Beschäftigung, Soziales und Integration

Dänemark - Pflege naher Angehöriger

Hier erhalten Sie Informationen über Leistungen und Angebote in Verbindung mit der Pflege von nahen Angehörigen im eigenen Zuhause.

In welcher Situation kann ich Ansprüche stellen?

  • Wenn Sie Kontakt zum Arbeitsmarkt haben und einen nahen Angehörigen haben, der behindert oder ernsthaft krank ist;
  • Wenn Sie einen nahen Angehörigen pflegen, der im eigene Zuhause sterben möchte.

Bitte beachten Sie, dass Arbeitnehmer usw. Anspruch auf Pflegefreistellung haben. Fragen bezüglich des Fernbleibens vom Arbeitsplatz sind an das Ministerium für Beschäftigung zu richten.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Gewisse Bedingungen sind zu erfüllen, die von der betreffenden Situation abhängen:

Situation 1: Sie pflegen einen nahen Angehörigen, der behindert oder ernsthaft krank ist.

In diesem Fall würden Sie von der Gemeinde, in der Ihr naher Angehöriger wohnt, eingestellt werden.

Die Voraussetzungen für eine Einstellung als Helfer durch die Gemeinde, sind u. a.:

  • dass die Alternative zur Pflege im Eigenheim ein Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung ist;
  • dass der Pflegebedarf einer Vollzeitstelle entspricht;
  • dass Sie und die erkrankte Person über das Pflegeverhältnis einig sind;
  • dass die Gemeinde zu dem Urteil gelangt, dass die Aufgabe für Sie zumutbar ist oder
  • dass Sie Kontakt zum Arbeitsmarkt haben.

Situation 2: Sie pflegen einen Sterbenden.

Um Pflegevergütung zu erhalten, müssen u. a. folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Ein Arzt ist zu dem Urteil gelangt, dass der Sterbende nicht mehr lange leben wird, in den meisten Fällen 2 bis 6 Monate. Sie und Ihr naher Angehöriger oder eine in enger Beziehung stehende Person sind sich über die Pflege- und Betreuungsaufgabe einig;
  • Die Pflege kann in Ihrer oder der Wohnung Ihres nahen Angehörigen erfolgen.

Sie sollten sich an die Gemeinde wenden, in der sich Ihr naher Angehöriger oder eine in enger Beziehung stehende Person in der verbleibenden Zeit aufhalten möchte.

Worauf habe ich Anspruch und wie beantrage ich dies?

Auf welche Leistungen Sie Anspruch haben, hängt von der konkreten Situation ab.

Situation 1: Sie haben einen nahen Angehörigen, der behindert oder ernsthaft krank ist.

  • Sie werden einen Anstellungsvertrag mit der Gemeinde abschließen, in der Ihr naher Angehöriger wohnt, und in dem die Bedingungen näher beschrieben sind, wie z. B. Dauer des Zeitraums;
  • Wenn die Anstellung vor Ablauf des Vertrages abgebrochen wird, haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung von der Gemeinde für 1 Monat nach Ende des Monats, in dem der Vertrag abgebrochen wird. Dies gilt jedoch nicht, wenn Sie eine andere Versorgungsgrundlage erhalten;
  • Sie haben die Möglichkeit, Pflegefreistellung während bis zu 6 Monaten zu beantragen, um Ihren nahen Angehörigen zu pflegen. Hiernach können Sie eine Verlängerung des Pflegezeitraumes um bis zu 3 Monate beantragen;
  • Sie können die Pflege in kürzere Zeitabschnitte aufteilen gemäß Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber;
  • 2023 beträgt Ihr Gehalt 25.138 DKK pro Monat. Sie haben jedoch nicht Anspruch auf einen Betrag, der höher ist als Ihr Gehalt von Ihrem Arbeitgeber. Beachten Sie bitte auch, dass Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld, Urlaubsgeld und ähnliches beibehalten;
  • Es besteht auch die Möglichkeit, die Betreuung unter mehreren Personen aufzuteilen. Dies bedeutet nicht, dass die Auszahlung insgesamt größer wird, sondern dass die Leistung unter den Betroffenen aufgeteilt wird.

Erfahren Sie mehr über Entlastungsangebote oder Vertretung, wenn Sie einen Angehörigen pflegen, der krank ist.

Situation 2: Sie möchten einen Sterbenden pflegen.

  • Haben Sie Anspruch auf Pflegevergütung, gilt dies weiterhin, sollte Ihr naher Angehöriger zeitweilig ins Krankenhaus aufgenommen werden;
  • Wenn Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung während Ihrer Freistellung haben, kann Ihr Arbeitgeber eine entsprechende Rückerstattung der Pflegevergütung erhalten. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren sollten, dass Sie Urlaub beantragen, spätestens, wenn Sie die Pflegevergütung bei der Gemeinde beantragen;
  • Die Pflegevergütung kann Ihr bisheriges Einkommen nicht übersteigen. Die Pflegevergütung entspricht 1,5-mal den Krankengeldsatz (bis zu 6.825 DKK pro Woche), auf den Sie während Krankheit Anspruch gehabt hätten. Wenn Sie nicht Anspruch auf Krankengeld während Krankheit gehabt hätten, würde ein Basisbetrag in Höhe von 17.086 DKK pro Monat für Vollzeit an Sie ausgezahlt werden;
  • Die Pflegevergütung wird in der Regel nicht erhöht werden, auch wenn sich mehrere Personen die Pflegeaufgabe teilen. Der Betrag wird unter den Betroffenen je nach ihrem Anteil an der Aufgabe aufgeteilt;
  • Auch wenn Sie ein Arbeitseinkommen verlieren oder keinen Kontakt mehr zum Arbeitsmarkt haben und z. B. Rentner, Student oder ähnliches sind, kann eine Pflegevergütung trotzdem an Sie ausgezahlt werden;
  • Sie haben keinen Anspruch auf die Volksrente oder andere Sozialleistungen wie z. B. Wohnzulage, während Sie Pflegevergütung für die Pflege Ihres nahen Angehörigen erhalten;
  • Sie haben Anspruch darauf, die Pflegevergütung zu erhalten, bis das Pflegeverhältnis endet. Wenn die Beendigung darauf zurückzuführen ist, dass Ihr naher Angehöriger verstorben ist, haben Sie Anspruch auf die Vergütung für eine Dauer von 14 Tagen nach dem Todesfall;
  • Die Pflegevergütung ist zu versteuern.

Bitte beachten Sie, dass Sterbende unter Umständen Anspruch auf unentgeltliche, zeitweilige häusliche Pflege, einschließlich kostenfreie Arzneimittel und Krankenpflegeartikel, haben.

Fachsprache übersetzt

  • Pflegevergütung ist ein Betrag, den man dafür erhalten kann, einen nahen Angehörigen, der im Sterben liegt, zu pflegen.
  • Krankengeld ist eine finanzielle Unterstützung für Personen, die wegen eigener Krankheit arbeitsunfähig sind. Erfahren Sie mehr über Krankengeld.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

Kennen Sie Ihre Rechte

In den nachstehenden Links erhalten Sie Informationen über Ihre juristischen Rechte. Sie verweisen nicht auf die Webseiten der Europäischen Kommission und vertreten daher nicht die Meinung der Kommission:

Veröffentlichungen und Website der Europäischen Kommission:

Mit wem nehme ich Kontakt auf?

Social, Bolig- og Ældreministeriet (Ministerium für Soziales, Wohnen und ältere Bürger/innen)
Holmens Kanal 22
1060 Kopenhagen K
DÄNEMARK 
Tel. +45 33929300
E-Mail: sim@sim.dk

Beskæftigelsesministeriet (Ministerium für Beschäftigung)
Holmens Kanal 20
1060 Kopenhagen K
DÄNEMARK
Tel. +45 72205000
Fax +45 33121378
E-Mail: bm@bm.dk

Allgemeine Informationen über Borger.dk

Tel. +45 70101881

Telefonische Erreichbarkeit Montag bis Donnerstag 8.00 -20.00 Uhr und Freitag 8.00 18.00 Uhr

Erhalten Sie mehr Informationen über: Freistellung in Verbindung mit Pflege von Sterbenden.

Die Gemeinde, in der Ihr naher Angehöriger wohnt. Finden Sie das Bürgeramt der Gemeinde.

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