege für Personen mit Behinderung, wenn keine geistige Behinderung zugrunde liegt;
  • häusliche Pflege für Kinder und Erwachsene mit geistiger Behinderung;
  • stationäre Pflege für Waisen und Kinder ohne elterliche Fürsorge im Alter zwischen 2 und 18 Jahren.

Eine aus dem staatlichen Budget voll oder teilweise finanzierte Pflege in Einrichtungen erhalten die folgenden Personen:

  • Kinder und Erwachsene mit schwerer geistiger Behinderung;
  • Waisen und Kinder ohne elterliche Fürsorge ab ihrer Geburt bis zum 2. Lebensjahr;
  • Kinder mit geistiger und körperlicher Behinderung ab ihrer Geburt bis zum 4. Lebensjahr;
  • volljährige blinde Personen.

Die Pflegedienstleistungen müssen den Personen am Wohnsitz oder in nächster Nähe des Wohnsitzes erbracht werden (in Tagespflegezentren). Wenn der Umfang der Pflegedienste am Wohnsitz nicht ausreichend ist, wird die Pflege in einer Pflegeeinrichtung gewährleistet.

Im Rahmen der familiären Betreuung wird für Waisen und Kinder ohne elterliche Fürsorge eine Pflege in familiärer Umgebung gewährleistet - in der Pflegefamilie oder beim Vormund. Wenn dies nicht möglich ist, dann wird das Kind in einer Langzeitpflegeeinrichtung untergebracht (in einem staatlichen Pflegezentrum oder kommunalen Kinderheim).

Was steht mir zu und wie kann ich das einfordern?

Pflegedienstleistungen können auf verschiedene Art und Weise erbracht werden:

  • Zu Hause: Die Pflege erfolgt durch eine Fachkraft oder pflegende Angehörige, die auch die tägliche Haushaltsarbeit leistet und eine Versorgung mit Lebensmitteln oder Mahlzeiten gewährleistet. Wenn die Pflege durch ein Familienmitglied geleistet wird, dann gewährleistet die kommunale Behörde hierfür Beratung und Schulung und, wenn nötig, auch materielle Hilfe.
  • In einem Tagespflegezentrum: Sozialarbeiter und Fachkräfte leisten Pflegedienstleistungen für Kinder, Erwachsene mit geistiger oder körperlicher Behinderung, Personen im Rentenalter und Personen, die sich von längerer oder schwerer Krankheit erholen. Die Anzahl der Stunden, die jeder Leistungsempfänger in einem Tagespflegezentrum verbringt, wird von der lokalen Behörde festgelegt und aus dem Gemeindehaushalt finanziert.
  • In einer Langzeitpflegeeinrichtung: Pflegefachkräfte und medizinisches Fachpersonal gewährleisten Personen im Rentenalter, Personen mit geistiger oder körperlicher Behinderung, Blinden, Waisen und Kindern ohne elterliche Fürsorge Wohnraum und vollstationäre Pflege.

Die Pflegedienstleistungen können beim Sozialamt der lokalen Behörde beantragt werden, wofür die folgenden notwendigen Dokumente einzureichen sind:

  • Antrag der Person in freier Form;
  • Auskunft über die Bestreitung des Lebensunterhaltes, wenn die Pflegedienstleistung des Antragstellers voll oder teilweise aus dem Budget der lokalen Behörde bestritten werden soll;
  • Bescheinigung des Hausarztes, die den Schweregrad der funktionellen Störung und das Fehlen einer medizinischen Kontraindikation angibt, wenn die Person die Pflege zu Hause, in einem Tagespflegezentrum oder in einer Langzeitpflegeeinrichtung wünscht;
  • psychiatrisches Gutachten über das Fehlen einer speziellen Kontraindikation und die Art der anzuwendenden Sozialdienstleistung, wenn die Dienstleistung von einer Person mit geistiger Behinderung gewünscht wird;
  • Invaliditätsnachweis, wenn der Antragsteller für die Dienstleistung eine Person mit Behinderung ist.

Fachsprache übersetzt

  • Sozialdienstleistung - ein Maßnahmenbündel, das auf die Befriedigung der Grundbedürfnisse von Personen gerichtet ist, die aus Altersgründen oder aufgrund von funktionellen Störungen objektiv nicht für sich selbst sorgen können. Sie umfasst Dienstleistungen am Wohnort der Personen und in Langzeitpflegeeinrichtungen.
  • Tagespflegezentrum - eine Einrichtung, die tagsüber Sozialdienstleistungen und soziale Wiedereingliederungsdienste, Möglichkeiten zur Entwicklung der sozialen Kompetenz, Bildung und Freizeitgestaltung für Personen mit geistiger oder körperlicher Behinderung, Kinder aus bedürftigen Familien, Familien mit für die Entwicklung der Kinder widrigen Zuständen sowie für Personen im Rentenalter gewährleistet.
  • Langzeitpflegeeinrichtung - eine soziale Einrichtung, die Personen, die aufgrund ihres Alters oder ihres Gesundheitszustandes nicht selbst für sich sorgen können, sowie Waisen und Kindern ohne elterliche Fürsorge Wohnraum, vollstationäre Pflege und Rehabilitation gewährleistet.
  • Funktionelle Störung - eine Störung von körperlicher oder geistiger Art, verursacht durch eine Krankheit, ein Trauma oder einen Geburtsfehler, die eine Person darin einschränken, zu arbeiten, für sich selbst zu sorgen und sich in die Gesellschaft zu integrieren.

Kennen Sie Ihre Rechte?

Die unten veröffentlichten Informationen über Ihren Anspruch auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit stammen nicht von der Website der Europäischen Kommission und sie spiegeln nicht die Ansichten der Europäischen Kommission wider.

Die lettischen Rechtsvorschriften, die die Gewährung von Leistungen der sozialen Sicherheit regeln:

Veröffentlichung der Europäischen Kommission und die entsprechende Website:

Mit wem soll ich mich in Verbindung setzen?

Kontaktdaten der lettischen Kommunalverwaltungen

Sozialministerium

Skolas iela 28, Rīga, LV-1331

Tel. +371 80205100

E-Mail: lm@lm.gov.lv
twitter.com/Lab_min

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