Beschäftigung, Soziales und Integration

Italien - Altersbeihilfen

In diesem Abschnitt wird erklärt, wann Sie Anspruch haben:

  • auf Altersruhegeld (pensione di vecchiaia), oder unter bestimmten Voraussetzungen auf
  • vorzeitiges Altersruhegeld (pensione anticipata), oder auf
  • Mindestrente (Integrazione al trattamento minimo) oder auf
  • Vorruhestandsbeihilfe (A.PE Sociale – Anticipo pensionistico)
  • Flexible Vorruhestandsrente (Pensione Anticipata Flessibile or “Quota 103”).

Die letzte Rentenreform hat die Methode zur Beitragsberechnung für alle Arbeitnehmer erweitert, eine Anpassung des Rentenalters für den Zugang zur Altersrente auf Grundlage der erhöhten Lebenserwartung und eine größere Flexibilität für den Zugang zum Ruhestand mit Hilfe des vorzeitigen Altersruhegelds vorgesehen.

Wann haben Sie Anspruch auf diese Leistungen?

Wenn Sie ein versicherter, angestellter Arbeitnehmer oder selbstständig sind, besteht für Sie Schutz vor Erwerbsunfähigkeit.

Sie haben Anspruch auf Altersbeihilfen, wenn:

  • Sie haben eine Beitragszeit von mindestens 20 Jahren erreicht haben;
  • Sie das neue vorgesehene Mindestalter von 67 Jahren für Männer und Frauen (gilt bis 2026) erreicht haben (entsprechend der aktuellen Lebenserwartung);
  • Sie die Arbeitstätigkeit beendet haben.

Wenn Ihre erste Arbeitslosenversicherung ab Januar 1996 besteht, haben Sie bei Nichterreichen der Mindestbeitragszeit von 20 Jahren Anspruch auf Altersrente, wenn Sie eine Beitragszeit von mindestens 5 Jahren und ein Alter von 71 Jahren und 3 Monaten erreicht haben, jedoch werden die unterstellten Beiträge nicht berücksichtigt.

Sie können Anspruch auf eine neue, Sozialhilfe-basierte Vorruhestandsbeihilfe (A.PE Sociale - Anticipo Pensionistico) zur Überbrückung der Zeit bis zum Bezug der Altersrente haben, wenn Sie:

  • 63 Jahre oder älter sind;
  • mindestens 30 Jahre effektiver Arbeitslosenversicherung angesammelt haben (minus 1 Jahr pro Kind, bis zu 2 Jahre maximal, an geleisteten Beiträgen, wenn Sie eine weibliche Arbeitnehmerin sind);
  • 36 Jahre Beiträge geleistet haben in einem beschwerlichen Beruf (32 Beitragsjahre, wenn Sie Arbeitnehmer in der Bauindustrie sind);
  • keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Um anspruchsberechtigt zu sein für die gesetzliche Altersrente müssen Sie neben einer Beitragszeit von mindestens 20 Jahren das Rentenalter von 67 Jahren erreicht haben (gilt bis Ende 2025):

Für die gesetzliche vorgezogene Rente (pensione anticipata), müssen Sie für im Jahr 2023 hingegen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • eine Beitragszeit von mindestens 42 Jahren und 10 Monaten, wenn Sie männlich sind;
  • eine Beitragszeit von mindestens 41 Jahren und 10 Monaten, wenn Sie weiblich sind.

Die erste Rentenzahlung erhalten Sie 3 oder 6 Monate nach Erwerb des Anspruchs, je nachdem, ob Sie Angestellter oder Beamter sind.

Wenn Sie zum ersten Mal nach dem 1.1.1996 versichert waren und eine Arbeitsversicherung von mindestens 20 Jahren angesammelt haben, können Sie vorzeitig mit 64 Jahren in Rente gehen. Dies gilt jedoch nur, wenn der Rentenbetrag, auf den Sie Anspruch hätten, mindestens dem 2,8-fachen des monatlichen Betrags der wohlfahrtszentrierten Sozialbeihilfe (assegno sociale), entsprechend €503,27 im Jahr 2023, beträgt (siehe das Kapitel zu sozialer Inklusion und einkommensunterstützenden Maßnahmen).

Andere versuchsweise Systeme:

Als 58-jährige Arbeitnehmerin, die bis Ende 2022 60 Jahre alt geworden ist (58 Jahre, falls das Risiko besteht, dass Sie von Unternehmen, die von der Industriekrise betroffen sind, gekündigt oder entlassen werden), und Pflegeperson eines Familienmitglieds mit Behinderung ist oder deren Arbeitsfähigkeit um 74% oder mehr verringert ist, können Sie mit 35 abgeschlossenen Beitragsjahren vor dem 31. Dezember 2022 Anspruch haben auf einen vorgezogenen Ruhestand (die so genannte “Opzione donna”). In diesem System wird Ihre Rente vollständig nach dem beitragsabhängigen Berechnungssystem berechnet (anstelle der Anwendung des Hybridsystems) und Sie erhalten Ihre erste Rentenzahlung 12 Monate (für Arbeitnehmerinnen) und 18 Monate (für Selbstständige) nach Erwerb des Anspruchs.

Versicherte Mütter, die sich für dieses System entscheiden, haben Anspruch auf Reduzierung des Alters um 1 Jahr pro Kind (maximal 2 Jahre).

Sofern Sie nicht Fachkraft, Geistlicher, Soldat, oder Zollbeamter sind, können Sie von Januar bis Dezember 2023 Anspruch auf die flexible Vorruhestandsrente haben (die sogenannte "pensione anticipata flessibile" oder “Quota 103“), wenn Sie mindestens 62 Jahre alt sind und über 41 abgeschlossene Beitragsjahre verfügen (davon 35 Jahre im Zusammenhang mit tatsächlicher Arbeit). In diesem System erhalten Sie die erste Rentenzahlung 3 oder 6 Monate nach Erwerb des Anspruchs, je nachdem, ob Sie Arbeitnehmer im Privatsektor oder Beamter sind. Die Rente darf nicht mit Einkommen aus Arbeit über €5.000 jährlich kombiniert werden. Entscheiden Sie sich, weiterhin erwerbstätig zu sein, obwohl Sie anspruchsberechtigt wären für das Rentensystem „Quota 103“, sind Sie von der Zahlung Ihres Beitragssatzes in Höhe von 9,19% befreit (8,80% für Beamte), wodurch sich Ihr Monatsgehalt erhöht.

Wenn der Betrag Ihrer gesetzlichen Rente unterhalb des „Existenzminimums“ liegt, können Sie in die „Mindestrente“ eingegliedert werden, unter der Bedingung, dass Ihre Beitragszeit vor dem 1. Januar 1996 begonnen hat und Ihr persönliches Einkommen oder das Ihres Haushalts nicht über einem bestimmten, jährlich festgelegten Höchstbetrag liegt.

Für das Jahr 2022 entspricht die jährliche Ergänzung €6.816,48.

Für die Vorruhestandsbeihilfe müssen Sie zusätzlich eine der folgenden Anspruchsbedingungen erfüllen:

  • noch keine eigene Rente erhalten;
  • langzeitarbeitslos sein mit geringen Chancen auf eine Neuanstellung;
  • in den 36 Monaten vor der Arbeitslosigkeit mindestens 18 Monate effektive Arbeitsbeiträge geleistet haben;
  • als behindert beurteilt worden sein zu einem Grad von 74% oder darüber;
  • mindestens 6 Monate lang ein behindertes Familienmitglied ersten Grades oder einen engen Verwandten als Pflegeperson zu Hause betreut haben.

Worauf haben Sie Anspruch und wie stellen Sie den Antrag?

Wenn Sie bis zum 31. Dezember 1995 eine Mindestbeitragszeit von 18 Jahren erreicht haben, wird Ihr Rentenbetrag unter Anwendung der gültigen einkommensabhängigen Methode für den Beitragszeitraum bis Dezember 2011 und der gültigen beitragsabhängigen Methode für den Beitragszeitraum ab dem 1. Januar 2012 berechnet.

Haben Sie bis zum 31. Dezember 1995 eine Beitragszeit von weniger als 18 Jahren erreicht, wird Ihre Rente hingegen unter Anwendung des gemischten Systems (auch „pro-rata“ genannt) berechnet: Beitragsberechnung für den Zeitraum bis Dezember 1995 und Beitragsleistung für die darauffolgenden Zeiträume.

Bei einer Beitragszeit ab dem 1. Januar 1996 wird Ihre Rente ausschließlich unter Anwendung des Beitragsberechnungssystems berechnet.

Das einkommensabhängige Berechnungssystem basiert auf dem durchschnittlichen Wocheneinkommen während der letzten Jahre der Erwerbsstätigkeit und dem Gesamtbetrag an geleisteten Beiträgen multipliziert mit der Transformationsrate basierend auf dem ISTAT-Index der Lebenshaltungskosten.

Das beitragsabhängige Berechnungssystem hingegen bewertet die gezahlten Beiträge zur Berechnung des Gesamtbetrags der Beiträge, die in das Rentensystem eingezahlt wurden, die daraufhin unter Verwendung des Verarbeitungskoeffizienten, der je nach Alter variiert, in den Rentenbetrag umgewandelt werden.

Mit anderen Worten ist der Gesamtbetrag der Beiträge der Geldbetrag, mit dem die Rente berechnet wird. Beim Antrag auf Rentenleistungen wird der Betrag des individuellen Rentenbetrags, die sogenannte finale Beitragsleistung, mit einem Verarbeitungskoeffizienten auf Grundlage des Alters des Antragstellers multipliziert, um den jährlichen Bruttorentenbetrag des Arbeitnehmers zu erhalten. Die Beitragsleistung wird jedes Jahr unter Anwendung des „Jahressatzes der Kapitalisierung“ neu bewertet (bis Dezember 2022 beträgt er 1,01899).

Die gleiche Formel gilt für die Vorruhestandsbeihilfe, aber die entsprechende Beihilfe wird für 12 Monate anstatt für 13 gezahlt und darf €1.500 brutto monatlich nicht übersteigen.

Fachsprache übersetzt

  • «INPS»: Staatliche Anstalt für soziale Fürsorge.
  • «Fürsorge- und Steuerberatungsstellen (Patronati, CAF)»: Autorisierte Beratungsstellen, die dem Teilnehmer beim Ausfüllen und der elektronischen Übermittlung des Antrags auf Leistungen helfen (diese Unterstützung ist völlig kostenlos).
  • «ISTAT»: Nationales Statistisches Institut.
  • «Beitragsleistung»: die individuelle Beitragsleistung ist die Summe der jedes Jahr zurückgelegten Beiträge im Laufe des Arbeitslebens.
  • «Vorruhestandsbeihilfe» (bekannt als A.pe. sociale): zur Überbrückung der Zeit bis zur Altersrente.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

Ihr Rentenantrag wird online an die zuständige Sozialversicherungsanstalt übermittelt, von deren Webseiten Sie die erforderlichen Formulare herunterladen können. Die elektronische Übermittlung erfordert eine zweistufige SPID (Public Digital Identity System), eine CID (Electronic Identity Card) oder eine CNS (National Service Card), um sich anmelden zu können. Die Beratungsstellen bieten kostenlose Unterstützung.

Ihre Rechte

Informationen über die Rechte zum Thema der Sozialversicherungsleistungen im Rahmen der italienischen Rechtsprechung erhalten Sie über den folgenden Link: http://www.inps.it

Informationen der Europäischen Kommission über die Rechte von Reisenden und Arbeitnehmern in der EU im Rahmen der sozialen Sicherheit erhalten Sie über folgenden Link: http://europa.eu/youreurope/citizens/work/retire-abroad/index_de.htm.

Kontaktstellen

Staatliche Anstalt für soziale Sicherheit (INPS)

Via Ciro il Grande 21

00144 Rom RM

ITALIEN

Tel. +39 06803164 (Kosten gemäß Tarif der Telefongesellschaft)

Kontaktzentrum - Gebührenfreier Anruf: 803164

Webseite: http://www.inps.it

Offizielle Webseiten der Systeme für selbstständige Berufe (siehe

Ende des 1. Abschnitts)

Fürsorge- und Steuerberatungsstellen (Patronati, CAF)

Nachrichten zum Thema

Keine Nachrichten zum Thema in den letzten sechs Monaten.

Seite weiterempfehlen