Beschäftigung, Soziales und Integration

Finnland - Mutterschaft und Vaterschaft

Bei der Geburt eines Kindes haben die Mutter und der Vater Anrecht auf Kinderbetreuungsgeld.

Auf welche Leistungen haben die Eltern Anspruch?

Mütter erhalten vor der Geburt Mutterschaftsbeihilfe (äitiysavustus), entweder in Form eines Mutterschaftspakets oder als steuerfreie Pauschale in Höhe von 170 EUR.

Mit Inkrafttreten der Reform des Familienurlaubs am 1. August 2022 wurden die frühere Mutterschaftsbeihilfe (äitiysraha) und Vaterschaftsbeihilfe (isyysraha) durch das Elterngeld (vanhempainraha) und die Schwangerschaftsbeihilfe (raskausraha) für das gebärende Elternteil ersetzt. In einem Übergangszeitraum werden sowohl die alten als auch die neuen Leistungen entsprechend den unten ausgeführten Bedingungen gelten.

Elternbeihilfen vor der Reform des Familienurlaubs, d.h. wenn das errechnete Geburtsdatum vor dem 4. September 2022 liegt:

Mütter haben Anspruch auf Mutterschaftsurlaub (äitiysvapaa) und Väter auf Vaterschaftsurlaub (isyysvapaa). Zudem kann entweder die Mutter oder der Vater Elternurlaub (vanhempainvapaa) nehmen.

Der Mutterschaftsurlaub beginnt 30 bis 50 Arbeitstage vor dem voraussichtlichen Geburtstermin. Die Sozialversicherungsanstalt (Kela) zahlt der Mutter ab dem ersten Tag des Mutterschaftsurlaubs eine Mutterschaftsbeihilfe (äitiysraha) für einen Zeitraum von 105 Arbeitstagen.

Eine werdende Mutter hat unter Umständen Anspruch auf eine besondere Mutterschaftsbeihilfe (erityisäitiysraha), wenn Sie vor dem eigentlichen Beginn des Auszahlungszeitraums aus folgenden Gründen aufhören muss zu arbeiten:

  • sie ist an ihrem Arbeitsplatz chemischen Substanzen, Strahlung oder ansteckenden Krankheiten ausgesetzt, und
  • diese Gefahren lassen sich an ihrem Arbeitsplatz nicht vermeiden, und
  • ihr Arbeitgeber ist nicht in der Lage, ihr während der Dauer der Schwangerschaft andere Aufgaben zuzuweisen.

Die besondere Mutterschaftsbeihilfe wird nicht von der eigentlichen Mutterschaftsbeihilfe abgezogen und wird bis zum Beginn des Auszahlungszeitraums der Mutterschaftsbeihilfe gezahlt.

Nach der Geburt des Kindes hat der Vater für die Dauer von höchstens 54 Arbeitstagen Anspruch auf Vaterschaftsurlaub. Davon können maximal 18 Arbeitstage, also ungefähr drei Wochen, zusammen mit der Mutter genommen werden. Während des Vaterschaftsurlaubs wird von der Sozialversicherungsanstalt Vaterschaftsgeld (isyysraha) gezahlt.

Der Elternurlaub kann sofort im Anschluss an den Mutterschaftsurlaub entweder von der Mutter oder dem Vater genommen werden. Von der Sozialversicherungsanstalt wird für einen Zeitraum von 158 Arbeitstagen Elterngeld (vanhempainraha) gezahlt. Wird den Eltern während des Mutterschafts-, Vaterschafts- oder Elternurlaubs ein Gehalt gezahlt, wird die entsprechende Leistung für die Dauer der Gehaltszahlung an den Arbeitgeber gezahlt. Alleinerziehende Mütter können zusätzliche 54 Arbeitstage lang Elterngeld erhalten. Die Verlängerung ist nur erhältlich, wenn die Vaterschaft nicht bestätigt wurde und die Mutter weder Ehepartner noch Partner hat, der auf Vaterschaftsgeld Anspruch hat.

Elternbeihilfen vor der Reform des Familienurlaubs, d.h. wenn das errechnete Geburtsdatum auf oder nach dem 4. September 2022 liegt:

Schwangerschaftsurlaub (raskausvapaa) beginnt normalerweise 30 Tage vor dem errechneten Geburtsdatum des Kindes. Mit Beginn des Schwangerschaftsurlaubs wird auch die Schwangerschaftsbeihilfe (raskausraha) für 40 Arbeitstage von Kela ausgezahlt.

Besteht an Ihrem Arbeitsplatz die Gefahr, dass Sie Strahlung, chemischen Stoffen oder ansteckenden Krankheiten ausgesetzt sind, dürfen Ihnen keine anderen Aufgaben übertragen werden, stattdessen können Sie zu Hause bleiben ab dem Augenblick, an dem Ihre Schwangerschaft bestätigt wurde. Während dieses Zeitraums erhalten Sie besondere Mutterschaftsbeihilfe (erityisraskausraha).

Den Vaterschaftsurlaub vanhempainvapaa) können Sie nehmen, sobald das Kind geboren wurde. Elterngeld wird von Kela für insgesamt 320 Arbeitstage gezahlt. Hat ein Kind zwei Elternteile, werden die Tage zu gleichen Teilen zwischen ihnen aufgeteilt. Wenn Sie dies wünschen, können Elterngeldtage von Ihnen auf das andere Elternteil (den anderen Vormund, Ihren Ehepartner oder den Ehepartner des anderen Elternteils) übertragen werden.

Sie können auch in Teilzeit arbeiten und Teilelterngeld (osittainen vanhempainraha) für den gleichen Zeitraum beantragen.

Ein Elternteil hat ggf. Anspruch auf ein gesondertes Kinderbetreuungsgeld (erityishoitoraha), wenn das Kind unter 16 ist und eine schwere Krankheit oder Behinderung hat und die Eltern einer Beschäftigung vorübergehend nicht nachgehen können (unbezahlt), weil sie ihr Kind pflegen oder an Rehabilitationsmaßnahmen des Kindes teilnehmen.

Bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland kann Adoptionsbeihilfe (adoptiotuki) von Kela beantragt werden, um einige Kosten der Adoption zu decken. Der Antrag kann gestellt werden, sobald die internationale Adoptionsagentur ein Kind unter 18 Jahren für die Unterbringung in Ihrer Pflege bestimmt und die finnische Behörde für länderübergreifende Adoptionsangelegenheiten die Adoption autorisiert hat.

Deckung durch das finnische Sozialversicherungssystem ist Voraussetzung für den Anspruch auf Adoptionsbeihilfe. Diese Beihilfe gibt es in Form einer steuerfreien Pauschalzahlung.

Was sind die Voraussetzungen, um die Leistungen beantragen zu können?

Um die Leistungen beantragen zu können, müssen Sie in Finnland wohnhaft und dort sozialversichert sein.

Der Anspruch auf Mutterschaftsbeihilfe beginnt nach einer Dauer der Schwangerschaft von 154 Tagen.

Wie hoch sind die Leistungen und wie beantrage ich diese?

Der Betrag der Elternbeihilfen wird auf die gleiche Weise berechnet, die Höhe der jeweiligen Leistung für die entsprechende Auszahlungszeit variiert jedoch.

Leistungen für Eltern werden auf Grundlage des zu versteuernden Jahreseinkommens festgelegt, welches für einen Referenzzeitraum von 12 Kalendermonaten vor dem Monat berechnet wird, ab dem der Anspruch auf Elterngeld besteht.

Die Höhe der Leistung kann der Höhe vorheriger Leistungen entsprechen, wenn Sie studiert oder an einer Rehabilitationsmaßnahme teilgenommen haben bzw. krank oder arbeitslos waren. Unter gewissen Umständen kann die Höhe der Leistung der Höhe des zuvor bezogenen Elterngeldes entsprechen.

Im Fall eines fehlenden Einkommens wird Ihnen der Mindestbetrag gezahlt. Die Höhe der jeweiligen Leistungen finden Sie auf der Website der Sozialversicherungsanstalt.

Die Mutterschaftsbeihilfe ist nicht steuerpflichtig, während das Elterngeld als steuerpflichtiges Einkommen gezählt wird.

Fachsprache übersetzt

Kela: finnische Sozialversicherungsanstalt.

Hilfreiche Formulare und Links

Familien (Kela)

Ihre Rechte

Publikation und Website der Kommission:

Kontaktstellen

Sie können Ihren Antrag online unter https://www.kela.fi/web/en/e-services stellen.

Ferner können Sie sich an den Kundenservice der Sozialversicherungsanstalt wenden:

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