Beschäftigung, Soziales und Integration

Ungarn - Leistungen im Fall von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

Das ungarische Krankenversicherungssystem bietet Versicherten Leistungen bei Unfall.

In welchen Situationen kann ich die Leistungen beantragen?

Versichert sind alle Verletzungen und Erkrankungen, die arbeitsbedingt sind oder auf dem Weg vom oder zum Arbeitsplatz passieren (Arbeitsunfälle), sowie Erkrankungen und Verschlechterungen der Gesundheit eines Arbeitnehmers aufgrund arbeitsbedingter Risiken (Berufskrankheiten).

Eine Berufskrankheit ist eine akute und chronische Krankheit, die während oder nach der Ausübung einer Beschäftigung auftritt und die bedingt ist durch die physischen, chemischen, biologischen, psychologischen oder ergonomischen pathologischen Faktoren, die während der Arbeit auftreten oder als Resultat einer mehr oder weniger optimalen Nutzung des Arbeitnehmers. Personen, die sich absichtlich eine Verletzung zufügen oder bewusst die Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe verzögern, haben keinen Anspruch auf Leistungen.

Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten:

  • Unfallgesundheitsdienste (Sachleistungen);
  • Arbeitsunfallkrankengeld (Baleseti táppénz);
  • Arbeitsunfallrente (Baleseti járadék).

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Arbeitsunfallkrankengeld (Baleseti táppénz) wird Personen gewährt, die infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig sind (d.h. arbeitsunfähig aufgrund ihres arbeitsbedingten Gesundheitszustands, der ärztliche Behandlung erfordert oder bei Nichtvorhandensein von medizinischer Hilfe).

Arbeitsunfallrente (Baleseti járadék) wird Personen gewährt, deren Erwerbsfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit um mindestens 13 % gemindert ist und die keinen Anspruch auf Invalidenrente haben.

Die Sachleistungen umfassen neben der allgemeinen medizinischen Versorgung Kostenübernahme zu 100 % für Arzneimittel, therapeutische Hilfsmittel und Gesundheitsversorgung sowie bestimmte zahnärztliche Behandlungen im Zusammenhang mit dem Unfall oder der Erkrankung.

Worauf habe ich Anspruch und wie kann ich die Leistungen beantragen?

Arbeitsunfallkrankengeld (Baleseti táppénz)

Diese Leistung, die 100 % des Einkommens beträgt (90 % bei Unfällen auf dem Arbeitsweg), wird für ein Jahr gewährt, kann aber gegebenenfalls um ein weiteres Jahr verlängert werden. Verlängerungen werden nur auf der Grundlage medizinischer Beratung gewährt.

Arbeitsunfallrente (Baleseti járadék)

Wenn die Erwerbsfähigkeit um mehr als 20 % gemindert ist, wird die Leistung für höchstens zwei Jahre gezahlt; in jedem anderen Fall wird sie so lange gezahlt, bis der Betroffene wieder arbeitsfähig ist. Die Höhe der Leistung beträgt je nach Ausmaß des Erwerbsminderung 8 %, 10 %, 15 % oder 30 % des monatlichen Durchschnittseinkommens.

Die befugte Sachverständigengruppe für Rehabilitation führt eine umfangreiche Bewertung zu medizinischen, sozialen und arbeitsbezogenen Fragen durch. Auf Grundlage dieser Bewertung bestimmt die Gruppe das Ausmaß der Gesundheitsschädigung und Erwerbsminderung, die Rehabilitationsfähigkeit sowie die konkrete Richtung und Dauer der Rehabilitation.

Erforderliche Formulare

  • Für einen Antrag von Arbeitsunfallkrankengeld müssen ärztliche Bescheinigungen der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber eingereicht werden. Bevor über den Antrag entschieden wird, muss die Behörde entscheiden, ob der Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird.

Ihre Rechte

Über den folgenden Link können Sie mehr über Ihre gesetzlichen Rechte erfahren. Es handelt sich weder um eine Seite der Europäischen Kommission noch repräsentiert die Seite die Haltung der Kommission:

Publikation und Website der Europäischen Kommission:

Kontaktstellen

Ungarische Staatskasse

Magyar Államkincstár

Budapest

Fumei út 19/a.

1081 UNGARN

https://egbiztpenzbeli.tcs.allamkincstar.gov.hu

e-mail: penzbeli@onyf.allamkincstar.gov.hu

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