Beschäftigung, Soziales und Integration

Estland - Elterngeld

Dieses Kapitel behandelt das Elterngeld (vanemahüvitis) in Estland.

Die Berechnung der Höhe des Elterngelds erfolgt entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 883/2004, wenn der Antragsteller im dem Entstehen des Leistungsanspruchs vorangegangenen Kalenderjahr in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz gearbeitet hat.

Gemäß dieser Verordnung werden Arbeitszeiten in den oben genannten Ländern gleichwertig berücksichtigt, als ob die Person in Estland gearbeitet hätte. Die im vergangenen Jahr in Estland gezahlte Sozialsteuer wird somit auch während einer Beschäftigung in einem anderen EU-Staat als gezahlt betrachtet. In anderen Staaten tatsächlich verdientes Einkommen wird bei Berechnung der Höhe der Leistung nicht berücksichtigt.

Wenn ein Elternteil im vorangegangenen Kalenderjahr in einem anderen EU-Staat gearbeitet hat und in Estland kein Einkommen hatte, entspricht die Höhe des Elterngeldes dem geltenden Mindestlohn.

Ausnahmen gelten für Mütter, die im vorangegangenen Kalenderjahr nur in einem anderen EU-Staat gearbeitet haben, zum Zeitpunkt des Entstehens des Anspruchs auf Elterngeld aber in Estland gearbeitet haben und in Estland in Mutterschutzurlaub gegangen sind. In diesem Fall wird als das in einem anderen Staat erzielte Arbeitseinkommen das diesjährige Durchschnittseinkommen in Estland betrachtet.

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?

Bei Familiengründung können Sie ein Anrecht haben auf:

  • Mutterschaftsurlaub (rasedus- ja sünnituspuhkus);
  • Geburtsbeihilfe (sünnitoetus);
  • Erziehungsurlaub (lapsehoolduspuhkus);
  • Elterngeld (vanemahüvitis).

Anrecht auf Elterngeld haben Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Vormunde oder Pfleger, denen die Erziehung eines Kindes obliegt und die ständige Einwohner Estlands sind, und in Estland auf Grundlage einer befristeten Aufenthaltserlaubnis lebende Ausländer.

Befindet sich Ihr Wohnsitz in mehreren Ländern, besteht ein Anrecht auf Elterngeld, wenn Sie Einwohner im Sinne von §6 Absatz 1 des Einkommenssteuergesetzes sind oder wenn Sie in Estland dauerhaft im Sinne des Ausländergesetzes oder des Unionsbürgergesetzes leben und dort mindestens 183 Tage im Jahr verbringen

Der Vater des Kindes erhält Anrecht auf Elterngeld, sobald das Kind 30 Tage alt wird. Wenn sich ein Elternteil im Erziehungsurlaub befindet, wird die Leistung an dieses Elternteil gezahlt. Es ist nicht möglich, dass beide Elternteile gleichzeitig in Erziehungsurlaub gehen. Eltern haben auch einen Anspruch darauf, das geteilte Elterngeld zusammen für bis zu 60 Kalendertage zu nutzen.

Anrecht auf Erziehungsurlaub (lapsehoolduspuhkus) hat die Mutter des Kindes, der Vater oder die Person, die das Kind tatsächlich erzieht, und zwar bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Der Erziehungsurlaub kann entweder an einem Stück genommen oder durch zwischenzeitliches Arbeiten unterbrochen und erneut aufgenommen werden, solange das Kind weniger als drei Jahre alt ist.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Eltern können entscheiden, welches Elternteil das Elterngeld erhält, der Vater hat jedoch erst Anspruch auf die Leistung, wenn das Kind ein Alter von 30 Tagen erreicht hat. Für die Übertragung des Anspruchs auf Elterngeld muss der Elternteil, der die Leistung beziehen möchte, einen Antrag stellen, und der Elternteil, der die Leistung derzeitig bezieht, sein Einverständnis erklären.

Beide Dokumente können auf dem Staatsportal eesti.ee eingereicht werden: https://www.eesti.ee/est/teenused/kodanik/perekond_1/
vanemahuvitise_peretoetuste_ja_kogumispensioni_sissemaksete_taotlemine
.

Elterngeld wird für jeden Leistungsempfänger basierend auf dessen bisherigem Einkommen für denselben Zeitraum berechnet.

Familienleistungen und Elterngeld werden an denselben Leistungsempfänger gezahlt. Wird die Leistung auf den anderen Elternteil übertragen, beginnt die Zahlung an den neuen Leistungsempfänger ab dem Folgemonat nach Antragstellung.

Während des Bezugs von Elterngeld kann das entsprechende Elternteil arbeiten oder Arbeitslohn erhalten. Beträgt das monatliche Einkommen jedoch mehr als die Hälfte des Höchstbetrags des Elterngelds (4 291,29 EUR im Jahr 2023), wird die Leistung gekürzt. Zum Einkommen werden alle vom Arbeitgeber in einem Monat ausgezahlten Geldbeträge gezählt, darunter Prämien, Urlaubsgeld, vom Arbeitgeber gezahlte Unterstützung usw.

Wird Ihr Bruttolohn mehr als 4 291,29 EUR betragen, senden Sie bitte eine Email ((info@sotsiaalkindlustusamet.ee), in der Sie den Betrag Ihres Bruttolohns angeben. In diesem Fall wird das estnische Sozialversicherungsamt Ihr Elterngeld entsprechend folgender Formel kürzen: Elterngeld - [(Bruttolohn –                         4 291,29 EUR)/2] = gekürzter Elterngeldbetrag.

Liegt der gekürzte Elterngeldbetrag unterhalb dem Mindestleistungssatz, erhalten Sie die Mindestleistung, die im Jahr 2022 654 EUR beträgt.

Wird ein neues Kind innerhalb von drei Jahren nach dem vorigen Kind geboren und das berechnete Elterngeld für das nächste Kind ist niedriger als für das vorangegangene Kind, wird die Leistung auf Grundlage des früheren Einkommens bemessen.

Ein Elternteil, das Geburtsbeihilfe für eine frühere Geburt bezieht und Anspruch auf Geburtsbeihilfe hat, kann ab Geburt des neuen Kindes die Kompensation des Unterschieds zwischen Elterngeld und Geburtsbeihilfe beantragen.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie beantragen?

Angestellte Mütter sind anspruchsberechtigt auf bis zu 100 aufeinanderfolgende Kalendertage Mutterschaftsleistung: bis zu 70 Tage vor dem errechneten Geburtstermin des Kindes und 30 Kalendertage danach. Die Leistung wird vom Sozialversicherungsamt entsprechend 100% des Referenzlohns gezahlt.

Mütter, die als inaktiv (nicht in Beschäftigung) betrachtet werden, erhalten Elterngeld für Mütter für 30 aufeinanderfolgende Kalendertage, beginnend ab dem Tag der Geburt.

Elterngeld wird berechnet nach dem mit Sozialsteuer besteuerten Einkommen über das Kalenderjahr, das dem Beginn der Schwangerschaft (9 Monate) vorangeht.

Als Einkommen zählt in Estland mit Sozialsteuer besteuertes Einkommen aus Arbeit. Wenn der Staat für eine Person Sozialsteuer gezahlt hat, wird dies nicht als Arbeitseinkommen berücksichtigt. Ebenfalls nicht berücksichtigt wird im Ausland erzieltes Einkommen, auf das in Estland keine Sozialsteuer gezahlt wurde.

Das Jahreseinkommen wird auf 12 Monate aufgeteilt, aber von den 12 Monaten werden im Voraus Tage abgezogen, an denen das Elternteil krankgeschrieben, in Pflege oder in Mutterschaftsurlaub war. Der Quotient ist die Höhe des Elterngelds.

Hat das Elternteil im dem Entstehen des Leistungsanspruchs vorangegangenen Jahr nicht gearbeitet, wird ein Elterngeld in Höhe des Grundbetrags gezahlt. 2023 liegt dieser bei 654 EUR.

Hat das Elternteil im genannten Jahr gearbeitet, aber sein Durchschnittseinkommen lag niedriger als der Grundbetrag für Arbeitslohn, wird Elterngeld in Höhe des Grundbetrags für Arbeitslohn gezahlt. 2023 liegt der Grundbetrag für Arbeitslohn bei 725 EUR.

Die Obergrenze des Elterngeldes ist der dreifache Durchschnittslohn des vorangegangenen Jahres. 2023 liegt diese beim Elterngeld bei 4 291,29 EUR.

Beim Jahreswechsel ändert sich die Höhe eines bereits festgelegten Elterngeldes nicht. Ausnahme ist, wenn das Elterngeld dem Grundbetrag für Arbeitslohn entspricht und vom 1. Januar an der von der Regierung der Republik festgelegte Grundbetrag für Arbeitslohn steigt: Dann wird die Zahlung des Elterngeldes in Höhe des neuen Grundbetrags für Arbeitslohn fortgesetzt.

Während der Zahlung von Elterngeld wird den Eltern kein Erziehungsgeld für Kinder in der Familie gezahlt. Kindergeld und andere Familienleistungen werden zusammen mit dem Elterngeld gezahlt.

Der Antrag auf Elterngeld ist beim Sozialversicherungsamt zu stellen. Vorgelegt werden müssen der Pass oder die ID-Karte.

Elterngeld kann elektronisch über das Bürgerportal beantragt werden.

Erneuter Mutterschaftsurlaub während des Erziehungsurlaubs

Eine Frau, die sich im Erziehungsurlaub befindet und wünscht, erneut Mutterschaftsurlaub zu nehmen und hierfür Geburtsbeihilfe zu erhalten, muss den Erziehungsurlaub unterbrechen. Hierfür muss dem Arbeitgeber eine Erklärung zur Unterbrechung des Mutterschaftsurlaubs mit mindestens 14-tägiger vorheriger Benachrichtigung eingereicht werden (sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde).

Die Mutter ist nicht zur Arbeit verpflichtet, wenn sie in der Erklärung den Endtag des Erziehungsurlaubs als den Tag bezeichnet, der dem Anfangstag des Mutterschaftsurlaubs vorangeht. Die Erklärung muss mit ausreichender Vorlaufzeit vor Beginn des Mutterschaftsurlaubs beim Arbeitgeber eingereicht werden (mindestens 15-30 Tage früher), damit Arbeitgeber und Krankenkasse rechtzeitig die Versicherung abschließen können.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare?

Um Elterngeld zu erhalten, muss der Antragsteller beim Sozialversicherungsamt einen Antrag und ein Personaldokument einreichen.

Befindet sich der Antragsteller im Erziehungsurlaub, muss zusätzlich eine Bestätigung des Arbeitgebers vorgelegt werden, auf der die Dauer des Erziehungsurlaubs und der Name des Kindes vermerkt sind.

Der Antrag kann persönlich beim Sozialversicherungsamt oder per Post eingereicht werden. Der Antrag kann auch elektronisch über das Staatsportal eingereicht werden.

Das Antragsformular erhalten Sie beim Kundenservice des Sozialversicherungsamtes (Adressen und Öffnungszeiten des Kundenservice finden Sie auf der Homepage.

http://www.sotsiaalkindlustusamet.ee/et/iseteenindus/blanketid#Pereh%C3%BCvitiste%20blanketid

Welche Rechte Sie haben

Publikationen und Website der Europäischen Kommission

  • https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=849&langId=en.

Kontakt

Das Sozialversicherungsamt hat 17 Kundenservicestellen in ganz Estland, die Anträge und Erklärungen sowohl vor Ort als auch postalisch entgegennehmen.

Das Sozialversicherungsamt kann auch telefonisch kontaktiert werden.

Informationen telefonisch unter 16106 an jedem Werktag von 9.00-17.00 Uhr und unter den allgemeinen Telefonnummern des Sozialversicherungsamtes (siehe https://www.sotsiaalkindlustusamet.ee/et/organisatsioon-kontaktid/ska-klienditeenindused).

Die örtlichen Büros sind an allen Werktagen für Kunden geöffnet (siehe https://www.sotsiaalkindlustusamet.ee/et/organisatsioon-kontaktid/ska-klienditeenindused).

Elektronisch eingereichte Anträge müssen digital unterschrieben werden.

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