Beschäftigung, Soziales und Integration

Dänemark - Krankengeld

Dieses Kapitel informiert Sie darüber, wer Anspruch auf Krankengeld hat, auf wie viel man Anspruch hat und wie man diese Leistung in Anspruch nimmt.

In welcher Situation kann ich Ansprüche stellen?

Krankengeld ist eine kurzzeitige finanzielle Unterstützung für Personen mit Kontakt zum Arbeitsmarkt, die wegen eigener Krankheit nicht arbeitsfähig sind.

Es ist eine kurzzeitige Leistung, da Sie in der Regel nur Anspruch auf Krankengeld für bis zu 22 Wochen in den letzten 9 vollen Kalendermonaten haben.

In einigen Situationen können Sie nach Ablauf der 22 Wochen Anspruch auf einen verlängerten Zeitraum mit Krankengeld haben.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Sie haben Anspruch auf Krankengeld, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind wegen eigener Krankheit oder Arbeitsunfall arbeitsunfähig;
  • Sie haben Ihren Wohnsitz in Dänemark oder sind durch EU-Verordnung Nr. 883/04 über die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme abgedeckt;
  • Ihr Einkommen ist in Dänemark steuerpflichtig;
  • Sie erfüllen die näher definierte Bedingung bezüglich des Kontakts zum Arbeitsmarkt (Beschäftigung).

Die Vorschriften darüber, auf wie viel Krankengeld Sie Anspruch haben, wer auszahlt und wie das Krankengeld an Sie ausgezahlt wird, hängen davon ab, ob Sie:

  • Arbeitnehmer (einschließlich Vollzeit-, Teilzeitbeschäftigte usw.);
  • Mitglied einer A-Kasse, jedoch ohne Beschäftigung;
  • oder Selbstständiger sind.

Worauf habe ich Anspruch und wie beantrage ich dies?

Auf wie viel Krankengeld habe ich Anspruch?

  1. Als Arbeitnehmer

Das Krankengeld wird auf der Basis der Wochenstunden und dem durchschnittlichen Stundenentgelt berechnet, das Sie während der letzten 3 Monate vor Ihrer Erkrankung erhalten haben. Die Höhe des Krankengelds beläuft sich auf höchstens 4.550 DKK pro Woche.

Pro Stunde haben Sie höchstens Anspruch auf den Wochenhöchstbetrag (4.550 DKK), geteilt durch die Anzahl der Arbeitsstunden der wöchentlichen tarifvertraglich festgelegten Regelarbeitszeit (37 Stunden). Die Höhe des Krankengelds beläuft sich auf höchstens 122,97 DKK pro Stunde.

Wenn Sie einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, wird Ihr Krankengeld anhand der Anzahl der Arbeitsstunden, die Sie pro Arbeitstag haben, und Ihres aktuellen Stundenentgeltes berechnet - jedoch begrenzt auf einen Höchstbetrag in Höhe von 122,97 DKK pro Stunde.

Wenn Sie Arbeitnehmer mit unbekannter Arbeitszeit sind, mit festem Arbeitsturnus und Schichtarbeit oder mit wechselndem Einkommen, gelten Sonderregelungen, die Sie bei der Gemeinde erfahren können.

  1. Mitglied ohne Beschäftigung, einer A-Kasse angeschlossen

Wenn Sie arbeitslos und einer A-Kasse angeschlossen sind, haben Sie Anspruch auf Krankengeld in derselben Höhe wie das Arbeitslosengeld.

  1.  Als Selbstständiger

Das Krankengeld von Selbstständigen berechnet sich auf der Grundlage des Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit.

Wer zahlt Ihr Krankengeld aus und wann haben Sie Anspruch darauf?

  1. Wenn Sie Arbeitnehmer sind

Ihr Arbeitgeber und/oder die Gemeinde zahlt das Krankengeld an Sie, wenn Sie beschäftigt sind und krank werden.

Ab dem 1. Abwesenheitstag und bis zum 30. Krankheitstag zahlt Ihr Arbeitgeber das Krankengeld an Sie aus. Sie sollten jedoch beachten, dass Sie in den letzten 8 Wochen vor Eintritt des Krankheitsfalls mindestens 74 Stunden bei Ihrem Arbeitgeber gearbeitet haben müssen, und dass Sie während der Krankheit kein Vollgehalt erhalten. Denken Sie bitte daran, dass Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Abwesenheit aufgrund einer Erkrankung spätestens 2 Stunden nach Arbeitsbeginn melden müssen, es sei denn, es gelten andere Fristen auf Ihrem Arbeitsplatz.

Die Gemeinde zahlt das Krankengeld an Sie aus, wenn eine der folgenden Situationen für Sie gilt:

  • Sie waren vor dem ersten Abwesenheitstag für mindestens 240 Stunden innerhalb der letzten sechs vollendeten Kalendermonate beschäftigt, in mindestens 5 dieser Monate haben Sie jeweils mindestens 40 Stunden gearbeitet und Sie haben keinen Anspruch auf Krankengeld von Ihrem Arbeitgeber für denselben Zeitraum: Sie hätten Anspruch auf Arbeitslosengeld oder eine Leistung gehabt, die diese ersetzt, wenn Sie nicht arbeitsunfähig geworden wären;
  • Sie hätten Anspruch auf eine vorübergehende Arbeitsmarktleistung gehabt, wenn Sie nicht arbeitsunfähig geworden wären;
  • Sie haben innerhalb der letzten Monate eine mindestens 18-monatige Berufsausbildung abgeschlossen;
  • Sie nehmen an einem bezahlten Praktikum als Teil Ihrer Ausbildung (die durch oder nach Gesetz reguliert ist) teil;
  • Sie sind in Form eines Flexi-Jobs (fleksjob) beschäftigt. 
  1. Sie sind arbeitslos und bei einer Arbeitslosenversicherungskasse versichert

Die Arbeitslosenversicherungskasse zahlt Ihr Krankengeld während der ersten 14 Krankheitstage. Nach diesem Zeitraum übernimmt die Gemeinde die Zahlung des Krankengeldes.

Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie arbeitslos sind, am ersten Krankheitstag auf jobnet Ihre Abwesenheit aufgrund einer Erkrankung melden müssen.

  1. Wenn Sie selbstständig sind

Die Kommune zahlt Ihr Krankengeld, wenn Sie selbstständig oder mitarbeitender Ehegatte sind.

Um Krankengeld zu erhalten, wird vorausgesetzt, dass:

  • Sie mindestens 6 Monate während der letzten 12 Monate ein selbstständiges Unternehmen in wesentlichem Umfang betrieben haben - davon der letzte Monat vor Eintritt des Krankheitsfalls;
  • Sie mindestens die Hälfte der normalen tarifvertraglichen wöchentlichen Arbeitszeit, d.h. 18,5 Stunden, selbstständig tätig gewesen sind.

Wenn Sie früher Arbeitnehmer waren und weniger als sechs Monate selbstständig tätig waren, kann die frühere Beschäftigung als Arbeitnehmer zum Anspruch dazugerechnet werden, um die Anforderung an Arbeitsstunden zu erfüllen.

Sie haben nach zweiwöchiger Krankheit Anspruch auf Krankengeld von der Gemeinde. Um Anspruch auf Krankengeld in den ersten 2 Wochen zu haben, können Sie eine entsprechende Versicherung abschließen.

Wann wird Ihr Krankengeld ausgezahlt?

  1. Bei Arbeitnehmern

Damit Krankengeld gezahlt wird, muss Ihr Arbeitgeber Ihre Erkrankung an NemRefusion melden. Wenn Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung während Krankheit haben, kann Ihr Arbeitgeber eine Rückerstattung von der Gemeinde beantragen, die Ihrem Krankengeld entspricht. Dies erfolgt auch über NemRefusion. In beiden Fällen erhalten Sie ein Meldeschreiben in Ihre digitale Mailbox (e-boks). Der Antrag für Krankengeld muss dann digital in Mit Sygefravær gestellt werden innerhalb von 8 Tagen nach Zustellung des Meldeschreibens, das Sie ausfüllen und an die Gemeinde schicken.

  1. Sie sind arbeitslos und bei einer Arbeitslosenversicherungskasse versichert

Nachdem Sie Ihre Erkrankung am ersten Krankheitstag auf jobnet gemeldet haben, wird Ihre A-Kasse dies elektronisch an NemRefusion melden. Sie erhalten danach ein Meldeschreiben in Ihre digitale Mailbox (e-boks). Der Antrag für Krankengeld muss dann digital in Mit Sygefravær gestellt werden innerhalb von 8 Tagen nach Zustellung des Meldeschreibens, das Sie ausfüllen und sich an die örtliche Behörde wenden müssen.

  1. Wenn Sie selbstständig sind

Wenn Sie einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, ist es die Gemeinde, die Ihr Krankengeld auszahlt. Als Selbstständiger beantragen Sie das Krankengeld über NemRefusion selbst. Die Beantragung des Krankengeldes von der Gemeinde muss spätestens 3 Wochen nach dem ersten Abwesenheitstag erfolgen.

Wenn Sie eine Krankengeldversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie Ihre Krankheit spätestens 1 Woche nach Eintritt des Krankengeldanspruches melden.

Fachsprache übersetzt

  • A-Kasse ist die Abkürzung für Arbeitslosenversicherungskasse. Sofern Sie monatlich einen fixen Beitrag an eine A-Kasse zahlen, sind Sie bei Arbeitslosigkeit versichert. Dies bedeutet, dass Sie Anspruch auf Krankengeld haben, wenn Sie arbeitslos werden und eine Reihe Bedingungen erfüllen, unter anderem, dass Sie vor Eintritt der Arbeitslosigkeit in einem gewissen Umfang gearbeitet haben.
  • Steuererklärung ist eine Erklärung für die Steuerbehörde mit Angaben darüber, wie viel man im vergangenen Jahr verdient hat und wie viele Steuern man zu zahlen hat.
  • Jobnet bietet unter anderen eine Jobbank, eine Lebenslaufdatenbank und Informationsseiten für alle Jobsuchenden und Arbeitgeber in Dänemark an.
  • NemRefusion gewährt Unternehmen, Selbstständigen und A-Kassen Zugang zur Anmeldung und Beantragung von Rückerstattung von Kranken- und Mutterschaftsgeld.
  • Mit Sygefravær bietet Arbeitnehmern digitalen Zugang zu ihrem Krankheitsfall. Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, Mit Sygefravær zu nutzen.
  • E-boks ist eine digitale Mailbox für Post der Behörden.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

Auf http://www.nemrefusion.dk/ finden Sie als Arbeitgeber oder Selbstständiger relevante Formulare.

Kennen Sie Ihre Rechte

In den nachstehenden Links erhalten Sie Informationen über Ihre juristischen Rechte. Sie verweisen nicht auf die Webseiten der Europäischen Kommission und vertreten daher nicht die Meinung der Kommission:

Veröffentlichungen und Website der Europäischen Kommission:

Mit wem nehme ich Kontakt auf?

Beskæftigelsesministeriet (Ministerium für Beschäftigung)

Holmens Kanal 20

1060 Kopenhagen K

DÄNEMARK

Tel. +45 72205000

Fax +45 33121378

E-Mail: bm@bm.dk

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Relevante Information erhalten Sie auf Borger.dk.

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