Beschäftigung, Soziales und Integration

Dänemark - Mutterschaftsgeld

Hier finden Sie Informationen darüber, wer Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat - auf wie viel Sie Anspruch haben und wie Sie Mutterschaftsgeld beantragen.

In welcher Situation kann ich Ansprüche stellen?

Als Elternteil haben Sie die Möglichkeit, Tagegeld wegen Schwangerschaft, Entbindung und Adoption zu erhalten, wenn Sie eine Verbindung zum Arbeitsmarkt gehabt haben. Dies bedeutet, dass Sie entweder einer unselbstständigen, selbstständigen Tätigkeit nachgehen oder arbeitslos sind und bei einer Arbeitslosenversicherungskasse versichert sind.

Sie haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld, das eine Basisleistung der öffentlichen Hand darstellt, wenn sie ihren Arbeitsplatz während des Mutterschutzes verlassen. Bestimmte Voraussetzungen sind jedoch zu erfüllen. Des Weiteren haben Sie Anspruch auf Vollgehalt oder Teilgehalt während Mutterschutzes, wenn dies in Ihrem Tarifvertrag so angegeben ist oder auf eine andere Weise mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber oder an Ihre Arbeitslosenversicherungskasse.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Um Mutterschaftsgeld zu erhalten, müssen Sie folgende Anforderungen bezüglich Beschäftigung erfüllen:

  • Als Arbeitnehmer müssen Sie an dem Tag vor dem Mutterschaftsurlaub oder am ersten Tag des Mutterschaftsurlaubs beschäftigt gewesen sein. Zudem müssen Sie in den letzten 4 vollständigen Kalendermonaten vor dem Mutterschaftsurlaub mindestens 160 Stunden beschäftigt gewesen sein und mindestens 40 Stunden monatlich in mindestens 3 dieser Monate gearbeitet haben. Lesen Sie mehr über Mutterschaftsurlaub für werdende Eltern;
  • Als Selbstständige müssen Sie innerhalb des letzten Monats und mindestens 6 Monate innerhalb des letzten Jahres vor dem Mutterschaftsurlaub gearbeitet haben. Sie müssen innerhalb des letzten Jahres vor dem Urlaub mindestens die letzten 6 Monate die Hälfte (18,5 Stunden) der gewöhnlichen tariflichen Wochenarbeitszeit (37 Stunden) gearbeitet haben. Bitte beachten Sie, dass Sie Arbeit aus unselbstständiger Tätigkeit dazurechnen dürfen, wenn Sie für weniger als 6 Monate selbstständig tätig waren. Erfahren Sie mehr über Mutterschaftsurlaub für Selbstständige;
  • Als Arbeitslose, die Arbeitslosengeld von der Arbeitslosenversicherungskasse (a-kasse) erhalten, haben Sie auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, wenn Sie Sozialhilfe (kontanthjælp) erhalten, aber dass die Sozialhilfe während des Mutterschaftsurlaubes weiterhin an Sie ausgezahlt wird. Erfahren Sie mehr über Vorschriften über Mutterschaftsurlaub für Arbeitslose;
  • Sie haben unter Umständen Anspruch auf Mutterschaftsgeld als Studentin mit Beschäftigung oder Neuausgebildete im Mutterschutz. Erfahren Sie mehr über Vorschriften über Mutterschaftsurlaub für Studenten;
  • Bitte beachten Sie, dass es einzelne Abweichungen in den Vorschriften über Mutterschaftsgeld und Mutterschaftsurlaub geben kann, wenn es sich um eine Adoption handelt. Lesen Sie mehr über Vorschriften über Mutterschaftsurlaub für Adoptivmütter.

Worauf habe ich Anspruch und wie beantrage ich dies?

Wie lange haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Als Elternteil haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Mutterschafts-/Vaterschaftsgeld für eine Dauer von 24 Wochen, wenn das Kind ab dem 2. August 2022 geboren oder aufgenommen wurde. Die ersten Wochen sind im Falle einer Entbindung fest aufgeteilt unter der Mutter und dem Vater. Bei Adoption können Sie den größten Teil Ihres Urlaubs selbst aufteilen. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Urlaub in Anspruch zu nehmen ist, bevor Ihr Kind 9 Jahre alt wird.

Anspruch auf Tagegeld wegen Endbindung

Mutter

Vater

4 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin

Schwangerschaftsurlaub

-

2 Wochen nach der Entbindung (ist innerhalb der ersten 10 Wochen nach der Entbindung in Anspruch zu nehmen)

-

Vaterschaftsurlaub

10 Wochen nach der Entbindung

Mutterschaftsurlaub

-

14 Wochen für die Mutter und den Vater oder die Co-Mutter

(Elternurlaub)

(Elternurlaub)

Anspruch auf Tagegeld wegen Adoption

Mutter

Vater

4 Wochen vor der voraussichtlichen Aufnahme des Kindes in die Familie (in Sonderfällen bis zu 8 Wochen), wenn Ihr Kind im Ausland adoptiert wird

1 Woche vor der voraussichtlichen Aufnahme des Kindes (in Sonderfällen bis zu 2 Wochen) wenn Ihr Kind in Dänemark adoptiert wird

Mutterschaftsurlaub

Mutterschaftsurlaub

6 Wochen für jedes Elternteil nach der Aufnahme des Kindes in den ersten 10 Wochen

(Mutterschaftsurlaub)

(Vaterschaftsurlaub)

18 Wochen für jedes Elternteil nach der Aufnahme des Kindes

(Mutterschaftsurlaub)

(Vaterschaftsurlaub)

Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich beide Elternteile Anspruch auf 32 Wochen Elternurlaub (insgesamt 64 Wochen) haben, aber dass Sie nur während 24 dieser Wochen Anspruch auf Tagegeld haben.

Wie viel Mutterschaftsurlaub wird an Sie ausgezahlt?

Ihr Mutterschaftsgeld hängt von Ihrer Situation ab. Sie können jedoch maximal 4.550 DKK pro Woche vor Steuern erhalten (2023).

Bei Arbeitnehmern hängt der Betrag davon ab, ob Sie Vollgehalt während Ihres vollen Mutterschaftsurlaubes oder während eines Teils davon erhalten. Mehr erfahren können Sie in Ihrem Tarifvertrag. Bei Fragen können Sie sich an Ihre Gewerkschaft wenden. Bei Lohnfortzahlung während Urlaubes wird Ihr Mutterschaftsgeld als Ausgleich an Ihren Arbeitgeber ausgezahlt. Wenn die Lohnfortzahlung aufhört, zahlt Ihnen Udbetaling Danmark auf Antrag Tagegeld aus.

Erfahren Sie mehr darüber, wie das Mutterschaftsgeld berechnet wird:

  • Für Selbstständige wird der Betrag anhand des Überschusses Ihres Unternehmens, eventuellen Einkommens, das an den mithelfenden Ehegatten überwiesen wird, bzw. eigenen Krankentagegelds und Mutterschaftsgeldes berechnet. Erfahren Sie mehr darüber, wie das Mutterschaftsgeld für Selbstständige berechnet wird.
  • Als Arbeitslose und Mitglieder einer Arbeitslosenversicherungskasse haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengelds.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie unter Umständen Anspruch auf Mutterschaftsgeld als Studentin mit Beschäftigung oder Neuausgebildete im Mutterschutz haben. Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte als Neuausgebildete oder Studentin mit Beschäftigung.
  • Sie können auch mehr erfahren über Kinderzulagen bei Mehrlingsgeburten, wenn Sie mehr als ein Kind erwarten.

Udbetaling Danmark zahlt Ihr Mutterschaftsgeld aus.

Sie können gegen eine Entscheidung in Sachen Mutterschaftsgeld innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Entscheidung Widerspruch einlegen.

Fachsprache übersetzt

  • A-Kasse ist die Abkürzung für Arbeitslosenversicherungskasse (arbejdsløshedskasse). Sofern Sie monatlich einen fixen Beitrag an eine A-Kasse zahlen, sind Sie gegen Arbeitslosigkeit versichert. Dies bedeutet, das an Sie Geld ausgezahlt wird, wenn Sie arbeitslos werden und die Bedingungen für den Anspruch auf Tagegeld erfüllen;
  • Arbeitslosengeld: Wird an Arbeitslose ausgezahlt, die Mitglied einer A-Kasse sind, arbeitslos sind und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen; erfahren Sie mehr über Arbeitslosenleistungen;
  • Arbeitsvermittlung: Die Arbeitsvermittlung unterstützt Arbeitslosen bei der Suche nach Beschäftigung und die Sachbearbeiter der Arbeitsvermittlung und Jobvermittler helfen Unternehmen dabei, neue Mitarbeiter zu finden. Stellen Sie fest, welche Arbeitsvermittlung für Sie zuständig ist.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

Selbstbedienung auf borger.dk: Verschaffen Sie sich einen Überblick über Mutterschaftsgeld und beantragen Sie dieses.

Kennen Sie Ihre Rechte

In den nachstehenden Links erhalten Sie Informationen über Ihre juristischen Rechte. Sie verweisen nicht auf die Webseiten der Europäischen Kommission und vertreten daher nicht die Meinung der Kommission:

Veröffentlichungen und Website der Europäischen Kommission:

Mit wem nehme ich Kontakt auf?

Udbetaling Danmark (Nationale Auszahlungsbehörde)

Kongens Vænge 8

3400 Hillerød

DÄNEMARK

Tel. +45 70111213

Beskæftigelsesministeriet (Ministerium für Beschäftigung)
Holmens Kanal 20
1060 Kopenhagen K
DÄNEMARK
Tel. +45 72205000
Fax +45 33121378
E-Mail: bm@bm.dk

Weitere Informationen zu Mutterschaftsurlaub und Leistungen bei Mutterschaft erhalten Sie auf borger.dk. Sie können sich zudem in Bezug auf Selbstbedienung auf borger.dk unter der Telefonnummer 1881 oder +45 70101881 telefonisch beraten lassen.

Sofern Sie die Online-Selbstbedienungsfunktion nicht nutzen können, finden Sie Hilfe beim örtlichen Bürgeramt. Die Kontaktinformationen zum Bürgeramt finden Sie hier.

Finden Sie Ihre Arbeitsvermittlung.

Liste der Arbeitslosenversicherungskassen.

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