Beschäftigung, Soziales und Integration

Italien - Familienleistungen

Dieser Abschnitt behandelt Familienleistungen:

  • DieEinzige und allgemeine Beihilfe für Kinder (Assegno Unico e Universale per i Figli), die allen Familieneinheiten mit Kindern Unterstützung garantiert, wird entsprechend den finanziellen Mitteln der Familieneinheiten, welche mithilfe des entsprechenden Wirtschaftslageindikators (ISEE) beurteilt werden, gewährt. Die Leistung wird von der INPS ausgezahlt.
  • Kindergarten-Gutscheine (Bonus asili nido).

Wann haben Sie Anspruch auf diese Leistungen?

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anrecht auf die Einzige und allgemeine Beihilfe für Kinder, wenn Sie unterhaltsberechtigte Kinder in Ihrer Familieneinheit haben wie im gültigen ISEE-Formular angegeben.

Heranwachsende über 18 Jahren können ihren eigenen Antrag stellen.

Familien, die das Mindesteinkommen (Reddito di cittadinanza) beziehen, erhalten die Einzige und allgemeine Beihilfe für Kinder, ohne dafür einen Antrag zu stellen.

Neben Ihnen umfasst Ihre Familieneinheit alle Familienmitglieder, die zum Zeitpunkt der Einreichung der entsprechenden Erklärung (die sogenannte "Dichiarazione Sostitutiva Unica") für die Erstellung des ISEE registriert wurden. Dazu gehören:

  • Ihr Ehepartner oder Ihr Lebenspartner in eingetragener Partnerschaft;
  • Ihr minderjähriges Kind;
  • Ihr nicht zusammenlebendes erwachsenes Kind, jünger als 26 Jahre und steuerlich abhängig im Sinne der Einkommensteuer für natürliche Personen (IRPEF);
  • Ihr zusammenlebendes erwachsenes Kind;
  • Andere Personen, die in den Haushalt aufgenommen wurden.

Kindergartengutscheine: Wird auch an Eltern von behinderten Kindern als einmalige Pauschalzahlung auf Grundlage ihres ISEE gewährt.

Kindergarten-Gutscheine: werden Müttern nicht gewährt, die von der Zahlung der öffentlichen Betreuungsdienste befreit sind; andere Arten der Beihilfe für häusliche Pflege werden für Kinder mit Behinderungen bereitgestellt.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Die neue Einzige und allgemeine Beihilfe für Kinder ist als allgemein definiert, d.h. ein Mindestbetrag wird jeder Familieneinheit gewährt, auch in Fällen, in denen kein ISEE eingereicht wurde oder in denen der ISEE-Wert €43.240 jährlich überschreitet.

Empfänger der Einzigen und allgemeinen Beihilfe für Kinder sind:

  • Ihre minderjährigen Kinder (einschließlich adoptierter Kinder), die in Italien ansässig sind und ihren Wohnsitz haben;
  • Kinder von Staatsangehörigen Dritter Länder, deren Elternteil (der die Leistung beantragt) sich legal auf dem italienischen Gebiet aufhält und entweder eine Langzeitaufenthaltsgenehmigung vom EU-Typ oder eine Arbeitserlaubnis für einen über sechs Monate laufenden Arbeitsvertrag oder eine Aufenthaltserlaubnis für Forschungszwecke besitzt, die einen Aufenthalt in Italien von mehr als sechs Monaten ermöglicht;
  • Ihre erwachsenen Kinder (bis zum 21. Lebensjahr und ohne Altersbeschränkung bei einer Beeinträchtigung unter der Bedingung), dass sie:
    • entweder eine Schule besuchen oder ein Hochschulstudium oder eine Berufsausbildung absolvieren während sie in Italien ansässig sind und dort ihren Wohnsitz haben;
    • ein Jahreseinkommen unter €8.000 aus einem Ausbildungsverhältnis oder einer Erwerbstätigkeit beziehen;
    • als arbeitslos bei einer Arbeitsagentur gemeldet sind und aktiv nach Arbeit suchen;
    • als Freiwillige im Sozialwesen tätig sind (der sogenannte servizio civile universale).

Steuervergünstigungen

Sie gelten im Zusammenhang mit Kindern zwischen 21 und 24 Jahren, wenn deren persönliches Bruttoeinkommen höchstens €4.000 jährlich beträgt. Ab dem Alter von 24 Jahren gelten Steuervergünstigungen weiterhin, wenn das persönliche Bruttoeinkommen der Kinder höchstens €2.840,51 jährlich beträgt.

Der Kindergartengutschein kann gewährt werden, selbst wenn der Antragsteller die ISEE nicht eingereicht hat oder die eingereichte ISEE ungenau war. In diesem Fall wird dennoch eine Mindestpauschale von €1.500 pro Jahr gewährt.

Worauf haben Sie Anspruch und wie stellen Sie den Antrag?

Der monatliche Betrag der Einzigen und allgemeinen Beihilfe für Kinder kann variieren zwischen einem Höchstbetrag von €189,2 (wenn der ISEE-Wert Ihrer Familieneinheit bei höchstens €16.215 liegt) und einem Mindestbetrag von €54,1 (wird entweder wenn Ihr ISEE-Wert höher als €43.240 ist gewährt oder wenn Sie ihn nicht einreichen). Er ist ebenfalls abhängig von der Anzahl der Kinder und der Zusammensetzung der Familie, und zwar beträgt die Beihilfe:

  • zwischen €189,2 und €54,1 mit 1 Kind;
  • zwischen €378,4 und €108,2 mit 2 Kindern;
  • zwischen €659,5 und €178,5 mit 3 Kindern (es wird ein zusätzlicher Betrag im Zusammenhang mit dem dritten Kind für eine Familieneinheit mit mehr als zwei Kindern gewährt);
  • zwischen €1.090,6 und €398,8 mit 4 Kindern (Familieneinheiten mit 4 Kindern und mehr erhalten einen zusätzlichen Betrag von €150);
  • €54,1 pro Kind: Wenn kein ISEE eingereicht wurde oder der ISEE-Wert €43.240 pro Jahr übersteigt.

Die Leistung kann um 50% für Kinder unter einem Jahr erhöht werden.

Familieneinheiten mit drei Kindern und mehr erhalten eine 50%ige Erhöhung für jedes Kind im Alter von 1 bis 3 Jahren, unter der Bedingung, dass der ISEE-Wert bis zu €43.240 beträgt (jährlich anhand des Verbraucherpreisindex angepasst). Die gleiche prozentuale Erhöhung gilt auch für die Pauschalzahlung, die Familieneinheiten mit vier unterhaltsberechtigten Kindern gewährt wird.

Behinderte Kinder erhalten einen festen zusätzlichen Betrag, der je nach Schweregrad der Beeinträchtigung des Kindes variiert. Behinderte Kinder über 21 Jahren erhalten die gleiche Zulage wie minderjährige Kinder, basierend auf dem ISEE-Wert.Der Leistungsbetrag wird um €21,6 erhöht, wenn die Mutter 21 Jahre alt oder jünger ist.

Beruhend auf dem ISEE-Wert wird der Betrag ebenfalls um einen einmaligen Zusatzbetrag zwischen €32,4 und null erhöht, wenn die Leistungen Familien gewährt wird, in denen beide Elternteile erwerbstätig sind.

Kindergarten-Gutscheine: ein jährlicher Betrag von €3.000 wird Familien gewährt mit einem ISEE-Wert von €25.000; €2.500 wird Familien mit einem ISEE-Wert zwischen €25.001 und €40.000 gewährt; €1.500 werden Familien mit einem ISEE-Wert über €40.000 gewährt.

Alternative Arten der Beihilfen für häusliche Pflege zu einem jährlichen Betrag von €3.000 werden Familien gewährt mit Kindern unter 3 Jahren und einem ISEE Wert von €25.000 bei Vorlage der entsprechenden Bescheinigung, in der dem Kind attestiert wird, aufgrund einer chronischen Erkrankung keinen Kindergarten besuchen zu können.

Fachsprache übersetzt

  • «INPS»: Staatliche Anstalt für soziale Sicherheit.
  • «Fürsorgeeinrichtungen und Sozialhilfeämter (Patronati, CAF)»: genehmigte Einrichtungen, die den Bürger bei der Ausfüllung und der telematischen Übermittlung des Antrags auf Leistungen unterstützen (dieser Service ist kostenlos).
  • «ISEE»: Indikator zur Einkommens- und Vermögenslage (ermöglicht die Bewertung der wirtschaftlichen Situation der Familien und berücksichtigt hierbei Einkommen, Vermögen und Zusammensetzung des Haushalts).
  • «Einzige und allgemeine Beihilfe für Kinder (Assegno Unico e Universale per i Figli)»: Einkommensunterstützung zur Kindererziehung für alle Familieneinheiten.
  • «Mutterschaftsurlaub»: Zeitraum des Beschäftigungsverbots für Frauen während der Schwangerschaft und des Wochenbetts.
  • «Kindergarten-Gutschein»: wird zur Unterstützung bei den Kosten für Kindererziehung gewährt.
  • «ISTAT»: Italienisches Statistikinstitut.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

Sie können Ihren Antrag auf der Webseite der Staatlichen Anstalt für soziale Fürsorge (INPS) hier stellen.

Die Fürsorgeeinrichtungen bieten kostenlose Unterstützung.

Ihre Rechte

Weitere Informationen sind sowohl auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit und Soziales als auch der Webseite der Staatlichen Anstalt für soziale Fürsorge (INPS) verfügbar.

Über folgende Links erhalten Sie zudem Zugang zu den Veröffentlichungen der Europäischen Kommission über die Koordinierung der sozialen Sicherheit:

Kontaktstellen

Staatliche Anstalt für Soziale Sicherheit (INPS)

Via Ciro il Grande 21
00144 Rom RM ITALIEN

Tel. +39 06803164 (zahlungspflichtiger Anruf, Tarif je nach Telefonanbieter) Contact Center Multicanale - gebührenfreier Anruf: +803.164
Webseite: http://www.inps.it

Offizielle Webseiten der öffentlich-rechtlichen Leistungsträger der Freiberufler

Fürsorgeeinrichtungen und Sozialhilfeämter (Patronati, CAF)

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