Beschäftigung, Soziales und Integration

Dänemark - Erwerbsunfähigkeitsrente/Seniorenrente, flexible Beschäftigung

Hier finden Sie Informationen darüber, wer Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente hat, wie viel gezahlt werden kann und wie man Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt. Grundsätzlich wird Personen unter 40 Jahren keine Erwerbsunfähigkeitsrente gewährt, es sei denn, die Arbeitsfähigkeit kann offensichtlich nicht verbessert werden.

Sie können sich ebenfalls über die Senioren-rente informieren, die Personen gewährt werden kann, die über eine langfristige Bindung an den Arbeitsmarkt verfügen und weniger als 6 Jahre vom offiziellen Rentenalter entfernt sind.

Ebenfalls finden Sie Informationen darüber, wer Anspruch auf eine flexible Beschäftigung hat - auf wie viel Sie Anspruch haben und wie Sie flexible Beschäftigung beantragen.

In welcher Situation kann ich Ansprüche stellen?

Ihnen kann eine Erwerbsunfähigkeitsrente gewährt werden, wenn Ihre Arbeitsfähigkeit dauerhaft und wesentlich in einem solchen Grad eingeschränkt ist, dass Sie niemals in der Lage sein werden, durch Arbeit für sich selbst zu sorgen – nicht einmal in einer flexiblen Beschäftigung.

Ihnen kann eine Seniorenrente gewährt werden, wenn Ihr gesetzliches Rentenalter in weniger als 6 Jahren eintritt, Sie über eine Erwerbsfähigkeit von maximal 15 Wochenarbeitsstunden in der zuletzt ausgeübten Tätigkeit verfügen und Sie eine vorherige Vollzeitbeschäftigung über einen Zeitraum von 20 bis 25 Jahren belegen können.

Sie können Anspruch auf flexible Beschäftigung haben, wenn Ihre Gemeinde feststellt, dass Ihre Arbeitsfähigkeit dauerhaft und wesentlich eingeschränkt ist.

Wenn Ihnen eine flexible Beschäftigung zugesprochen wurde, gelten folgende Vorschriften:

  • Eine Bewilligung einer flexiblen Beschäftigung gilt für 5 Jahre (deshalb wird sie zeitweilige flexible Beschäftigung genannt);
  • Nach 4½ Jahren beurteilt die Gemeinde, ob Sie weiterhin Anspruch auf flexible Beschäftigung haben. Bitte beachten Sie, dass dies nicht bedeutet, dass Sie Ihre Arbeit wechseln sollen;
  • Wenn Sie über 40 sind und nach Ihrer ersten flexiblen Beschäftigung weiterhin die Bedingungen für eine flexible Beschäftigung erfüllen, haben Sie aber die Möglichkeit einer dauerhaften flexiblen Beschäftigung;
  • Sie können eine flexible Beschäftigung an Ihrem bisherigen Arbeitsplatz ausüben (eine flexible Beschäftigung mit dem Zweck, den bisherigen Arbeitsplatz zu behalten), wenn Sie nach dem sozialen Abschnitt des Tarifvertrages oder zu besonderen Bedingungen während mindestens 12 Monaten beschäftigt gewesen sind. Sie müssen diese Bedingung jedoch nicht erfüllen, wenn Sie einen akuten ernsthaften Arbeitsunfallschaden erlitten haben oder plötzlich ernsthaft krank geworden sind.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Damit Erwerbsunfähigkeitsrente gewährt werden kann, muss Ihre Arbeitsfähigkeit durch ein „Ressourcen-Programm“ (ressourceforløb) bewertet werden, welches verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie z.B. physische und geistige Gesundheit, Bildung, vorherige Tätigkeiten, soziale Netzwerke. Es muss festgestellt worden sein, dass Ihre Arbeitsfähigkeit dauerhaft und wesentlich zu einem solchen Grad eingeschränkt ist, dass Selbstversorgung durch jedwede Art der Beschäftigung, einschließlich flexible Beschäftigung, ausgeschlossen ist. Erwerbsunfähigkeitsrente wird nicht gewährt, wenn Ihre Arbeitsfähigkeit durch Aktivierung, Behandlung, Rehabilitation, Ressourcenprogramme oder auf andere Weise verbessert werden kann, es sei denn, Sie sind weniger als 6 Jahre vom offiziellen Rentenalter entfernt und haben eine langfristige Bindung an den Arbeitsmarkt. In diesem Fall kann Ihnen eine Senioren-rente gewährt werden, wenn Ihre Arbeitsfähigkeit wesentlich zu einem solchen Grad eingeschränkt ist, dass Sie höchstens 15 Stunden wöchentlich an Ihrem letzten Arbeitsplatz arbeiten können. In solchen Fällen wird kein Versuch unternommen, die Arbeitsfähigkeit zu verbessern, beispielsweise durch Aktivierung, Rehabilitierung oder Ressourcen-Programme.

Grundsätzlich wird keine Erwerbsunfähigkeitsrente gewährt, wenn Sie unter 40 Jahren alt sind, es sei denn, die Arbeitsfähigkeit kann nicht verbessert werden. Stattdessen wird Ihnen ein Ressourcen-Programm angeboten, um Ihre Arbeitsfähigkeit zu verbessern.

Grundsätzlich gilt, dass Sie zusätzlich:

  • ein dänischer Staatsbürger sein müssen und ab Ihrem 15. Lebensjahr mindestens 3 Jahre in Dänemark wohnhaft waren;
  • für mindestens 10 Jahre in Dänemark gelebt haben müssen seit Ihrem 15. Geburtstag (mindestens 5 davon unmittelbar vor Gewährung der Erwerbsunfähigkeitsrente).

Wenn Sie die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen, können Sie dennoch Anspruch auf dänische Erwerbsunfähigkeitsrente haben, wenn:

  • Sie dänischer Staatsbürger sind.
  • Sie Staatsbürger eines EU/EWR-Staates oder der Schweiz, staatenlos oder Flüchtling sind.
  • Sie insgesamt mindestens 3 Jahre erworbene Rentenansprüche in einem EU/EWR-Staat oder der Schweiz haben, von denen mindestens 1 Jahr in Dänemark erworben wurde, und
  • Sie in einem EU/EWR-Staat oder der Schweiz gearbeitet haben.

Wenn Sie kein Staatsbürger eines anderen EU/EWR-Staates oder der Schweiz sind, können Sie dennoch Anspruch auf dänische Erwerbsunfähigkeitsrente haben. Erfahren Sie mehr über dänische Erwerbsunfähigkeitsrente.

Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Bestimmungen für die Personen gelten, die unter das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union fallen. In einer flexiblen Beschäftigung wird darauf Rücksicht genommen, dass Ihre Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist. Die Gemeinde kann Ihnen dies genehmigen, wenn:

  • Sie das Rentenalter noch nicht erreicht haben;
  • Ihre Arbeitsleistung dauerhaft und wesentlich vermindert ist;
  • Ihre gesamten Möglichkeiten, eine Arbeit zu normalen Bedingungen auszuführen, geprüft und ausgeschlossen wurden;
  • Sie sollten beachten, dass Sie keinen Anspruch auf eine flexible Beschäftigung haben, wenn Sie Anspruch auf Invaliditätsrente haben.

Bitte beachten Sie, dass Sie auch die Möglichkeit haben, Zulagen als Selbstständiger zu beantragen, wenn Ihre Arbeitsfähigkeit dauerhaft und wesentlich eingeschränkt ist.

Worauf habe ich Anspruch und wie beantrage ich dies?

Erwerbsunfähigkeitsrente

Die Erwerbsunfähigkeitsrente beträgt 19.738 DKK pro Monat für Alleinstehende und 16.778 DKK für einen Empfänger mit Ehepartner oder Lebensgefährten.

Für beide Programme wird der Leistungssatz entsprechend dem persönlichen Einkommen einer gewissen Höhe angepasst. Wenn eine Person einen Ehepartner oder Lebensgefährten hat, kann die Leistung ebenfalls entsprechend dem Einkommen des Ehepartners oder Lebensgefährten angepasst werden, wenn dieses eine bestimmte Bemessungsgrenze überschreitet (seit dem 1. Januar 2023 verringert das Erwerbseinkommen des Ehepartners oder Lebensgefährten aber nicht mehr die Rente). Die Erwerbsunfähigkeitsrente wird dauerhaft gewährt. Bei Rentenalter wird sie durch die Altersrente ersetzt.

Der Betrag kann geringer sein, wenn Sie während des Zeitraums zwischen dem Erreichen des 15. Lebensjahres und der Gewährung der Erwerbsunfähigkeitsrente außerhalb des dänischen Königreichs (Dänemark, Grönland, Färöer Inseln) gelebt haben.

Sie haben Anspruch auf die volle Erwerbsunfähigkeitsrente, wenn Sie für 9/10 der Zeit ab dem 15. Lebensjahr und der Gewährung der Erwerbsunfähigkeitsrente in Dänemark gelebt haben, andernfalls haben Sie Anspruch auf einen Anteil der Erwerbsunfähigkeitsrente (berechnet aus der Zeit, die Sie in Dänemark gelebt haben und 9/10 des Zeitraums zwischen dem Erreichen des 15. Lebensjahres und der Gewährung der Erwerbsunfähigkeitsrente).

Sie können innerhalb von vier Wochen Widerspruch gegen eine Entscheidung in Sachen Erwerbsunfähigkeitsrente einlegen.

Flexible Beschäftigung

Wenn Sie in einem flexiblen Angestelltenverhältnis stehen, werden Sie für die Arbeitsleistung bezahlt, die Sie tatsächlich leisten. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen zum Beispiel Lohn für 10 Stunden, wenn Sie 20 Stunden pro Woche arbeiten und Ihre Arbeitsintensität nur 50 % beträgt. Die Arbeitsvermittlung beurteilt Ihre Arbeitsintensität und die Stundenzahl, die Sie arbeiten können.

Über den Lohn von Ihrem Arbeitgeber hinaus erhalten Sie ergänzend eine Geldleistung für die flexible Beschäftigung von der Gemeinde. Diese wird anhand eines Betrages, der 98 % des Höchstsatzes beim Arbeitslosengeldentspricht, berechnet.

Wenn Sie vor dem 1. Januar 2013 in einem flexiblen Arbeitsverhältnis standen, gelten die Vorschriften von vor diesem Zeitpunkt. Dies bedeutet, dass Sie den tarifvertraglichen Lohn erhalten und Ihre Arbeitsbedingungen in Zusammenarbeit mit den fachlichen Organisationen festgelegt werden.

Ihr Arbeitgeber erhält einen öffentlichen Zuschuss, der der Hälfte oder zwei Drittel des niedrigsten tarifvertraglichen Lohns entspricht. Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrer Arbeitsfähigkeit ab. Es wird laufend geprüft, ob der Zuschuss erhöht, reduziert werden oder komplett entfallen soll.

Selbstständige

Selbstständige können eine Entgeltbeihilfe erhalten, um ihre Geschäftsaktivität fortführen zu können, wenn ihre Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist. Haben Sie erstmals nach dem 1. Januar 2013 eine Entgeltbeihilfe erhalten, hängt die Höhe des Zuschusses von den Einnahmen des Unternehmens ab.

Haben Sie eine Entgeltbeihilfe erstmals vor dem 1. Januar 2013 erhalten, wird der Zuschuss nach den gleichen Regeln wie für Arbeitnehmer berechnet, die eine flexible Beschäftigung vor dem 1. Januar 2013 aufgenommen haben.

Erfahren Sie auch mehr über die Leistung für Arbeitslose, auf die Sie vor oder nach einer flexiblen Beschäftigung, auch während Urlaub, Anspruch haben können.

Fachsprache übersetzt

  • Ressourcen-Programm (ressourceforløb): ist eine Form der Bewertung der Arbeitsfähigkeit einer Person, die verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie z.B. die physische und geistige Gesundheit, Bildung, vorherige Beschäftigungen, soziale Netzwerke.
  • Borger.dk ist Ihr Zugang zu den Behörden. Hier erhalten Sie weitere Informationen über flexible Beschäftigung.
  • Udbetaling Danmark (Vergütung Dänemark) ist eine öffentliche Behörde, die für die Auszahlung vieler öffentlicher Leistungen an die Bürger zuständig ist. Diese Aufgaben wurden früher von den 98 Gemeinden in Dänemark ausgeführt.
  • NemKonto (Einfaches Konto) ist ein gewöhnliches Konto, über das Sie bereits verfügen. Sie entscheiden selbst, welches Ihrer Bankkonten Ihr NemKonto sein soll. Die öffentlichen Behörden zahlen an dieses Konto.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

Selbstbedienung auf borger.dk: Verschaffen Sie sich einen Überblick über Erwerbsunfähigkeitsrente, Seniorenrente oder flexible Beschäftigung.

Kennen Sie Ihre Rechte

In den nachstehenden Links erhalten Sie Informationen über Ihre juristischen Rechte. Sie verweisen nicht auf die Webseiten der Europäischen Kommission und vertreten daher nicht die Meinung der Kommission:

Veröffentlichungen und Website der Europäischen Kommission:

Mit wem nehme ich Kontakt auf?

Beskæftigelsesministeriet (Ministerium für Beschäftigung)

Holmens Kanal 20

1060 Kopenhagen K

DÄNEMARK

Tel. +45 72205000

E-Mail: bm@bm.dk

Relevante Informationen über Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten Sie auf lifeindenmark.dk und auf borger.dk. Hilfe bezüglich der Selbstbedienung auf borger.dk erhalten Sie telefonisch unter der Nummer 1881 oder +45 70101881.

Sollte Selbstbedienung im Netz für Sie nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt Ihrer Kommune. Finden Sie das Bürgeramt Ihrer Kommune.

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