Beschäftigung, Soziales und Integration

Ungarn - Altersleistungen

Das Kapitel bietet Informationen über Alters- und Vorruhestandsleistungen in Ungarn.

In welchen Situationen kann ich die Leistungen beantragen?

Zu den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung gehören die Altersrente (nur ab Rentenalter), Leistungen für Frauen mit einer Anwartschaftszeit in Höhe von 40 Jahren (nők 40 év jogosultsági idővel) sowie die Hinterbliebenenrente.

Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das gesetzlich vorgeschriebene Alter erreicht und die Mindestversicherungszeiten zurückgelegt haben.

Für Personen, die noch einer Erwerbstätigkeit nachgehen und eine Rente beantragen, ist die Beendigung dieser Erwerbstätigkeit kein Kriterium mehr für den Anspruch auf eine Altersrente. Rentner zahlen keine Beiträge.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Altersrente (Öregségi nyugdíj)

Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das gesetzlich vorgeschriebene Alter erreicht und die Mindestversicherungszeiten zurückgelegt haben. Im Jahr 2023 können Menschen mit 65 Jahren in Rente gehen.

Vorruhestand

Die Altersrente für Frauen mit 40-jähriger Anwartschaftszeit ('öregségi nyugdíj nők számára 40 év jogosultsági idővel') steht, unabhängig vom Alter, Frauen zu, die mindestens 40 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Die Anwartschaftszeit bezieht sich auf jegliche Zeiten der Erwerbstätigkeit bzw. auf den Bezug von Leistung bei Schwangerschaft und Geburt (terhességi gyermekágyi segély) (bis 31. Dezember 2014), Beihilfe zur Kleinkindbetreuung (csecsemőgondozási díj), Kinderbetreuungsbeiträgen (gyermekgondozási díj), Adoptionsbeihilfe (Örökbefogadói díj) (seit 1. Januar 2020), Beihilfe für die häusliche Beaufsichtigung von Kindern (gyermekgondozási segély) (bis 31. Dezember 2015), Beihilfe zur Kinderbetreuung (gyermekgondozást segítő ellátás) (ab dem 1. Januar 2016) sowie Erziehungsgeld (gyermeknevelési támogatás) oder Vergütungsgebühren für Pflege in Verbindung mit der Kindererziehung (Ápolási díj) oder der Beihilfe für häusliche Kinderpflege (gyermekek otthongondozási díja). Zusätzlich zu den Zeiten, in denen die vorher genannten Leistungen in Verbindung mit der Kindererziehung bezogen wurden, müssen mindestens 32 Jahre Erwerbstätigkeit vorgewiesen werden können. Eine Erwerbstätigkeit über 30 Jahre muss im Fall des Erhalts von Vergütungsgebühren für Pflege oder der Beihilfe für häusliche Kinderpflege vorgewiesen werden. Bei Frauen, die fünf oder mehr Kinder großziehen, wird für jedes im Haushalt großgezogene Kind die Anwartschaftszeit um jeweils 1 Jahr gekürzt. Die maximale Kürzung beträgt 7 Jahre.

Verschiedene Leistungen, bei denen es sich nicht um Altersrenten handelt, können vor Erreichen des Rentenalters ausgezahlt werden:

  • Leistung vor dem Rentenalter (korhatár előtti ellátás) für Personen, die das Rentenalter noch nicht erreicht haben und eine vorgezogene Altersrente bezogen haben (Korkedvezményes öregségi nyugdíj), Rente für Bergleute (bányásznyugdíj) oder Rente für Künstler (művésznyugdíj) am 31. Dezember 2011;
  • Übergangsrente für Bergleute (átmeneti bányászjáradék) für Personen, die mindestens 25 Versicherungsjahre und 5 000 Schichten in Bergwerken geleistet haben;
  • Leibrente für Tanzkünstler (táncművészeti éltejáradék) für Personen, die mindestens 25 Versicherungsjahre als Tänzer in einer im Gesetz aufgeführten Kompagnie geleistet haben;
  • Leistungen für das Militär (szolgálati járandóság) für Personen, die aufgrund von Invalidität Anspruch auf Dienstrenten für Angehörige der Streitkräfte hatten (szolgálati nyugdíj) und bis 31. Dezember 2011 25 Versicherungsjahre geleistet haben.

Worauf habe ich Anspruch und wie kann ich die Leistungen beantragen?

Der Rentenantrag wird anhand eines Standardformulars gestellt. In Ungarn lebende Personen können einen solchen Antrag bei den Hauptstadt- und Bezirksverwaltungen des Wohnsitzes (fővárosi és vármegyei kormányhivatalok (lakóhely szerinti)) einreichen, und zwar persönlich, per Post oder über das elektronische Portal.

In internationalen Rentenfällen müssen Sie Ihren Antrag bei der Behörde der Hauptstadt Budapest (Budapest Főváros Kormányhivatala) stellen.

Die Höhe der Altersrente hängt vom Durchschnittslohn und der Beitragszeit (der Versicherungszeiten) ab. Im Allgemeinen wird der Durchschnittslohn, anhand dessen die Altersrente berechnet wird, auf Basis des Einkommens festgelegt, auf das zwischen dem 1. Januar 1988 bis zum Rentenbezug Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden.

Mindestrente

Gemäß den Bestimmungen des ungarischen Rentensystems besteht bei einer Beitragszeit von minimum 20 Jahren Anspruch auf eine monatliche Mindestrente in Höhe von 28 500 HUF. Ist der Durchschnittslohn jedoch niedriger als die Mindestrente, entspricht die Rente 100 % des monatlichen Durchschnittslohns.

Aufschub der Altersrente

Personen, die eine Beitragszeit von 20 Jahren vorweisen können, das Rentenalter erreicht haben und für die noch keine Altersrente gewährt wurde und die für mindestens 30 Tage weiterhin beschäftigt waren, haben Anspruch auf eine Erhöhung der Altersrente um 0,5 % für jeden weiteren Zeitraum von 30 Tagen. In diesem Fall kann die endgültige Höhe der Rente die durchschnittliche monatliche Beitragsgrundlage überschreiten.

Sterbegeld

Die Kommunen können Unterstützung für die Kosten der Bestattung gewähren, sind dazu jedoch nicht verpflichtet.

Beisetzung auf Staatskosten: Der Bürgermeister der für den Sterbeort zuständigen Gemeinde hat dafür zu sorgen, dass die Beisetzung innerhalb von 30 Tagen nach der Meldung des Todesfalls aus öffentlichen Mitteln bestritten wird, wenn niemand für die Beisetzung zuständig ist oder die zuständige Person nicht auffindbar ist oder die Beisetzung nicht übernehmen möchte. Die Gemeinde, in der der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte, erstattet die Beisetzungskosten der Gemeinde, in der der Todesfall eingetreten ist.

Erforderliche Formulare

Die Antragsformulare können unter https://magyarorszag.hu/szuf_szolg_lista?kategoria=NYU heruntergeladen werden und sind bei den jeweiligen Rentenbehörden erhältlich.

In internationalen Rentenfällen müssen Sie Ihren Antrag bei der Behörde der Hauptstadt Budapest (Budapest Főváros Kormányhivatala) stellen.

Kennen Sie Ihre Rechte

Publikation und Website der Europäischen Kommission:

Kontaktstellen

Behörde der Hauptstadt Budapest

Budapest Főváros Kormányhivatal

Fiumei út 19/A

1081 Budapest

UNGARN

Postadresse: 1916 Budapest

http://www.kormanyhivatalok.hu

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