Beschäftigung, Soziales und Integration

Irland - Leistungen zur Gewährleistung einer Grundversorgung

In diesem Kapitel erfahren Sie, welche Leistungen nicht an die Anzahl der von Ihnen geleisteten Sozialversicherungsbeiträge gebunden sind, die sog. „beitragsunabhängigen Leistungen“. Diese „Mindestsicherung“ genannten Leistungen sind dafür gedacht, die Grundversorgung von Menschen zu gewährleisten.

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?

Bei einigen Leistungen handelt es sich um wöchentliche Beihilfen für anspruchsberechtigte Personen, die über kein oder nur ein sehr geringes Einkommen verfügen. Wenn Sie eine Sozialversicherungsleistung oder Rente beantragt haben, diese jedoch noch nicht ausgezahlt wurde und sie über kein weiteres Einkommen verfügen, haben Sie ggf. Anspruch auf diese Leistungen, während Sie auf die Zahlung der Ihnen zustehenden Leistungen warten.

In diesem Kapitel geht es um:

  • Sozialhilfe (Supplementary Welfare Allowance)
  • Mietzulage (Rent Supplement)
  • Hilfe bei zusätzlichem Bedarf (Additional Needs Payment)

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Diese Leistungen sind an eine Bedürftigkeitsprüfung gebunden und werden nur Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Irland gewährt. Die drei wichtigsten Beihilfen:

Sozialhilfe ist eine beitragsunabhängige, an eine Bedürftigkeitsprüfung gebundene Leistung. Wenn Ihr wöchentliches Einkommen unter dem für Ihre familiäre Situation geltenden Sozialhilfesatz liegt, kann eine Zahlung gewährt werden, um Ihr Einkommen dem entsprechenden Sozialhilfesatz anzugleichen.

Das Ministerium für soziale Sicherheit gewährt weiterhin Personen mit einem kurzfristen Bedarf an Wohnraum eine Mietzulage für private Mietwohnungen gemäß dem System für Mietzulage, wenn deren Mittel aufgrund eines vorübergehenden Arbeitsplatzverlusts nicht ausreichen, um die Wohnkosten zu decken. Sie müssen in der Lage sein nachzuweisen, dass Sie beim Einzug die Miete mit eigenen Mitteln hätten angemessen bestreiten können. Mietzulagen stellen sicher, dass das Einkommen des Empfängers nach Zahlung der Miete nicht unter der Sozialhilfe abzüglich eines wöchentlichen Mindestbeitrags liegt. Der wöchentliche Mindestbeitrag für Einzelpersonen und Alleinerziehende beträgt 30 EUR pro Woche, für Paare und Familien mit zwei Erwachsenen beträgt der Mindestbeitrag pro Woche 40 EUR. Gemäß der Zahlungsregelung zu Mietzulagen (HAP) sind die lokalen Behörden unter der Aufsicht des Ministeriums für Wohnraum, Planung, Gemeinschaft und Kommunalverwaltung dafür zuständig, Mietzulagen für diejenigen bereitzustellen, die einen langfristigen Bedarf an Wohnraum haben. HAP ist in allen Kommunen des Landes verfügbar.

Hilfe bei zusätzlichem Bedarf ist der übergreifende Begriff für Zahlungen für außerordentliche und dringende Bedürfnisse sowie bestimmte Zulagen, um Personen bei laufenden oder wiederkehrenden Zahlungen zu unterstützen, die diese nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können und die als notwendig erachtet werden.

Zahlungen von Hilfe bei außergewöhnlichem und dringendem Bedarf sind nicht an die Bedingung des gewöhnlichen Aufenthalts gebunden.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie beantragen?

Sozialhilfe

Sozialhilfesätze 2023 - Höchstsätze für Personen ab 25 Jahren:

Persön-licher Satz

Zulage für

anspruchsberechtigten Erwachsenen

Zulage für

anspruchsberechtigtes

Kind

Höchstsatz            

218 EUR

146 EUR

42 EUR (unter 12 Jahren)

50 EUR (über 12 Jahren)

Sozialhilfesätze 2023 - Höchstsätze für Personen im Alter von 18 bis 24 Jahren:

Alter

Persönlicher Satz

Zulage für anspruchsberechtigten Erwachsenen

18-24

129,70 EUR

129,70 EUR

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zahlung von Zulagen für anspruchsberechtigte Erwachsene und Kinder von dem eventuellen Einkommen Ihres Ehe- oder Lebenspartners abhängt.

Die verringerten persönlichen Sozialhilfesätze sowie verringerte Sozialhilfesätze für anspruchsberechtigte Erwachsene für Antragsteller unter 25 Jahren gelten nicht in den folgenden Fällen:

  • Personen mit unterhaltsberechtigten Kindern;
  • Personen, die während der 12 Monate vor dem Erreichen des 18. Lebensjahres der Verantwortung der irischen Kinder- und Familienbehörde unterstellt waren;
  • Personen, die Wohnbeihilfen beziehen, die eigenständig sind und unabhängig vom Elternhaus leben. 

Mietzulage

Formulare für Antrag und Prüfung der Mietzulage können Ihnen von den für Ihren Fall zuständigen Sachbearbeitern ausgehändigt werden; diese sind vom Antragsteller und seinem Vermieter auszufüllen. Wenn Ihr Antrag von den für Ihren Fall zuständigen Sachbearbeitern geprüft wird, werden Ihnen diese das entsprechende Prüfformular für die Mietzulage aushändigen.

Alle Leistungen müssen beantragt werden, unterliegen der Prüfung und sind mit einer Bedürftigkeitsprüfung verbunden.

Fachsprache übersetzt

  • Beitragsunabhängige Leistungen sind an eine Bedürftigkeitsprüfung gebunden, d. h., dass Ihr Einkommen oder Eigentum (mit Ausnahme Ihres Eigenheims) bei der Feststellung Ihres Leistungsanspruchs berücksichtigt wird.
  • Gewöhnlicher Aufenthalt - der Begriff ist im EU-Recht definiert (s. EU-Verordnung über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit). In der Praxis ist damit der Ort gemeint, an dem Sie den Mittelpunkt Ihres Lebensinteresses haben.
  • Ein anspruchsberechtigter Erwachsener/ein anspruchsberechtigtes Kind ist ein unterhaltsberechtigter Angehöriger, für den Sie unter Umständen eine Zulage erhalten. Diese wird auf Ihre persönliche Leistung aufgeschlagen.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

Welche Rechte Sie haben

Mithilfe der nachstehenden Links haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihre Rechte zu informieren. Diese Websites unterstehen nicht der Europäischen Kommission und stellen demzufolge auch nicht deren Standpunkt dar:

Veröffentlichung und Website der Kommission:

Kontakt

  • Um mehr über Ihre persönliche Kennnummer (PPS-Nummer) zu erfahren, kontaktieren Sie ein Registrierungszentrum
  • Anträge auf Sozialhilfe, außerordentliche Zahlungen zur Deckung der Grundbedürfnisse oder Mietzulage können Sie bei der nächstgelegenen Dienststelle (Liste der Dienststellen) stellen.

Nachrichten zum Thema

Keine Nachrichten zum Thema in den letzten sechs Monaten.

Seite weiterempfehlen