Beschäftigung, Soziales und Integration

Lettland - Mutterschaftsgeld, Vaterschaftsgeld und Urlaub

In diesem Teil finden Sie Informationen über die Leistungen und den Urlaub für Schwangere wie auch für Mütter und Väter nach der Geburt eines Kindes. Hier finden Sie Informationen zu:

  • Mutterschaftsgeld;
  • Schwangerschaftsurlaub und Geburtsurlaub;
  • Vaterschaftsgeld;
  • Vaterschaftsurlaub.

In welchem Fall kann ich die Leistung in Anspruch nehmen?

Falls Sie eine Angestellte oder Beamtin sind, haben Sie Anspruch auf Schwangerschafts- und Geburtsurlaub wie auch Mutterschaftsgeld. Als Selbstständige haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Eine Schwangere ist berechtigt, vom Arbeitgeber vor oder nach dem Schwangerschafts- und Geburtsurlaub auch den ihr zustehenden bezahlten Urlaub zu verlangen. Der Schwangeren ist der bezahlte Urlaub unabhängig davon zu gewähren, wie lange sie bei dem Arbeitgeber beschäftigt ist.

Falls Sie ein Angestellter oder Beamter sind, haben Sie Anspruch auf Vaterschaftsurlaub und Vaterschaftsgeld. Dieser zehntägige Urlaub ist innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes in Anspruch zu nehmen.

Wenn die Vaterschaft für das Kind nicht anerkannt (festgelegt) wurde oder der Vater des Kindes verstorben ist oder dem Vater das Sorgerecht für das Kind abgesprochen wurde, kann eine andere Person als die Mutter des Kindes Anspruch auf Vaterschaftsgeld und -urlaub haben, wenn sie auf Wunsch der Mutter mit der Betreuung des Kindes befasst ist.

Als Selbstständiger haben Sie Anspruch auf Vaterschaftsgeld.

Welche Vorschriften sind einzuhalten und Anforderungen zu erfüllen?

Das Mutterschaftsgeld (maternitātes pabalsts) wird in zwei Zahlungen ausgezahlt.

Die erste Zahlung wird für 56 oder 70 Kalendertage der Schwangerschaft ausgezahlt. Das Mutterschaftsgeld wird für 70 Kalendertage gezahlt, falls Sie ihre Schwangerschaft vor der 12. Schwangerschaftswoche beim Arzt registriert haben.

Die zweite Zahlung des Mutterschaftsgeldes für 56 oder 70 Kalendertage erfolgt nach der Entbindung. Das Mutterschaftsgeld für 70 Kalendertage erhalten Sie, falls Sie Gesundheitsprobleme wegen Komplikationen bei der Schwangerschaft, Entbindung oder nach der Entbindung hatten, oder bei einer Mehrlingsgeburt.

Der längste Zeitraum, für den das Mutterschaftsgeld gezahlt wird, beträgt 140 Kalendertage.

Das Mutterschaftsgeld wird aufgrund der vom Arzt ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gewährt.

Das Vaterschaftsgeld (paternitātes pabalsts) wird dem Vater des Kindes gezahlt. Es wird für 10 Arbeitstage des vom Arbeitgeber gewährten Vaterschaftsurlaubs bei Geburt des Kindes gezahlt.

Vaterschaftsgeld wird auch einer der zwei adoptierenden Personen eines Kindes unter 18 Jahren gewährt.

Detaillierte Informationen darüber, welche der mit der Geburt und Erziehung des Kindes verbundenen Leistungen für eine sozialversicherte Person zugänglich sind und worauf eine Person Anspruch hat, falls sie nicht erwerbstätig gewesen ist und keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat.

Worauf habe ich Anspruch und wie stelle ich einen Antrag?

Umfang des Mutterschafts- und Vaterschaftsgeldes

Das Mutterschafts- und Vaterschaftsgeld wird in Höhe von 80 % des durchschnittlichen beitragspflichtigen Arbeitsentgelts gezahlt.

Das durchschnittliche beitragspflichtige Arbeitsentgelt wird aus Ihrem Gehalt für den Zeitraum der letzten 12 Monate berechnet, der zwei Monate (bei Selbständigen - 3 Monate) vor dem Monat endet, in dem der Elternschaftsurlaub begann.

Beantragung von Leistungen

Zur Beantragung des Mutterschaftsgeldes brauchen Sie eine vom Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung B.

Zur Beantragung des Vaterschaftsgeldes muss der Vater eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Inanspruchnahme des Vaterschaftsurlaubs bei der Geburt des Kindes vorlegen.

Mutterschaftsgeld und Vaterschaftsgeld kann man folgenderweise beantragen:

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden elektronisch im elektronischen Gesundheitssystem ausgestellt. Wenn Sie die Leistung ohne Zugriff auf den elektronischen Dienst beantragen, müssen Ihnen die Nummer und das Ausstellungsdatum Ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen. Sie finden sie auf dem e-Gesundheitsportal oder können Sie bei Ihrem Arzt erfragen.

Unter Latvija.lv finden Sie Informationen in Form elektronischer Dienste über Ihre Sozialversicherungsbeiträge und den Umfang der Ihnen gewährten Leistung, Rente und Entgelte. Diese Information steht Ihnen mit Online-Banking oder mit der elektronischen Signatur zur Verfügung.

Fachsprache übersetzt

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird vom Arzt der medizinischen Einrichtung oder einem Assistenten des Arztes nach der Untersuchung der Person elektronisch ausgestellt, die Entscheidung wird in den medizinischen Unterlagen begründet.

Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt ist das Einkommen, wovon die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Das durchschnittliche beitragspflichtige Arbeitsentgelt wird aus dem Gehalt für den Zeitraum der letzten 12 Monate berechnet.

Sozialversicherungsbeiträge sind gesetzlich festgelegte Pflichtbeiträge in ein spezielles Haushaltskonto, die einer sozialversicherten Person das Recht geben, die gesetzlich festgelegten Leistungen der Sozialversicherung zu erhalten; Leistung bei Arbeitslosigkeit, Mutterschaft, Krankheit und Elterngeld, Leistungen bei Invalidität, Altersleistung, Waisenrente, Entschädigung für Arbeitsunfall oder Berufskrankheit und Gesundheitsleistungen.

Formulare und elektronische Dienste

Kennen Sie Ihre Rechte?

Nachstehend ist die Information zu Ihren Rechten bei Mutterschaft und Vaterschaft veröffentlicht - hierbei handelt es sich nicht um Websites der Europäischen Kommission und sie geben nicht die Meinung der Europäischen Kommission wider.

Rechtsvorschriften von Lettland, die die Inanspruchnahme von Urlaub und Leistungen regeln:

Veröffentlichung der Europäischen Kommission und die Websites:

Mit wem soll ich mich in Verbindung setzen?

Staatliche Sozialversicherungsagentur

Lacplesa iela 70a, Rīga, LV-1011

Tel. +371 64507020

E-Mail: pasts@vsaa.gov.lv

E-Mail für Beratung: konsultacijas@vsaa.gov.lv
twitter.com/VSAA_LV

Geschäftsstellen in Riga und außerhalb

Sozialministerium

Skolas iela 28, Rīga, LV-1331

Tel. +371 80205100

E-Mail lm@lm.gov.lv

Falls Sie Ihre Rechte in der Europäischen Union nicht einsehen können, wenden Sie sich bitte an EU assistance service.

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