Beschäftigung, Soziales und Integration

Ungarn - Krankenversicherung

Das Innenministerium (Belügyminisztérium) ist für die Krankenversicherung und das Gesundheitswesen zuständig. Das Gesundheitswesen umfasst: medizinische Behandlung, Arzneimittel, zahnärztliche Behandlung, Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen, Versorgung zu Hause, Behandlung im Krankenhaus.

In welchen Situationen kann ich die Leistungen beantragen?

Es besteht freie Arztwahl (angestellte oder Vertragsärzte). Die Patienten müssen sich bei einem Allgemeinmediziner anmelden. Es gibt keine regionalen Beschränkungen. Patienten dürfen ihren Arzt einmal jährlich (bei triftiger Begründung auch öfter) wechseln.

Für die medizinische Grundversorgung erster Stufe können Sie sich an jeden Vertragsarzt des Nationalen Instituts der Krankenkassenverwaltung (NEAK) wenden. Für die medizinische Grundversorgung zweiter Stufe (stationär und ambulant) müssen Sie den für Ihren gemeldeten Wohnsitz benannten Facharzt oder die dafür zuständige Einrichtung aufsuchen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Jede Person wird bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit automatisch Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung. Selbständige müssen sich selbst und Arbeitgeber müssen ihre Arbeitnehmer beim regional zuständigen Finanzamt bzw. gegebenenfalls bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern anmelden. Arbeitgeber zahlen Sozialbeitragssteuer und Arbeitnehmer zahlen Sozialversicherungsbeiträge.

Die Begünstigten des Krankenversicherungssystems werden in zwei Kategorien unterteilt:

  • Stammversicherte, d.h. die nach dem Gesetz beitragspflichtigen Personen, z. B. Arbeitnehmer, Beamte, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, Dienstleister oder Personen mit anderem arbeitsrechtlichem Status, allein oder in einem Kollektiv tätige Selbständige, Kirchenbedienstete und Mitglieder von Verbänden. Diese Personengruppen haben auf alle Versicherungsleistungen Anspruch (also Geld- und Sachleistungen sowie Leistungen bei Unfall). Diese Kategorie umfasst auch Bezieher von Arbeitslosenunterstützung, die auf bezogene Leistungen Rentenversicherungsbeiträge entrichten, wobei diese jedoch keinen Anspruch auf Geldleistungen haben.
  • Anspruchsberechtige, z. B. Minderjährige, Schüler, Studenten im Tagesstudium, Rentner, Geringverdienende im Rentenalter, Empfänger von Mutterschaftsgeld und Sozialschutzleistungen, Pflegeheimbewohner und Personen, die einen Pauschalbeitrag zahlen. Diese Personengruppen haben lediglich Anspruch auf Sachleistungen der Krankenversicherung.

Ärztliche Behandlung

Jedem Krankenversicherten stehen sämtliche Leistungen zu, die sein Gesundheitszustand erfordert. Die medizinische Versorgung in Ungarn ist grundsätzlich kostenlos. Wenn die Behandlung nicht von einem Arzt verschrieben oder nicht im Rahmen des normalen Krankenhaussystems erbracht wird bzw. wenn der Patient einen anderen als den vom Gesundheitssystem benannten Arzt wählt, muss der Patient die Kosten des Leistungserbringers selbst tragen. Unter Umständen ist für Arzneimittel und medizinische Hilfsmittel eine Zuzahlung erforderlich.

Arzneimittel

Im stationären Rahmen verabreichte Arzneimittel sind kostenlos. In allen anderen Fällen zahlt das Nationale Institut der Krankenkassenverwaltung (NEAK) einen Teil der Kosten oder die Gesamtkosten für verschriebene Arzneimittel, die in der Kostenerstattungsliste aufgeführt sind.

Zahnärztliche Behandlung

Die zahnärztliche Behandlung ist für Personen bis 18 Jahre kostenlos. Studenten, Senioren (ab 60) und Schwangere (von der Feststellung der Schwangerschaft bis 90 Tage nach der Geburt) haben Anspruch auf alle Leistungen, müssen jedoch für die technischen Kosten aufkommen. Jeder Versicherte trägt außerdem die technischen Kosten für zahnärztliche Behandlungen. Das Nationale Institut der Krankenkassenverwaltung (NEAK) schreibt vor, dass das Sozialversicherungssystem nur zahnmedizinische Notfallbehandlungen für den Versicherten übernimmt.

Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen

Alle Personen, deren gesetzlicher Krankenversicherungsschutz Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen vorsieht, können diese unter bestimmten Bedingungen (je nach Altersgruppe) und in bestimmten Zeitabständen in Anspruch nehmen. Vorsorgeuntersuchungen können vom Versicherten oder von einem Arzt beantragt werden. Steht die Untersuchung im Interesse der öffentlichen Gesundheit, werden persönliche Aufforderungen an alle Betroffenen gesendet. Die Früherkennung ist, bis auf einige Ausnahmen, freiwillig, da sie im eigenen Interesse des Patienten steht. Die Präventivversorgung erfolgt vorwiegend durch den Hausarzt.

Krankenschwestern wie auch Schulärzte und -schwestern erfüllen, insbesondere durch die Aufklärung über Vorsorgeuntersuchungen, eine wichtige Aufgabe. Andere Untersuchungen müssen durch die entsprechenden Fachärzte erfolgen. Um eine effektive Vorsorge zu gewährleisten, können Früherkennungs- oder Vorsorgeuntersuchungen in bestimmten Fällen zur Voraussetzung für die kostenlose Behandlung gemacht werden. Hat der Patient diese nicht in Anspruch genommen, muss er u. U. die Behandlungskosten tragen. Für diese Untersuchungen sind keine Beratungsgebühren zu entrichten.

Im Rahmen der Prävention ist das Rauchen - mit Ausnahme von bereits vorhandenen ausgewiesenen Raucherräumen - in allen öffentlichen Innenräumen, einschließlich Arbeitsplätzen, Restaurants, Bars und Cafés verboten.

Versorgung zu Hause

Durch die häusliche Behandlung soll die Anzahl der stationären Krankenhauspatienten verringert und eine persönlichere Versorgung gewährleistet werden. Versicherte können sich zu Hause von professionellen Leistungserbringern behandeln lassen, die Vertragspartner des Nationalen Instituts der Krankenkassenverwaltung (NEAK) sind. Beihilfen und Zuschüsse für diese Leistungen werden nur gewährt, wenn die Leistungen von einem Facharzt verordnet werden. Die Versorgung zu Hause wird für den gleichen Zeitraum übernommen, den die Behandlung derselben Erkrankung im Krankenhaus in Anspruch genommen hätte.

Behandlung im Krankenhaus

Stationäre Fachbehandlungen erfolgen in unterschiedlichen Einrichtungen, wie Institutionen (für chronische Erkrankungen, Rehabilitation oder Pflege), Krankenhäusern, nationalen Einrichtungen (hochspezialisierte Versorgung), Universitätskliniken und Tageskliniken.

Patienten, die im Krankenhaus behandelt werden, haben für die Krankenhaustagespauschale auf folgende Leistungen Anspruch:

  • diagnostische Untersuchungen im Zusammenhang mit der Erkrankung;
  • ärztlich verordnete Behandlung, einschließlich operativer Eingriffen, der dafür verwendeten Therapiegeräte sowie Prothesen;
  • Arzneimittel, Blutuntersuchungen, Verbände und therapeutische Hilfsmittel;
  • therapeutische Versorgung;
  • Ernährungsberatung und Beratung zu gesunder Lebensführung;
  • ärztlich verordnete Ernährung oder Diät;
  • Pflege in einem Genesungsheim für die krankheitsbedingt erforderliche Dauer, je nach Verfügbarkeit und den jeweiligen ethischen und fachlichen Anforderungen.

Die Krankenversicherung des Patienten sieht außerdem eine Teilübernahme der Kosten für zwingend verordnete Hilfsmittel sowie eine Teilübernahme der Reparatur- und Mietkosten dafür vor. Die Versorgung in Krankenhäusern und Kliniken kann verschiedene Leistungen umfassen, darunter Diagnostik, Behandlung, Rehabilitation und Gesundheitspflege. Sie kann kontinuierlich oder in regelmäßigen Abständen erfolgen, d.h. einzeln oder zeitlich gestaffelt, wenn die Nachbehandlung für einen bestimmten Zeitraum im Versicherungsschutz enthalten ist. Für die Behandlung bestimmter Erkrankungen gibt es eine Warteliste; die Behandlung erfolgt in diesem Fall in der Reihenfolge der Liste. Die Wartelisten sind auf den Internetseiten der jeweiligen Gesundheitsdienstleister abrufbar. Bei einer Verschlimmerung des Zustands muss eine erneute Untersuchung durchgeführt werden. Die Reihenfolge der Warteliste kann in diesem Fall je nach Untersuchungsergebnis geändert werden.

Medizinische Hilfsmittel

Die Kostenerstattung für medizinische Hilfsmittel ist gesetzlich geregelt. Informationen zu den medizinischen Hilfsmitteln mit Kostenübernahme sind im Mitteilungsblatt des Nationalen Instituts der Krankenkassenverwaltung veröffentlicht. Die Kosten für medizinische Hilfsmittel werden nur erstattet, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Die Höhe der Erstattung wird als Prozentsatz des Kaufpreises angegeben (98 %/90 %/80 %/70 %/60 %/50 % oder 45 %). Bei medizinischen Hilfsmitteln der höchsten Erstattungskategorie werden Zuzahlungen, die 5 000 HUF übersteigen, vom Nationalen Institut der Krankenkassenverwaltung übernommen.

Worauf habe ich Anspruch und wie kann ich die Leistungen beantragen?

Arzneimittel zur ärztlichen Behandlung, zahnärztliche Behandlung, Versorgung zu Hause, Früherkennung und Vorsorgeuntersuchung, Behandlung im Krankenhaus, ärztlich verordnete medizinische Hilfsmittel.

Grundsätzlich sind alle Behandlungen kostenfrei.

Jede Person wird bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit automatisch Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung. Selbständige müssen sich selbst und Arbeitgeber müssen ihre Arbeitnehmer beim regional zuständigen Finanzamt bzw. gegebenenfalls bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern anmelden. Arbeitgeber zahlen Sozialbeitragssteuer und Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge. Nicht erwerbstätige Einwohner zahlen einen monatlichen Pauschalbeitrag von 9 600 HUF für ihre gesundheitliche Absicherung.

Erforderliche Formulare

  • Einwohner der Europäischen Union sowie von Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz, die Anspruch auf eine Gesundheitsversorgung im Rahmen des staatlichen Gesundheitsdienstes bzw. der gesetzlichen Krankenversicherung ihres jeweiligen Wohnlandes haben, dürfen in Ungarn die Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, die während eines vorübergehenden Aufenthalts in Ungarn medizinisch erforderlich werden, wobei die Art der erforderlichen Leistungen sowie die voraussichtliche Aufenthaltsdauer zu berücksichtigen ist. Dies gilt auch für Personen, die in den Anwendungsbereich des Austrittsabkommens fallen, das zwischen dem Vereinigten Köngireich und der Europäischen Union geschlossenen wurde.
  • Für einen vorübergehenden Aufenthalt in Ungarn sind die europäische Versicherungskarte und der Reisepass bzw. Personalausweis erforderlich. Wenn Sie in Ungarn versichert sind, benötigen Sie eine TAJ-Nummer (Sozialversicherungsnummer), um Leistungen des staatlichen Gesundheitsdienstes in Anspruch zu nehmen.

Ihre Rechte

Über die folgenden Links können Sie mehr über Ihre gesetzlichen Rechte erfahren. Es handelt sich weder um Seiten der Europäischen Kommission noch repräsentieren die Seiten die Haltung der Kommission:

Publikation und Website der Europäischen Kommission:

Kontaktstellen

Innenministerium

Belügyminisztérium

József Attila utca 2-4

1054 Budapest

UNGARN

https://kormany.hu/belugyminiszterium

https://abouthungary.hu/

Nationales Institut der Krankenkassenverwaltung

Nemzeti Egészségbiztosítási Alapkezelő, NEAK

Váci út 73/a

1139 Budapest

UNGARN

http://www.neak.gov.hu/

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