Beschäftigung, Soziales und Integration

Estland - Gewöhnlicher Wohnsitz

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Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?

Ein Bürger der Europäischen Union, eines Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (im Folgenden ein EU-Bürger) hat das Recht, sich in Estland auf der Grundlage eines gültigen Reisedokuments oder Ausweisdokuments für eine Dauer von bis zu drei Monaten ohne Eintragung des Aufenthaltsrechts aufzuhalten.

Hält sich die Person ständig in Estland auf, muss sie ihren Wohnsitz nach drei Monaten beim Einwohnermeldeamt in Estland melden.

Der Wohnsitz einer Person ist der Ort, an dem diese ständig oder vorwiegend lebt.

Das vorübergehende Aufenthaltsrecht wird für einen Zeitraum von fünf Jahren gewährt und verlängert sich automatisch um fünf weitere Jahre, wenn Sie Ihren gemeldeten Wohnsitz weiterhin in Estland haben.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Ein EU-Bürger erhält das vorübergehende Aufenthaltsrecht, nachdem er dem estnischen Einwohnermeldeamt seinen Wohnsitz gemeldet hat.

Sie können einen ständigen Wohnsitz anmelden, wenn Sie im Rahmen eines vorübergehenden Aufenthaltsrechts fünf aufeinanderfolgende Jahre in Estland gelebt haben. Ein Kind unter einem Jahr eines EU-Bürgers, der dauerhaft in Estland lebt, hat ein Recht auf Daueraufenthalt.

In einigen Ausnahmefällen können Sie das Recht auf Daueraufenthalt vor Ablauf der fünf Jahre erlangen:

1. Ausnahme – Sie halten sich seit mindestens drei Jahren in Estland auf, waren mindestens zwölf Monate angestellt oder selbstständig tätig und haben das Rentenalter erreicht.

2. Ausnahme – Sie halten sich seit mindestens zwei Jahren in Estland auf und sind arbeitsunfähig;

3. Ausnahme – Sie sind arbeitsunfähig infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit;

4. Ausnahme – Sie waren in Estland über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren in einem Beschäftigungsverhältnis oder selbstständig tätig und arbeiten derzeit in einem anderen EU-Mitgliedstaat, wobei Sie jedoch mindestens einmal pro Woche nach Estland zurückkehren.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie beantragen?

Eine Person muss ihren ständigen oder vorübergehenden Wohnsitz in Estland haben, um die folgenden Leistungen beantragen zu können:

Familienleistungen, Mutterschafts- und Elterngeld, Beihilfen für Personen mit Behinderungen, Arbeitsunfähigkeitsbeihilfe, Arbeitslosengeld und -hilfe, Rente und Sozialleistungen.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare?

Zur Beantragung einer ID-Karte müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:

Wenn Sie einen Antrag für ein Kind unter 15 Jahren stellen, müssen zusätzlich zu den vorstehenden Dokumenten folgende vorgelegt werden:

  • Personaldokument des Kindes, soweit vorhanden;
  • Personaldokument des gesetzlichen Vertreters;
  • Wenn der Name der Eltern in der Geburtsurkunde des Kindes von dem Namen der Eltern im Personaldokument abweicht, legen Sie bitte einen Nachweis über die Namensänderung des jeweiligen Elternteils (z. B. Heiratsurkunde) vor, sofern die Namensänderung außerhalb von Estland erfolgte;
  • Wenn der Antrag von einem gerichtlich bestellten Vormund oder einem gesetzlichen Vertreter der Betreuungsbehörde eingereicht wird, sind zusätzlich folgende Dokumente beizubringen:
  • Nachweis über das Vertretungsrecht (es sei denn, dass die in dem Nachweis enthaltenen Daten im estnischen Melderegister eingetragen sind);
  • Ermächtigung (wenn der Antrag von einem ermächtigten Vertreter der Betreuungsbehörde eingereicht wird).

Ausstellung der ID-Karte:

Die ID-Karte wird innerhalb von 30 Tagen (nach Annahme des Antrags zur Ausführung) an den Antragssteller persönlich bei der im Antragsformular genannten Dienststelle ausgegeben. Die ID-Karte eines Kindes unter 15 Jahren wird an seinen gesetzlichen Vertreter ausgegeben.

Eine vorübergehende ID-Karte im Dringlichkeitsverfahren (die erste ID-Karte kann nicht in einem Dringlichkeitsverfahren verwendet werden) wird innerhalb von fünf Arbeitstagen (ab dem Arbeitstag, der auf den Tag der Antragsstellung folgt) ausschließlich in den Dienststellen in Tallinn ausgestellt. Zum Erhalt der ID-Karte ist ein Personaldokument vorzulegen.

Kontakt

Zur Anmeldung des Wohnsitzes wenden Sie sich bitte an die staatliche Dienststelle vor Ort, die sich in direkter Nähe zu Ihrem Wohnsitz befindet. Weitere Informationen über die Anmeldung des Wohnsitzes erhalten Sie über die Dienststelle oder auf der Website des Innenministeriums (https://www.siseministeerium.ee/en/contact).

Zur Beantragung eines Dokuments (ID-Karte), das das Recht auf einen vorübergehenden Aufenthalt bescheinigt, wenden Sie sich bitte innerhalb eines Monats ab der Anmeldung Ihres Wohnsitzes persönlich an die Dienststelle. Ein Antrag für ein Kind unter 15 Jahren wird von dessen gesetzlichem Vertreter (z. B. Eltern) eingereicht.

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