Beschäftigung, Soziales und Integration

Finnland - Hinterbliebenenleistungen

Verstirbt Ihr Ehegatte, haben Sie Anspruch auf Ehegattenrente. Auch ein Kind kann Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente haben.

Wann kann ich eine Hinterbliebenenrente beantragen?

Im Falle des Todes des Versorgers der Familie haben der hinterbliebene Ehepartner und hinterbliebene Kinder unter 18 Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente (perhe-eläke) als Ehegattenrente und Waisenrente (lapseneläke). Rentenzahlungen in Form einer staatlichen Rente oder einer einkommensbezogenen Rente sorgen für die finanzielle Sicherheit der Familie.

Das Gesetz über einkommensabhängige Renten stellt sicher, dass die Familie eine Rente erhält, die nach dem Tod des Versorgers ihr Einkommen sicherstellt. Der Gesamtbetrag der an den Ehepartner und die Kinder zu zahlenden Renten entspricht der Höhe der Rente der/des Verstorbenen. Hat der/die Verstorbene noch keine Rente bezogen, entspricht die Hinterbliebenenrente der Invalidenrente, auf die zum Zeitpunkt des Todes Anspruch bestanden hätte. Das Einkommen des hinterbliebenen Ehepartners beeinflusst die Höhe der Rente, wenn es keine Kinder unter 18 gibt.

Die allgemeine Hinterbliebenenrente, die als staatliche Rente ausgezahlt wird, soll das Mindesteinkommen des hinterbliebenen Ehepartners und der Kinder sichern. Die Ehegattenrente wird an Witwen bzw. Witwer unter 65 Jahre in Form einer Erstrente und einer fortdauernden Rente gezahlt. Bei der Erstrente handelt es sich um einen Pauschalbetrag, der monatlich für sechs Monate ab Zeitpunkt des Todes des Versorgers gezahlt wird. Nach dieser Erstrente kann die Witwe bzw. der Witwer einen Anspruch auf eine fortdauernde Rente haben. Diese besteht aus einem Grundbetrag und einer einkommensgeprüften Zulage. Beinahe alle Arten von Einkommen haben Einfluss auf diese Zulage. Die Waisenrente wird für Kinder unter 18 gezahlt. Absolviert das Kind ein Vollzeitstudium, wird die Waisenrente so lange gezahlt, bis das Kind das 21. Lebensjahr vollendet.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Die Rente für den hinterbliebenen Partner wird in Form einer einkommensabhängigen Rente gezahlt, wenn die Partner zum Zeitpunkt des Todes verheiratet waren, die Heirat stattfand, bevor der/die Verstorbene das 65. Lebensjahr vollendet hatte und die Ehepartner ein gemeinsames Kind haben oder hatten. War die Ehe kinderlos, muss die Witwe bzw. der Witwer zum Zeitpunkt des Todes des Ehepartners mindestens 50 Jahre alt gewesen sein oder seit mindestens drei Jahren eine Invalidenrente bezogen haben. Zudem muss die Heirat stattgefunden haben, bevor die Witwe bzw. der Witwer das 50. Lebensjahr und der Ehepartner das 65. Lebensjahr vollendet hatten. Die Ehe muss mindestens fünf Jahre gehalten haben.

Ein Kind unter 18 hat Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente.

Die Ehegattenrente wird als staatliche Rente an Witwen bzw. Witwer gezahlt, die unter 65 sind und ein Kind mit dem/der Verstorbenen haben. Die Heirat muss stattgefunden haben, bevor der/die Verstorbene das 65. Lebensjahr vollendet hatte. War die Ehe kinderlos, wird die Rente nur gezahlt, wenn:

  • die Witwe bzw. der Witwer zum Zeitpunkt des Todes des Ehepartners mindestens 50 Jahre alt war;
  • die Heirat stattfand, bevor die Witwe bzw. der Witwer das 50. Lebensjahr und der Ehepartner das 65. Lebensjahr vollendet hatte, und
  • die Ehe mindestens fünf Jahre gehalten hat.

Seit dem 1. Januar 2022 bietet das nationale Rentensystem auch eine Rente für Lebenspartner unter 65 Jahren, wenn die Partner ein minderjähriges Kind zusammen haben, bereits zusammengelebt haben, bevor die verstorbene Person 65 Jahre alt wurde und für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 5 Jahren zusammengelebt haben.

Die Waisenrente wird für Kinder unter 18 gezahlt. Absolviert das Kind ein Vollzeitstudium, wird die Waisenrente so lange gezahlt, bis das Kind das 21. Lebensjahr vollendet.

Wie hoch ist die Leistung und wie beantrage ich diese?

Wird die Ehegattenrente in Form einer einkommensabhängigen Rente gezahlt, beträgt diese 17-50 % der Rente des Verstorbenen, je nach Anzahl der Kinder, die Anspruch auf eine Waisenrente haben.

Verfügt die Witwe bzw. der Witwer über ein hohes Einkommen, wird die Rente nach dem sechsten Monat gesenkt, jedoch nicht, bevor das jüngste Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Die Rente wird um die Hälfte des Betrages gesenkt, um den die Rente bzw. der Rentenzuwachs der Witwe bzw. des Witwers die Grundlage für die Reduzierung überschreitet. 2018 liegt dieser Betrag bei 695,50 EUR.

Die Waisenrente beträgt 33-83 % der Rente der/des Verstorbenen. Die Anzahl der Kinder, die Anspruch auf eine Waisenrente haben, beeinflusst die Höhe der Rente.

Hier finden Sie eine Anleitung zum Antragsverfahren für die Hinterbliebenenrente.

Erhält der hinterbliebene Ehepartner eine Rente in Form einer staatlichen Rente, zahlt die Sozialversicherungsanstalt eine Erstrente in Form eines Pauschalbetrags für einen Zeitraum von sechs Monaten. Danach wird der Grundbetrag der fortdauernden Rente gezahlt, wenn die Witwe bzw. der Witwer ein unterhaltsberechtigtes Kind unter 18 Jahren hat. Witwen bzw. Witwer mit geringem Einkommen können zudem Anspruch auf eine auf einer Einkommensprüfung basierende Zulage haben, selbst dann, wenn sie keine Kinder haben. Fast alle Arten des Einkommens des Ehepartners beeinflussen diese Zulage.

Die Waisenrente besteht grundsätzlich aus einem Grundbetrag und unter Umständen aus einer Zulage, deren Höhe von weiteren Arten der Hinterbliebenenrente beeinflusst wird, auf die das Kind unter Umständen Anspruch hat.

Der Antrag auf Ehegattenrente kann ab Beginn des auf den Tod des Ehepartners folgenden Monats gestellt werden. Anträge können bis zu sechs Monate rückdatiert werden.

Informationen zur Höhe der verschiedenen Arten der Hinterbliebenenrente sind auf der Website der Sozialversicherungsanstalt erhältlich.

Antragsverfahren für die Ehegattenrente auf der Website der Sozialversicherungsanstalt.

Antragsverfahren für die Waisenrente finde Sie hier.

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