Beschäftigung, Soziales und Integration

Lettland - Leistungen bei Krankheit

In diesem Teil finden Sie die Informationen über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Leistungen bei Krankheit (Slimības pabalsti) in Lettland.

In welchen Fällen kann ich die Leistungen in Anspruch nehmen?

Anspruch auf Leistungen bei Krankheit haben sozialversicherte Personen. Die Leistungen werden gewährt, wenn ein Arbeitnehmer oder eine selbstständig erwerbstätige Person nicht zur Arbeit erscheinen kann oder arbeitsunfähig ist und somit ihr Einkommen aus folgenden Gründen ausfällt:

  • Arbeitsunfähigkeit bei Krankheit oder Verletzung;
  • Notwendigkeit medizinischer Hilfe als Behandlung oder Vorsorge;
  • Notwendigkeit einer Isolierung infolge von Quarantäne;
  • Behandlung in einer medizinischen Einrichtung bei der Rehabilitierung von einer Krankheit oder Verletzung, falls es für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit erforderlich ist;
  • Pflege eines kranken Kindes, falls das Kind nicht älter als 14 Jahre alt ist oder bis zum 30. Tag, wenn das Kind aufgrund einer Verletzung im Zusammenhang mit einem Knochenbruch gepflegt wird;
  • Für Kinder unter 18 Jahren mit einer ernsthaften Erkrankung, die die kontinuierliche Anwesenheit der Eltern erfordert, wird die Leistung für eine Höchstdauer von 26 Wochen oder drei Jahren innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren gezahlt.
  • Einsetzen von Prothesen und Orthesen im Krankenhaus.

Welche Vorschriften sind einzuhalten und welche Anforderungen sind zu erfüllen?

Im Falle einer Krankheit haben Sie Anspruch auf die Entgeltersatzleistung des Arbeitgebers und auf Leistungen bei Krankheit (Slimības pabalsti) im Rahmen des Systems der Sozialversicherung.

Sie haben Anspruch auf Leistungen bei Krankheit, wenn Sie mindestens drei Monate in den letzten sechs Monaten oder mindestens sechs Monate in den letzten 24 Monaten vor dem Monat, in dem der Versicherungsfall eintrat, Sozialversicherungsbeiträge geleistet haben.

Die Leistungen bei Krankheit werden auf Grund einer vom Arzt ausgestellten elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gewährt.

Für den Zeitraum von 2 bis 9 Tagen zahlt Ihnen der Arbeitgeber aus seinen Mitteln Krankengeld (Entgeltersatzleistung des Arbeitgebers).

Falls Sie fortlaufend krank sind, gewährt und bezahlt die Staatliche Versicherungsagentur die Leistungen bei Krankheit ab dem 10. Tag der Erkrankung bis zur Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit, doch nicht länger als 26 Wochen. In besonders schweren Fällen kann die Auszahlung der Leistungen aufgrund eines Gutachtens der Staatlichen Arztkommission zur Begutachtung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit auf bis zur 52 Wochen verlängert werden.

Wird das Beschäftigungsverhältnis während des Zeitraums der Krankheit beendet, aber der Zeitraum der Erwerbsunfähigkeit läuft weiter, so werden Leistungen bei Krankheit für die 30 Kalendertage nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt.

Falls Sie mit Unterbrechungen krank sind, wird die Leistung nicht länger als 52 Wochen in einem Zeitraum von drei Jahren ausgezahlt.

Falls Sie zu Hause ein krankes Kind pflegen, das nicht älter als 14 Jahre ist, wird die Leistung bei Krankheit ab dem 1. bis 14. Tag der Erkrankung des Kindes gewährt. Wird das Kind von Ihnen auch im Krankenhaus gepflegt, wird die Leistung bis zum 21. Tag der Erkrankung ausgezahlt.

Worauf habe ich Anspruch und wie kann ich einen Antrag stellen?

Leistungsumfang bei Krankheit

Für den Zeitraum vom 2. bis zum 9. Tag zahlt der Arbeitgeber das Krankengeld (keine Zahlung am 1. Tag). Für den zweiten und dritten Tag der Erkrankung beläuft sich der Betrag auf mindestens 75 % Ihres durchschnittlichen Tagesentgelts, vom 4. bis zum 9. Tag der Erkrankung auf mindestens 80 % Ihres durchschnittlichen Tagesentgelts.

Ab dem 10. Tag der Erkrankung gewährt die Staatliche Versicherungsagentur eine Leistung bei Krankheit in Höhe von 80 % Ihres durchschnittlichen Beitragsentgelts. Das durchschnittliche Beitragsentgelt wird aus Ihrem Entgelt für den Zeitraum der letzten 12 Monate berechnet, der zwei Monate (bei Personen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben - 3 Monate) vor der Erkrankung endet.

Antrag auf die Leistungen

Die Leistungen bei Krankheit kann man folgenderweise beantragen:

  • indem Sie den Antrag an einer beliebigen Geschäftsstelle der Staatlichen Versicherungsagentur (VSAA) persönlich ausfüllen,
  • indem Sie der VSAA einen ausgefüllten Antrag auf dem Postweg zukommen lassen,
  • indem Sie der VSAA per E-Mail einen ausgefüllten und mit elektronischer Signatur unterzeichneten Antrag zusenden,

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden elektronisch im elektronischen Gesundheitssystem ausgestellt. Wenn Sie die Leistung ohne Zugriff auf den elektronischen Dienst beantragen, müssen Ihnen die Nummer und das Ausstellungsdatum Ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen. Sie finden sie auf dem e-Gesundheitsportal oder können Sie bei Ihrem Arzt erfragen.

Bei Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung außerhalb der Europäischen Union, der EFTA, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich muss die Bescheinigung bestätigt werden.

Unter Latvija.lv finden Sie Informationen in Form elektronischer Dienste über Ihre Sozialversicherungsbeiträge und den Umfang der Ihnen gewährten Leistungen, Renten und Entgelte. Diese Informationen stehen Ihnen mit Online-Banking oder mit der elektronischen Signatur zur Verfügung.

Fachsprache übersetzt

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird vom Arzt der medizinischen Einrichtung oder einem Assistenten des Arztes nach der Untersuchung der Person elektronisch ausgestellt, die Entscheidung wird in den medizinischen Unterlagen begründet.

Beitragsentgelt ist das Einkommen, wovon die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Das durchschnittliche Beitragsentgelt wird aus dem Entgelt für den Zeitraum der letzten 12 Monate berechnet.

Sozialversicherungsbeiträge sind gesetzlich festgelegte Pflichtbeiträge in ein spezielles Haushaltskonto, die einer sozialversicherten Person das Recht geben, die gesetzlich festgelegten Leistungen der Sozialversicherung zu erhalten; Leistung bei Arbeitslosigkeit, Mutterschaft, Vaterschaft, Krankheit und Elterngeld, Leistungen bei Invalidität, Altersleistung, Waisenrente, Entschädigung bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit und Gesundheitsleistungen.

Formulare und elektronische Dienste

Kennen Sie Ihre Rechte?

Nachstehend sind Informationen zu Ihren Rechten im Fall der Krankheit veröffentlicht - hierbei handelt es sich nicht um Websites der Europäischen Kommission und sie geben nicht die Meinung der Europäischen Kommission wider:

Rechtsvorschriften von Lettland, die die Inanspruchnahme der Leistungen bei Krankheit regeln:

Veröffentlichung der Europäischen Kommission und die entsprechende Website:

Mit wem soll ich mich in Verbindung setzen?

Staatliche Versicherungsagentur

Lacplesa iela 70a, Rīga, LV-1011

Tel. +371 64507020 (werktags von 8.30-17.00)

E-Mail: pasts@vsaa.gov.lv
E-Mail für Beratung: konsultacijas@vsaa.gov.lv
twitter.com/VSAA_LV

Geschäftsstellen in Riga und außerhalb

Sozialministerium

Skolas iela 28, Rīga, LV-1331

Tel. 371 80205100

E-Mail: lm@lm.gov.lv
twitter.com/Lab_min

Falls Sie Ihre Rechte in der Europäischen Union nicht einsehen können, wenden Sie sich bitte an das Europäische Kontaktzentrum.

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