Beschäftigung, Soziales und Integration

Finnland - Ständiger Wohnsitz

Das finnische Recht definiert mehrere Konzepte des Begriffes Wohnsitz. Im Zusammenhang mit sozialer Sicherheit sind die beiden wichtigsten Konzepte der Wohnsitz, wie er im Gesetz über die Wohnsitzgemeinde verwendet wird und Wohnsitz, wie er definiert wird im Gesetz über Gesetzesregelungen zur wohnsitzgebundenen sozialen Sicherheit in grenzüberschreitenden Situationen.

Rechte der Einwohner Finnlands

Ständige Einwohner Finnlands haben Anspruch auf Dienste im Rahmen der sozialen Sicherheit und auf Gesundheitsleistungen durch die Bezirke für Gesundheitsleistungen sowie auf Leistungen der sozialen Sicherheit durch die Sozialversicherungsanstalt (Kela). Gemäß dem Gesetz über die Wohnsitzgemeinde ist die Wohnsitzgemeinde einer Person die Gemeinde, in dem sich der Wohnort befindet.

Bei mehreren Wohnorten oder Obdachlosigkeit können Sie selbst wählen, welche Gemeinde die Wohnsitzgemeinde ist. Ausschlaggebend dabei kann sein, wo Sie Familie haben, wo Sie Ihr Einkommen erwirtschaften oder wo anderweitige enge Verbindungen bestehen. Ist eine Person nicht in der Lage, die Wohnsitzgemeinde selbst zu bestimmen, wird die Gemeinde gewählt, in der die engsten Verbindungen bestehen. Ihre Wohnsitzgemeinde und Ihr Wohnsitz innerhalb dieser sind im Melderegister eingetragen.

Die Gesetzesregelungen zur wohnsitzgebundenen sozialen Sicherheit finden Anwendung auf jeden, der seinen tatsächlichen Wohnsitz in Finnland hat und der sich überwiegend und dauerhaft in Finnland aufhält. Die Entscheidung, ob jemand in Finnland wohnhaft ist, wird von der Sozialversicherungsanstalt getroffen.

In Finnland ansässige Ausländer

Bei Ausländern, die nach Finnland einreisen, in Finnland leben und beabsichtigen, dauerhaft in Finnland zu wohnen, wird die Wohnsitzgemeinde gemäß den Kriterien bestimmt, die auch für Einheimische gelten.

Die Ausländer werden in der Gemeinde, in der sie dauerhaft in Finnland leben wollen, niederlassen, ins Melderegister eingetragen. Sie erhalten zudem eine individuelle finnische Kennung.

EU-Bürger, die beabsichtigen, länger als drei Monate in Finnland zu leben, können bei der örtlichen Polizeidienststelle einen Antrag auf die Registrierung des Aufenthalts stellen. Daraufhin müssen sie sich bei der Agentur für digitale und Bevölkerungsdatendienste melden und folgendes vorlegen:

  • ihren Reisepass oder den amtlichen Personalausweis mit Lichtbild, und
  • eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht als Unionsbürger (ausgestellt von der Polizeidienststelle).

Eine Person, die nach Finnland zieht, ist dann dort auch sozialversichert, wenn unter Berücksichtigung aller persönlichen Umstände davon ausgegangen werden kann, dass sie beabsichtigt, dauerhaft in Finnland zu leben. Als Grundlage für diese Annahme gelten beispielsweise ein Arbeitsvertrag, eine enge Beziehung zu in Finnland ansässigen Familienmitgliedern oder sonstige Verbindungen zu Finnland.

Wie beantrage ich wohnsitzbezogene Leistungen?

Alle Einwohner haben Anspruch auf durch die Bezirke für Gesundheitsleistungen zur Verfügung gestellte Leistungen im Rahmen der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsversorgung. Um Zugang zu diesen Leistungen zu erhalten, müssen Sie sich an die Bezirke für Gesundheitsleistungen wenden. Wohnsitzbezogene Leistungen der sozialen Sicherheit, zum Beispiel Leistungen für Kinder, sowie Erstattungen durch das nationale Gesundheitsversorgungssystem müssen bei der Sozialversicherungsanstalt beantragt werden.

Fachsprache übersetzt

Wohnsitzbezogene soziale Sicherheit: Wohnsitzbezogene soziale Sicherheit bezieht sich insbesondere auf die von der Sozialversicherungsanstalt verwalteten Leistungen der sozialen Sicherheit, zum Beispiel Leistungen für Kinder, staatliche Renten und Krankenversicherung sowie Rehabilitation und Leistungen bei Invalidität. Voraussetzung für einen Anspruch auf diese Leistungen ist der Status eines ständigen Einwohners von Finnland. Zudem muss man ein Anwohner einer Gemeinde sein, um Anrecht auf öffentliche soziale oder Gesundheitsleistungen zu haben.

Nützliche Formulare

Ihre Rechte

Publikation und Website der Kommission:

Kontaktstellen

Dienstleistungsagentur für digitale Daten und Bevölkerungsdaten: https://dvv.fi/en/moving

Kela: https://www.kela.fi/from-other-countries-to-finland-quick-guide

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