Beschäftigung, Soziales und Integration

Tschechische Republik - Altersrenten

Dieses Kapitel beschreibt, wie das System der Altersrenten in der Tschechischen Republik funktioniert. Es erklärt, wer berechtigt ist, einen Antrag auf eine Rente zu stellen, und welche Bedingungen er oder sie erfüllen muss. Es beschreibt, wie die Höhe der Rente berechnet wird. Altersrenten stehen Bürgern der Mitgliedsländer zu, die in der Tschechischen Republik in die Rentenversicherung eingezahlt haben.

In diesem Kapitel wird erklärt, wie Folgendes funktioniert:

  • Altersrente;
  • Vorruhestand.

In welchen Situationen kann ich die Leistungen beantragen?

Altersrente (starobní důchod) ist eine Grundversicherungsleistung, die zur Gewährleistung der Lebensbedürfnisse von Senioren bestimmt ist. Sie wird monatlich ab der Zeit, zu der der Anspruch entsteht, bis zum Ende des Lebens ausgezahlt. Sie wird von mehr als 99 % aller Bürgerinnen und Bürger bei Erreichen des entsprechenden Alters in Anspruch genommen.

Für die Auszahlung der Rente gibt es zwei grundlegende Bedingungen:

  • das Erreichen des Rentenalters (důchodový věk);
  • das Erreichen der vorgeschriebenen Anzahl von Versicherungsjahren.

Die Rentenversicherung (důchodové pojištění) ist für die große Mehrheit der Beschäftigten in der Tschechischen Republik vorgeschrieben. Ausnahmen bilden Einnahmen aus einigen Berufen (Dienstrenten), für die die Versicherung nicht bezahlt werden muss.

Das Rentenalter und die vorgeschriebene Anzahl von Versicherungsjahren unterscheiden sich bei den einzelnen Menschen. Die entscheidenden Faktoren sind:

  • Geburtsjahr;
  • Geschlecht;
  • Anzahl der Kinder.

Der Vorruhestand (předčasný starobní důchod) ist eine Form der Altersvorsorge. Er wird für Bewerber anerkannt, die noch nicht das Rentenalter erreicht haben, aber in den Ruhestand wollen. Auch bei dieser Leistung bestehen Altersgrenzen.

Der ausgezahlte Betrag ist wegen des vorzeitigen Antrages niedriger. Die Rente des Antragsstellers ist in diesem Fall dauerhaft reduziert.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Altersrente

Das Renteneintrittsalter

Die Hauptbedingung für die Anerkennung der Alterspension ist das Erreichen des Rentenalters. Das Renteneintrittsalter hängt von Geburtsdatum, Geschlecht und der Anzahl der Kinder einer Person ab.

Für Menschen, die vor 1936 geboren sind, gilt:

Geschlecht und Anzahl der Kinder

Das Renteneintrittsalter

Männer (Anzahl der Kinder ist irrelevant)

60 Jahre

Kinderlose Frauen

57 Jahre

Frauen mit einem Kind

56 Jahre

Frauen mit zwei Kindern

55 Jahre

Frauen mit drei oder vier Kindern

54 Jahre

Frauen mit fünf oder mehr Kindern

53 Jahre

Für Menschen, die zwischen 1936 und 1971 geboren wurden, steigt das Rentenalter allmählich. Für jede Kategorie auf eine andere Weise. Nach und nach schwinden die Unterschiede in Geschlecht und Zahl der Kinder.

(Diese Tabelle zeigt das Renteneintrittsalter für verschiedene Kategorien von Personen).

Das Renteneintrittsalter für alle Personen, die nach 1971 geboren sind, ist 65 Jahre für alle Kategorien.

Dauer der Versicherung

Die Mindestversicherungsdauer wurde zwischen 2010 und 2018 schrittweise angehoben.

Der erforderliche Versicherungszeitraum beträgt seit 2019 35 Jahre. Überschreitet die Person, die in den Ruhestand geht, das gesetzliche Renteneintrittsalter für Männer um mindestens 5 Jahre, ist die erforderliche Mindestversicherungszeit kürzer, d.h. 20 Jahre (davon 15 ohne beitragsunabhängige Zeiträume).

Innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs* wird der Grundsatz der Zusammenrechnung von Versicherungszeiten angewandt. Die Versicherungszeiträume, die in diesen Ländern entsprechend der Gesetzgebung empfangen wurden, sind in der Berechnung der erforderlichen Versicherungszeiten enthalten

Vorruhestand

Vorruhestand wird genehmigt, wenn der Antragssteller:

  • die Bedingung der erforderlichen Anzahl an Versicherungsjahren (die gleiche Anzahl wie im Falle von Altersrenten) erfüllt;
  • die vorgeschriebene Altersgrenze erfüllt
  • keine Erwerbstätigkeit ausübt.

Die Altersgrenze für den Vorruhestand ist in zwei Kategorien festgelegt:

  • Wenn das Rentenalter des Versicherten unter 63 Jahren liegt, darf er höchstens drei Jahre früher in Vorruhestand gehen.
  • Wenn das Rentenalter des Versicherten über 63 Jahren liegt und er mindestens 60 Jahre alt ist, darf er höchstens fünf Jahre früher in Vorruhestand gehen.

Beispiel:

Rentenalter des Versicherungsnehmers

Möglichkeit in Vorruhestand zu gehen

62 Jahre

59 Jahre

63 Jahre

60 Jahre

65 Jahre

60 Jahre

Die Leistung im Vorruhestand wird nicht ausgezahlt, sofern die Person einer Erwerbstätigkeit nachgeht, Arbeitslosengeld oder Leistungen zur Requalifizierung bezieht.

* Jeder Fall muss einzeln geprüft werden, um festzustellen, ob eine Person entweder in den Anwendungsbereich von Artikel 30 des Austrittsabkommens fällt und somit die EU-Koordinierungsverordnungen gelten, oder ob die Person in den Anwendungsbereich von den in Artikel 32 des Austrittsabkommens beschriebenen Situationen und/oder von den nationalen Rechtsvorschriften fällt.

Welche Rechte habe ich und wie kann ich sie geltend machen?

Altersrente

Wird monatlich bezogen und besteht aus zwei Komponenten:

  • Grundbetrag;
  • Prozentbetrag.

Der Grundbetrag ist ein fester Bestandteil für alle Renten. Für das Jahr 2022 beträgt er 4.040 CZK pro Monat.

Der prozentual errechnete Betrag wird individuell ermittelt. Die Berechnung ist relativ kompliziert und beruht überwiegend auf der individuellen Bemessungsgrundlage von Antragstellern (siehe Fachsprache übersetzt weiter unten) sowie deren Versicherungszeiten. Die Berechnung wird von den Beamten der Tschechischen Sozialversicherungsverwaltung (ČSSZ) durchgeführt.

Seit Januar 2023 wurde eine Kindererziehungszulage (500 CZK im Jahr 2023) zum Prozentsatz für jedes aufgezogene Kind aufgeschlagen. Die Mindesthöhe des prozentual errechneten Betrags beträgt 770 CZK. Die Mindestaltersrente in der Tschechischen Republik beträgt also:

Grundbetrag

prozentual errechneter Betrag

Mindestaltersrente

4.040 CZK

770 CZK

4.810 CZK

Der individuelle Rentenbetrag kann mit dem Online-Rentenrechner auf der Website des Ministeriums für Arbeit und Soziales berechnet werden oder mit dem Online-Rentenrechner auf der Website der Tschechischen Sozialversicherungsverwaltung. Bei diesen Berechnungen handelt es sich jedoch nur um Richtwerte.

Menschen, die nach Erreichen des Rentenalters weiterhin zu arbeiten wünschen, haben die Möglichkeit:

  • erwerbstätig sein und eine Altersrente beziehen;
  • erwerbstätig zu sein und eine Hälfte der Altersrente beziehen;
  • erwerbstätig zu sein und die Altersrente in voller Höhe beziehen.

In allen Fällen nimmt die Altersrente aufgrund der entrichteten Versicherung weiter zu.

Es gibt mehrere Situationen, in denen die Altersrente alternativ berechnet wird, beispielsweise wenn der Antragssteller vor Erreichen des Rentenalters eine Invalidenrente erhält.

Ebenso ermöglicht das Gesetz denjenigen Personen die Altersrente zu beziehen, die um fünf Jahre älter sind als das für Männer eines gleichen Geburtsjahres festgelegte Rentenalter, die jedoch keine ausreichende Zahl an Versicherungsjahren vorweisen können (als proportionale Altersrente bezeichnet).

Eine ausführliche Erläuterung dieser Situationen und die Berechnung der Höhe der Altersrenten finden Sie in Gesetzen über die Rentenversicherung und auf der Webseite der Tschechischen Sozialversicherungsverwaltung.

Vorruhestand

Die Berechnung der Höhe dieser Leistung ist vergleichbar mit der Berechnung der Altersrente. Der Grundbetrag ist auf 4.040 CZK festgelegt und der prozentual errechnete Betrag wird auf dieselbe Weise berechnet.

Anschließend wird die Berechnungsgrundlage pro 90 Tage reduziert, die dem Antragsteller ab dem Datum der Frühpensionierung bis zum Rentenalter fehlen. Je früher man in den Ruhestand geht, desto größer fällt die Reduzierung der Leistung aus.

Beispiel für eine Reduzierung im Vergleich zu einer normalen Pension:

Ein Mann verlässt seinen Beruf und geht am 26. April 2020 in den Vorruhestand, drei Jahre vor Erreichen des Rentenalters. Sein Durchschnittslohn (persönliche Bemessungsgrundlage) beträgt 28.411 CZK.

Grundbetrag der Leistung im Vorruhestand zum 26. April 2020

Prozentual errechneter Betrag der Leistung im Vorruhestand zum 26. April 2020

Vorruhestand zum 26. April 2020

Angepasster prozentual berechneter Betrag der Leistung im Vorruhestand zum 1. Januar 2023

Vorruhestand zum 26. April 2023

3.490 CZK

9.947 CZK

13.437 CZK

4.040 CZK

13.273 CZK

17.313

Höhe der Altersrente, auf die der Mann normalerweise Anspruch gehabt hätte, zum 26. April 2023

19.642 CZK

Wo und wie wird ein Antrag gestellt?

Die Altersrente und die Leistungen im Vorruhestand werden persönlich in Filialen der Tschechischen Sozialversicherungsverwaltung (pobočky České správy sociálního zabezpečení) beantragt.

Es ist möglich, erst vier Monate vor der Entstehung des Anspruchs auf eine Rente einen diesbezüglichen Antrag zu stellen. Die Beamten der Tschechischen Sozialversicherungsverwaltung berechnen die Höhe der Rente entsprechend der konkreten Situation des Antragstellers.

Die für den Antrag erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der entsprechenden Internetseite der Tschechischen Sozialversicherungsverwaltung.

Es kommt vor, dass eine oder mehrere Erwerbstätigkeiten aus der Vergangenheit spezifisch nachgewiesen werden müssen, wenn die Tschechische Sozialversicherungsverwaltung darüber keine Aufzeichnungen haben sollte. Als Nachweis können Fotokopien von Beschäftigungsbestätigungen, Gehaltsabrechnungen, Einkommenssteuerformulare usw. herangezogen werden.

Fachsprache übersetzt

  • Der Grundbetrag (základní výměra) ist ein fester Bestandteil der Rente. Im Jahr 2023 macht er 4.040 CZK aus.
  • Der prozentual errechnete Betrag (procentní výměra) ist der variable Anteil der Rente, der für jeden Bewerber einzeln ermittelt wird. Über seine Höhe entscheidet das Einkommen aus dem Jahre 1986 und die Anzahl der Jahre in der Rentenversicherung.
  • Das Rentenalter (důchodový věk) ist das Alter, in dem eine bestimmte Person eine Altersrente beantragen darf. Es wird anhand des Geschlechts, dem Geburtsjahr und bei Frauen auch anhand der Anzahl der aufgezogenen Kinder bestimmt.
  • Die individuelle Bemessungsgrundlage (osobní vyměřovací základ) wird aufgrund des Durchschnittseinkommens ab dem 18. Lebensjahr (seit 1986 fortlaufend) berechnet. Ältere Einkünfte werden in Bezug auf das heutige Preisniveau angehoben (Rentenrechner (Důchodová kalkulačka), nur in tschechischer Sprache).

Auszufüllende Formulare

Ein Antrag auf die Altersrente oder Vorruhestand (Žádost o starobní i předčasný starobní důchod) wird gemeinsam mit den Mitarbeitern der Tschechischen Sozialversicherungsverwaltung ausgefüllt.

Es besteht keine Notwendigkeit, Formulare im Voraus auszufüllen.

Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte

Über die folgenden Links können Sie mehr über Ihre gesetzlichen Rechte erfahren. Es handelt sich weder um Seiten der Europäischen Kommission noch repräsentieren die Seiten die Haltung der Kommission:

Im Falle von Problemen, die Ihre Rechte betreffen, können Sie die EU-Assistenzhilfe in Anspruch nehmen.

An wen müssen Sie sich wenden?

Tschechische Sozialversicherungsverwaltung (Česká správa sociálního zabezpečení)
Křížová 25
225 08 Prag 5
TSCHECHISCHE REPUBLIK
Call-Center: +420 257062860

Kundenzentrum für Rentenauskünfte der tschechischen Sozialversicherungsverwaltung (Klientské centrum ČSSZ pro informace o důchodech) (in Tschechisch)

Liste der Filialen der tschechischen Sozialversicherungsverwaltung (in Tschechisch)

Elektronisches Register der tschechischen Sozialversicherungsverwaltung (in Tschechisch)

Ministerium für Arbeit und Soziales (Ministerstvo práce a sociálních věcí ČR)
Na Poříčním právu 1/376

128 01 Prag 2
TSCHECHISCHE REPUBLIK
Tel. +420 221921111
Datenbox: sc9aavg

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