Beschäftigung, Soziales und Integration

Dänemark - Öffentliche Gesundheitsversorgung

Dieses Kapitel informiert Sie darüber, wer Anspruch auf öffentliche Behandlung in Dänemark hat, auf wie viel man Anspruch hat und wie man dies in Anspruch nimmt.

In welcher Situation kann ich Ansprüche stellen?

Ihr Anspruch auf Gesundheitsleistungen im öffentlichen dänischen Krankenversicherungssystem hängt davon ab, welcher der folgenden Gruppen Sie angehören:

  • Einwohner Dänemarks;
  • Personen sind gemäß den EU-Koordinierungsverordnungen durch das öffentliche Gesundheitssystem in Dänemark abgedeckt;
  • Personen, die sich vorübergehend in Dänemark aufhalten.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

  • Sie zeigen Ihre gelbe Krankenversicherungskarte/besondere Krankenversicherungskarte/EU-Krankenversicherungskarte/eine Bescheinigung vor, die die EU-Krankenversicherungskarte zeitweilig ersetzt, um Ihren Anspruch auf öffentliche Behandlung nachzuweisen;
  • Wenn Sie skandinavischer Einwohner sind, müssen Sie nur einen gültigen nationalen Personalausweis oder einen anderen Aufenthaltstitel vorweisen.

Worauf habe ich Anspruch und wie beantrage ich dies?

Worauf haben Sie Anspruch?

Auf welche Gesundheitsleistungen Sie Anspruch haben, hängt davon ab, welcher Gruppe Sie angehören.

  1. Als Einwohner Dänemarks (d. h. Sie haben sich in das Zentralpersonenregister aufnehmen lassen), haben Sie Anspruch auf alle Leistungen des öffentlichen Gesundheitssystems.

Die gelbe Krankenversicherungskarte ist Ihr Nachweis, dass Sie Anspruch auf Dienste des nationalen Krankenversicherungssystems haben.

  1. Als Person, die in Dänemark gemäß den EU-Koordinierungsverordnungen durch das öffentliche Gesundheitssystem abgedeckt ist, haben Sie Anspruch auf alle Leistungen des öffentlichen Gesundheitssystems.

Die besondere Krankenversicherungskarte ist Ihr Nachweis, dass Sie Anspruch auf Dienste des nationalen Krankenversicherungssystems haben. Lesen Sie mehr über die besondere Krankenversicherungskarte in Dänisch und in Englisch.

  1. Als Person, die sich vorübergehend in Dänemark aufhält.

Wenn Sie gemäß den EU-Koordinierungsverordnungen durch die staatliche Krankenversicherung in einem anderen Land abgedeckt sind, haben Sie während Ihres Aufenthaltes Anspruch auf medizinisch notwendige Gesundheitsversorgung durch staatliche Anbieter zu den gleichen Bedingungen und zu den gleichen Kosten (in den meisten Fällen kostenlos) wie die Einwohner Dänemarks. Die EU-Krankenversicherungskarte oder eine Bescheinigung, die diese Karte zeitweilig ersetzt, belegen Ihren Anspruch auf medizinische Versorgung.

Bitte beachten Sie, dass einige Behandlungen geplant werden müssen, bevor Sie nach Dänemark kommen, z. B. Dialyse und Chemotherapie. Mehr hierzu erfahren Sie bei dem Gesundheitsamt (Sundhedsstyrelsen).

Haben Sie die EU-Krankenversicherungskarte oder Bescheinigung, die diese Karte zeitweilig ersetzt, nicht bei sich, tragen Sie selbst die Ausgaben für Behandlungen, die nicht akut sind. Hinterher können Sie deren Erstattung beantragen.

Wenn Sie nicht über die staatliche Krankenversicherung in einem anderen Staat abgedeckt sind und akut erkranken, haben Sie Anspruch auf eine Notfallbehandlung in einem Krankenhaus. Sie haben auch Anspruch auf eine Krankenhausbehandlung zusätzlich zur Notfallbehandlung, sofern es entsprechend den Umständen nicht als vertretbar angesehen wird, Sie für die Behandlung in Ihr Heimatland zu verweisen oder Sie aufgrund Ihres Zustandes nicht in ein Krankenhaus in Ihrem Heimatland transportiert werden können. Sie müssen die Kosten für Notfallbehandlung und zusätzliche Behandlungen im Krankenhaus tragen.

Sie haben Anspruch auf Erstattung der Mehrausgabe für den Heimtransport, wenn:

  • Sie Einwohner eines skandinavischen Landes sind (d.h. Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, Schweden, Färöer Inseln und Grönland);
  • Sie durch die Krankenversicherung in dem jeweiligen Land abgedeckt sind;
  • ein Arzt, der dem dänischen Krankenversicherungssystemangeschlossen ist, Ihren Heimtransport verordnet hat.

Es gibt mehrere Behörden im dänischen Krankenversicherungssystem, die eine öffentliche Krankenbehandlung vornehmen, einschließlich:

  1. Krankenhäuser;
  2. Allgemeinmediziner;
  3. Fachärzte;
  4. Zahnärzte;
  5. andere Fachgruppen, wie z. B. Physiotherapeuten, Chiropraktiker und Psychologen.

Wie beantrage ich eine öffentliche Krankenbehandlung durch diese Behörden?

1. Krankenhäuser

  • Im Notfall rufen Sie die 112;
  • Benötigen Sie akute Hilfe, wenden Sie sich bitte an Ihren Allgemeinmediziner (zwischen 8 und 16 Uhr) oder den Notarztdienst (zwischen 16 und 8 Uhr), bevor Sie in die Akutabteilung/Notaufnahme fahren;
  • Kontaktdaten für den Notarztdienst in Ihrem Gebiet. Halten Sie sich in der Region um die Hauptstadt auf, sollten Sie 1813 statt den Notarztdienst wählen;
  • Sie benötigen eine Überweisung von einem Allgemeinmediziner, wenn es sich nicht um einen akuten Fall handelt;
  • Die Behandlung ist unentgeltlich.

2. Allgemeinmediziner

  • Benötigen Sie eine Behandlung durch einen Allgemeinmediziner, nehmen Sie bitte Kontakt mit einem von Ihnen gewählten Arzt auf, der eine Vereinbarung mit dem öffentlichen Krankenversicherungssystem in Dänemark hat; Einen Allgemeinmediziner finden Sie in der Übersicht über Ärzte und Fachärzte;
  • Die Geschäftszeit ist normalerweise von 8.00 bis 16.00 Uhr;
  • Außerhalb der Geschäftszeiten wenden Sie sich bitte an den Notarztdienst. Kontaktdaten des Notarztdienstes in Ihrem Gebiet. Halten Sie sich in der Region um die Hauptstadt auf oder sind dort wohnhaft, wählen Sie 1813 statt den Notarztdienst;
  • Die Behandlung ist unentgeltlich.

3. Fachärzte

  • Für die Behandlung durch einen Facharzt benötigen Sie im Allgemeinen eine Überweisung von einem Allgemeinmediziner, der eine Vereinbarung mit dem öffentlichen Krankenversicherungssystem hat;
  • Die Behandlung ist unentgeltlich.

4. Zahnärzte

  • Benötigen Sie eine Behandlung durch einen Zahnarzt, nehmen Sie bitte Kontakt mit einem von Ihnen gewählten Zahnarzt auf, der eine Vereinbarung mit dem öffentlichen Krankenversicherungssystem in Dänemark hat. Einen Zahnarzt finden Sie in der Übersicht über Ärzte und Fachärzte;
  • Das öffentliche Gesundheitswesen erstattet einen Anteil der Kosten je nach Zahnbehandlung.
  • Der durchschnittliche Erstattungssatz liegt bei 30 %, für manche Diagnoseverfahren gelten jedoch höhere Erstattungssätze (über 60 %);
  • Andere Behandlungen (Zahnprothesen, Kronen usw.) werden nicht erstattet.

5. Andere Fachgruppen

  • Um einen Zuschuss für Behandlungen durch andere Fachgruppen zu erhalten als die oben erwähnten wie z. B. Psychologen und Physiotherapeuten, die eine Vereinbarung mit dem öffentlichen Krankenversicherungssystem in Dänemark haben, benötigen Sie eine Überweisung von einem Allgemeinmediziner;
  • Sie tragen einen Teil der Kosten für die Behandlung selbst. In einigen Fällen kann der Allgemeinmediziner die Bürgerinnen und Bürger kostenlos an Physiotherapeuten überweisen.

Wie erhalten Sie Medikamente?

  • In Dänemark werden Medikamente in drei Gruppen unterteilt: 1) rezeptfreie Medikamente, die nur in Apotheken ohne Rezept verkauft werden; 2) rezeptfreie Medikamente, die in Apotheken und Geschäften verkauft werden, die vom dänischen Arzneimittelamt dazu autorisiert sind; 3) rezeptpflichtige Medikamente, die nur in der Apotheke ausgehändigt werden, wenn Sie eine Verschreibung von einem Allgemeinmediziner, Facharzt oder einem Krankenhaus vorzeigen;
  • Für rezeptfreie Medikamente gibt es normalerweise keine Erstattung. Geben Sie jährlich über 1.045 DKK (Satz von 2023) für verschreibungspflichtige Arzneimittel aus, haben Sie Anspruch auf Erstattung eines Teils Ihrer Ausgaben;
  • Bitte beachten Sie, dass Medikamente für Kinder unter 18 Jahren zum Satz von 60 % unabhängig von den jährlichen Ausgaben erstattet werden;
  • Wenn Sie als Nichtansässiger das erste Mal Medikamente in Dänemark kaufen, erhalten Sie eine besondere Karte mit einer einmaligen Nummer. Bitte beachten Sie, dass Sie diese Karte bei allen zukünftigen Einkäufen von Arzneimitteln vorzeigen müssen. Sie ist anzuwenden, wenn die Rückerstattung berechnet werden soll.
  • Hier erhalten Sie weitere Informationen über Zuschüsse für Medikamente.

Wie können Sie Ihre Ausgaben in Dänemark erstattet bekommen?

  • Wenn Sie den vollen Preis für Ihre Behandlung bezahlt haben, weil Sie nicht Ihre EU-Krankenversicherungskarte oder eine Bescheinigung, die diese Karte ersetzt, vorweisen konnten, erhalten Sie unter Umständen eine Rückerstattung von dem öffentlichen Krankenversicherungssystem in Ihrer Wohngemeinde.
  • Sie müssen alle Rechnungen, Belege und Überweisungen sowie Ihre EU-Krankenversicherungskarte/Bescheinigung, die diese Karte ersetzt, vorzeigen.
  • Geben Sie bitte auch Ihre Bankverbindung an.

Wie können Sie Ihre Ausgaben erstattet bekommen, nachdem Sie wieder nach Hause gekommen sind?

  • Wenden Sie sich für eine Beratung an Ihre Gesundheitsversicherungsgesellschaft;
  • Geben Sie alle Rechnungen, Belege und Überweisungen ab;
  • Ihre Gesundheitsversicherungsgesellschaft nimmt dann Kontakt mit dem dänischen Amt für Patientensicherheit auf, um den Erstattungsbetrag mitgeteilt zu bekommen.

Fachsprache übersetzt

  • Das Zentralpersonenregister (CPR-Register) führt ein Register über die Personen, die Dänemark wohnen/gewohnt haben;
  • Gelbe Krankenversicherungskarten werden allen Einwohnern (Personen, die ins Zentralpersonenregister aufgenommen sind) ausgestellt. Neugeborene erhalten diese Karte erst bei der Namensgebung;
  • Besondere Krankenversicherungskarten werden Personen ausgestellt, die Anspruch auf öffentliche Gesundheitsversorgung in Dänemark haben, ohne als Einwohner im CPR gemeldet zu sein. Diese Karte wird von Udbetaling Danmark ausgestellt;
  • Das Gesundheitsamt ist die höchste Gesundheitsbehörde in Dänemark;
  • Das Arzneimittelamt ist die höchste Arzneimittelbehörde in Dänemark;
  • Sundhed.dk ist die Website des öffentlichen Gesundheitswesens, die einen Zugriff auf persönliche Dienste und Daten bietet, wie z. B. Ihre Krankengeschichte aus einem Krankenhaus (elektronische Krankengeschichte). Sie finden hier auch allgemeine Informationen über Gesundheit, Krankheit und Patientenrechte von der öffentlichen Hand;
  • Das dänische Amt für Patientensicherheit ist eine Behörde, die dem Ministerium für Inneres und Gesundheit unterstellt ist. Bei Erstattung von Ausgaben für ärztliche Hilfe im Ausland nach den EU-Koordinierungsvorschriften werden die Rechnungen zwischen den Ländern durch zentrale Verbindungsorgane verschickt. Das dänische Amt für Patientensicherheit ist das dänische Verbindungsorgan;
  • Die Regionen sind fünf regionale Behörden, die die Krankenhäuser und andere öffentliche Behandlungsmöglichkeiten anbieten. Erfahren Sie mehr über die Regionen;
  • Udbetaling Danmark ist die zuständige Einrichtung für die Ausgabe und Übermittlung von EU-Formularen sowie für die Ausstellung der Europäischen Krankenversicherungskarte bzw. der Ersatzbescheinigung und der Besonderen Krankenversicherungskarte.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

EU-Krankenversicherungskarte, Selbstbedienung

Kennen Sie Ihre Rechte

In den nachstehenden Links erhalten Sie Informationen über Ihre juristischen Rechte. Sie verweisen nicht auf die Webseiten der Europäischen Kommission und vertreten daher nicht die Meinung der Kommission:

Veröffentlichungen und Website der Europäischen Kommission:

Mit wem nehme ich Kontakt auf?

Udbetaling Danmark (Nationale Auszahlungsbehörde)
Kongens Vænge 8
3400 Hillerød
DÄNEMARK
Tel. +45 70111213

Styrelsen for Patientsikkerhed (Dänisches Amt für Patientensicherheit)
Islands Brygge 67

2300 København S
DÄNEMARK

Tel. +45 72286600

E-Mail: stps@stps.dk

Website: www.stps.dk

Indenrigs- og Sundhedsministeriet (Ministerium für Inneres und Gesundheit)

Holbergsgade 6

1057 Kopenhagen K

DÄNEMARK

Tel. +45 72269000

E-Mail: sum@sum.dk
Website: www.sum.dk

Website: www.sst.dk

Sundhedsstyrelsen (Dänisches Gesundheitsamt)
Islands Brygge 67
2300 Kopenhagen S
DÄNEMARK
Tel. +45 72227400
E-Mail: sst@sst.dk
Website: www.sst.dk

Lægemiddelstyrelsen (Dänisches Arzneimittelamt)
Axel Heides Gade 1
2300 Kopenhagen S
DÄNEMARK
Tel. +45 44889595
E-Mail: dkma@dkma.dk
Website: http://laegemiddelstyrelsen.dk/

Allgemeine Gesundheitsinformationen: Sundhed.dk

Allgemeine Informationen über Ankunft und Leben in Dänemark sowie die Ausreise aus Dänemark: Borger.dk; Telefon 1881 oder +45 70101881

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