Beschäftigung, Soziales und Integration

Italien - Einführung: Organisation und Finanzierung

Dieser Abschnitt enthält Informationen für alle Bereiche der Sozialversicherung sowie die entsprechenden Arten der Verwaltung und der Finanzierung, die nach Art der Leistung oder mit Hilfe der Beiträge oder der allgemeinen Steuern erklärt werden.

Die unterschiedlichen Arten der Leistung werden in den nachfolgenden Abschnitten in folgender Reihenfolge im Einzelnen behandelt:

  • Gesundheitsdienste;
  • Krankengeld;
  • Leistungen bei Mutterschaft und Vaterschaft;
  • Leistungen bei Invalidität und Arbeitsunfähigkeit;
  • Altersruhegeld;
  • Hinterbliebenenrente;
  • Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten;
  • Familienleistungen;
  • Leistungen bei Arbeitslosigkeit;
  • Maßnahmen zur sozialen Eingliederung und Einkommensunterstützung;
  • Leistungen bei Invalidität und Langzeitpflege.

Wie wird die staatliche Sozialhilfe verwaltet und finanziert?

Das italienische Sozialversicherungssystem wird mit Hilfe der gezahlten Beiträge der angestellten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber, der Selbstständigen und Angehörigen freier Berufe sowie der allgemeinen Steuern finanziert.

Der Staatliche Gesundheitsdienst (SSN) wird von allen Einwohnern Italiens über Steuern sowie mit Hilfe der Gebühren für den Erwerb von Arzneimitteln und Gesundheitsleistungen durch Zahlung des sogenannten „Tickets“ finanziert und in den einzelnen Regionen durch die lokalen Gesundheitseinheiten (ASL) verwaltet.

Wenn Sie zur nachstehend genannten Berufsgruppe gehören, werden Sie über die Staatliche Anstalt für soziale Fürsorge (INPS) versichert:

  • Angestellte im privaten Sektor, die beim Versorgungsfonds für Arbeitnehmer und Angestellte (FPLD) angemeldet sind, einschließlich landwirtschaftliche Angestellte, Mitglieder von Genossenschaften und Auszubildende;
  • öffentliche Bedienstete;
  • Angehörige freier Berufe (Händler, Handwerker, Halbpächter, Landwirte), die bei den entsprechenden Sonderverwaltungen eingeschrieben sind;
  • selbstständige Arbeitnehmer im abhängigen Beschäftigungsverhältnis (Mitarbeiter in geregelter und fortwährender Zusammenarbeit, Gelegenheitsmitarbeiter, Haustürverkäufer, freie Mitarbeiter, freie Gelegenheitsmitarbeiter), die bei einer eigenen Verwaltung angemeldet sind.

Die INPS verwaltet außerdem einige Fonds und besondere Fürsorgekassen, die für bestimmte Arbeitnehmerklassen gelten: Geistliche, fliegendes Personal der Zivilluftfahrt, Bergarbeiter.

Weitere privatrechtliche Einrichtungen (Kassen) verwalten Ihre obligatorische Vorsorge- und Fürsorgekasse, wenn Sie zu einer Gruppe selbstständiger Berufe gehören. Dazu zählen Anwälte, Mediziner, Ingenieure, Architekten, Notare usw., die bei einem eigenen Pensionsfonds oder einer Kasse angemeldet sind. Die Fürsorge und Vorsorge von Journalisten wird hingegen ab Juli 2022 von der Staatlichen Vorsorgeanstalt (INPS) verwaltet.

Die Staatliche Unfallversicherungsanstalt (INAIL) verwaltet das Versicherungssystem, das über die Beiträge der Arbeitgeber finanziert wird und die Arbeitnehmer in folgenden Fällen schützt:

  • Unfälle;
  • tödliche Arbeitsunfälle;
  • Berufskrankheiten.

INAIL erbringt:

  • vorübergehende Leistungen;
  • Leibrenten im Fall von Arbeitsunfähigkeit;
  • Entschädigungen im Todesfall.

Wie werden die Sozialversicherungsleistungen finanziert?

Der Arbeitgeber muss alle notwendigen Formalitäten für den unterstellten Arbeitnehmer erfüllen: die Pflicht zur Zahlung der Beiträge geht direkt aus dem Abschluss des Arbeitsvertrages hervor.

Die Sozialversicherungsbeiträge werden anteilig am Bruttoeinkommen berechnet: ein Teil wird vom Unternehmen, der übrige Teil wird von Ihnen als Arbeitnehmer gezahlt. Die Erhebung Ihrer Beiträge wird direkt in der „Gehaltsabrechnung“ vorgenommen: der Arbeitgeber erhebt einen Betrag Ihres Einkommens, um ihn an die INPS zu überweisen.
Die Beitragserhebung wird für einen Großteil der Arbeitnehmer vom Realeinkommen, für andere Arbeitnehmer vom konventionellen Einkommen bezogen.

Der Beitragssatz, der auf Ihr Einkommen angewendet wird, wird vom Gesetz festgelegt und ist je nach Branche der Unternehmenstätigkeit (Industrie, Handel, Handwerk, Bankwesen, Versicherung usw.) und je nach Anzahl der Angestellten, der Region und Ihrer Qualifikation usw. unterschiedlich.

Für die Festlegung der Besteuerungsgrundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge wird die gesamte Vergütung in Form von Geld- oder Sachleistungen berücksichtigt, die Sie vom Arbeitgeber beziehen, abhängig vom Arbeitsverhältnis, in brutto vor Abzug der Steuern mit Ausnahme aller vom Gesetz vorgesehenen Lohnposten.

Ihr einheitliches tägliches Bruttoeinkommen darf nicht niedriger als eine in den Kollektivverträgen in Ihrem Berufszweig oder direkt vom Gesetz festgelegte Mindestgrenze sein.

Die Beitragszahlung wird im Allgemeinen monatlich geleistet.

Wenn Sie selbstständig sind, sind Sie selbst direkt für die Registrierungspflicht und die Zahlung Ihrer Beiträge über das besondere Verfahren der INPS verantwortlich.

Die zu zahlenden Beiträge werden für das Jahr, auf das sich die Beiträge beziehen, auf Grundlage des von Ihnen erklärten Gesamteinkommens Ihres Unternehmens für die Einkommenssteuer natürlicher Personen (IRPEF) berechnet. Wenn Sie zur Berufsgruppe der Selbstständigen gehören, gelten besondere Bestimmungen, z. B. im Fall der mitarbeitenden Familienangehörigen (für diese werden die Beiträge mit einem verringerten Beitragssatz berechnet, wenn sie unter 21 Jahre sind).

Durch welche Beitragsart haben Sie Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen?

Neben Pflichtbeiträgen, die direkt mit der Ausübung einer Arbeitstätigkeit verbunden sind, können Sie Ihr „persönliches Konto“ als Versicherter mit einem entsprechenden Antrag oder Amtssiegel erweitern, wenn dies im Recht ausdrücklich vorgesehen ist, mit Zahlung von:

  • freiwilligen Beiträgen, die zur Deckung von Zeiträumen ohne Beitragszahlung oder zur Deckung von Zeiträumen, in denen Sie einer Arbeitstätigkeit in Teilzeit nachgegangen sind, gedacht sind.
  • unterstellte Beiträge, die auf Antrag gutgeschrieben werden, für Zeiträume, in denen Sie keiner Arbeitstätigkeit nachgegangen sind (z. B. Wehrdienst, politische oder rassische Verfolgung, Naturkatastrophen, Krankheit und Arbeitsunfälle) oder die beim Amt für Zeiträume anerkannt werden, in denen Sie eine besondere Leistung erhalten haben (z.B. NASpI oder DIS-COLL Krankheit, Tuberkulose, Schwangerschaft und Wochenbett, Elternurlaub, Integration von Beiträgen für Arbeitnehmer mit verminderter Erwerbsfähigkeit, Unterstützung für Familienangehörige mit schwerer Behinderung, Solidaritätsverträge, unentgeltliche Blutspende, Beurlaubung aufgrund öffentlicher oder gewerkschaftlicher Verantwortung, gemeinnützige Tätigkeiten).
  • Anrechnungsbeiträge, die auf Antrag eingezahlt werden und auf Grundlage spezifischer Rechtsvorschriften für Zeiträume gutgeschrieben werden, während derer Sie a) keiner Arbeitstätigkeit nachgegangen sind (z. B. Hochschulabschluss in Recht); b) Sie zwar gearbeitet haben, Ihr Arbeitgeber es aber unterlassen hat, die entsprechenden Beiträge zu Ihren Gunsten einzuzahlen und nun in Bezug auf seine Pflichten aufgefordert wird, die Vorschrift zur Einzahlungspflicht der Beiträge in den festgelegten Fristen des Gesetzes vorzunehmen; c) Sie einer Arbeitstätigkeit im Ausland in Ländern nachgegangen sind, die kein Abkommen auf dem Gebiet der Sozialversicherung mit Italien unterzeichnet haben.

Die Gutschrift der Beiträge kann kostenlos vorgenommen werden (unterstellte Beiträge) oder nach Zahlung eines Betrages (Anrechnungsbetrag) in Bezug auf die erhaltenen Gehälter oder Einkommen für den Zeitraum vor dem Datum des Antrages erfolgen.

Für die Bereitstellung der neuen Sozialversicherung bei der Arbeit (NASpl) sieht die italienische Rechtsprechung die Unterscheidung der entsprechenden Beitragszahlung der Arbeitgeber vor: ein Beitrag von 1,40% (neben dem gewöhnlichen Beitrag von 1,61%) wurde für befristete Arbeitsverträge eingeführt (und wird rückwirkend auch für Arbeitsverträge angewendet, die vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Arbeitslosigkeit begonnen haben), um kurzfristige Arbeitsverträge zu verhindern. Für die Zahlung von Dis-COLL müssen „neue“ Selbstständige und quasiabhängige Arbeitnehmer, die Arbeitnehmern gleichgestellt sind, einen monatlichen Beitrag von 1,61% leisten (wie unter Artikel 7 von Gesetz Nr. 232 vom 11. Dezember 2016 festgelegt). Fachleute mit Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer zahlen einen monatlichen Beitrag von 0,26% ihres rentenfähigen Einkommens zur Absicherung gegen das Risiko eines teilweisen Einkommensverlusts für den Fall, dass sie anspruchsberechtigt für ISCRO werden (Indennità straordinaria di continuità reddituale e operativa wie vorgesehen unter Artikel 1, Paragraph 398 von Gesetz Nr. 178 vom 30. Dezember 2020 – Haushaltsgesetz 2021). 1,06% des rentenfähigen Einkommens decken das Arbeitslosengeld für Selbstständige im Unterhaltungssektor, die sog. ALAS (Indennità Disoccupazione Lavoratori Autonomi Spettacolo) und 2,22% decken Ausgleichszahlungen für Selbstständige im Krankheitsfall (beide werden von dem Unternehmen gezahlt, das die Arbeit in Auftrag gegeben hat).

Fachsprache übersetzt

  • «INPS»: Staatliche Anstalt für soziale Sicherheit;
  • «INAIL»: Staatliche Unfallversicherungsanstalt;
  • «FPLD»: Versorgungsfonds für Arbeitnehmer und Angestellte;
  • «Kassen der selbstständigen Berufe»: Privatrechtliche Einrichtungen (Kassen), von denen die obligatorische Vorsorge und Fürsorge der selbstständigen Berufe verwaltet wird (im Abschnitt 7 enthält eine vollständige Liste);
  • «SSN»: Staatlicher Gesundheitsdienst;
  • «ASL»: Lokale Gesundheitseinheit;
  • «RPEF»: Einkommenssteuer.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

Ihr Arbeitgeber muss Ihre Beiträge gemäß Formular F24 einzahlen (als Selbständiger müssen Sie sich persönlich darum kümmern), und Gebrauch des elektronischen Verfahrens für die gemeinsame Einzahlung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge machen:

  • Beiträge (INPS)
  • Zulagen (INAIL)

Über die neue Webseite der INPS, deren Link Sie weiter unten finden, können Sie unter Verwendung eines SPID (Public Digital Identity System), einer CID (Electronic Identity Card) oder einer CNS (National Service Card) auf das sogenannte Cassetto previdenziale aziende zugreifen. Dort können Sie das vorausgefüllte Formular F24 herunterladen, das Sie für die gemeinsame Einzahlung der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern verwenden können; Sie können es auch im PDF-Format ausdrucken.

Ihre Rechte

Hier finden Sie die betreffenden Links:

Über den folgenden Link erhalten Sie Zugang zu den Veröffentlichungen der Europäischen Kommission über die Koordinierung der Rechte der sozialen Sicherheit für diejenigen, die in der EU reisen oder sich in der EU bewegen:

Kontaktstellen

Liste der zuständigen Behörden, Institutionen und Fürsorgeeinrichtungen einschließlich der entsprechenden Webseiten:

Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik

Via Flavia 6
00187 Rom RM ITALIEN

Gebührenfreier Anruf: + 39 800196196
E-Mail: centrodicontatto@lavoro.gov.it
Webseite: http://www.lavoro.gov.it

Gesundheitsministerium

Via Giorgio Ribotta 5
00144 Rom RM ITALIEN

Gebührenfreier Anruf: +39 800-571661
Webseite: http://www.ministerosalute.it

Staatliche Anstalt für soziale Sicherheit (INPS)

Via Ciro il Grande 21
00144 Rom RM ITALIEN

Tel. +39 06803164 (Kosten gemäß Tarif der Telefongesellschaft)
Kontaktzentrum - Gebührenfreier Anruf: 803164

Webseite: http://www.inps.it

Staatliche Unfallversicherungsanstalt (INAIL)

Piazzale G. Pastore 6
00144 Rom RM ITALIEN

Tel. +39 0654871
Gebührenfreier Anruf: 803164

Webseite: http://www.inail.it

Betriebliche Kassen:

Staatliche Vorsorge- und Fürsorgeeinrichtung für Ärzte (ENPAM)

Via Torino 38
00184 Rom RM ITALIEN

Webseite: http://www.enpam.it

Staatliche Vorsorge- und Fürsorgeeinrichtung für Apotheker (ENPAF)

Viale Pasteur 49
00144 Rom RM ITALIEN

Webseite: http://www.enpaf.it

Staatliche Vorsorge- und Fürsorgeeinrichtung für Tierärzte (ENPAV)

Via Castelfidardo 41
00185 Rom RM ITALIEN

Webseite: http://www.enpav.it

Staatliche Fürsorge- und Vorsorgeeinrichtungen für Sozialrechtsberater (ENPACL)

Viale del Caravaggio 78
00147 Rom RM ITALIEN

Webseite: http://www.enpacl.it

Staatliche Fürsorge- und Vorsorgeeinrichtungen für Krankenpfleger (ENPAPI)

Via Alessandro Farnese 3
00192 Rom RM ITALIEN

Webseite: http://www.enpapi.it

Staatliche Vorsorge- und Fürsorgekasse für Krankenpflegepersonal, medizinisches Hilfspersonal und Kinderkrankenschwestern (IPASVI)

Lungo Tevere Dei Mellini 27
00193 Rom RM ITALIEN

Webseite: http://www.ipasvi.it

Staatliche Vorsorge- und Fürsorgekasse für Ingenieure und Architekten (INARCASSA)

Via Salaria 229
00199 Rom RM ITALIEN

Website: http://www.inarcassa.it

Italienische Vorsorgekasse für selbstständige Vermessungsingenieure

Lungotevere Arnaldo da Brescia 4
00196 Rom RM ITALIEN

Webseite: http://www.cassageometri.it

Staatliche Vorsorge- und Fürsorgekasse für Rechtsanwälte

Via Ennio Quirino Visconti 8
00193 Rom RM ITALIEN

Webseite: http://www.cassaforense.it;

Staatliche Vorsorge- und Fürsorgekasse für Diplomkaufleute

Via della Purificazione 31
00187 Rom RM ITALIEN

Webseite: http://www.cnpadc.it;

Staatliche Vorsorge- und Fürsorgekasse für Buch- und Wirtschaftsprüfer

Via Pinciana 35
00198 Rom RM ITALIEN

Webseite: http://www.cassaragionieri.it

Staatliche Kasse für Notare

Via Flaminia 160
00196 Rom RM ITALIEN

Webseite: http://www.cassanotariato.it

Staatliche Fürsorge- und Vorsorgeeinrichtungen für Biologen (ENPAB)

Via di Porta Lavernale 12
00153 Rom RM ITALIEN

Webseite: http://www.enpab.it

Staatliche Fürsorge- und Vorsorgeeinrichtungen für Psychologen (ENPAP)

Via Andrea Cesalpino 1
00161 Rom RM ITALIEN

Webseite: http://www.enpap.it

Staatliche Fürsorge- und Vorsorgeeinrichtungen für Industriesachverständige (EPPI)

Piazza della Croce Rossa 3
00161 Rom RM ITALIEN

Webseite: http://www.eppi.it

Staatliche Fürsorge- und Vorsorgeeinrichtungen für Diplomlandwirte, Diplomforstwirte, Aktuare, Chemiker und Geologen (EPAP)

Via Vicenza 7
00185 Rom RM ITALIEN

Webseite: http://www.epap.it

Staatliche Vorsorgeeinrichtung für Reiseagenten und Handelsvertreter (ENASARCO)

Via Antoniotto Usodimare 53
00154 Rom RM ITALIEN

Webseite: http://www.enasarco.it

Staatlicher Fürsorgefonds für Zollbedienstete (FASC)

Via T. Gulli 39
20147 Mailand MI ITALIEN

Webseite: http://www.fasc.it

Staatliche Fürsorgeeinrichtung für Angestellte in der Landwirtschaft (ENPAIA)

Viale Beethoven 48
00144 Rom RM ITALIEN

Webseite: http://www.enpaia.it

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