Beschäftigung, Soziales und Integration

Tschechische Republik - Menschen mit Behinderung

In diesem Kapitel erfahren Sie, wie in der Tschechischen Republik Unterstützung für Menschen mit Behinderung gestaltet ist. Sie ist (grundsätzlich) auch für die Bürger anderer Mitgliedsländer bestimmt, die in der Tschechischen Republik leben.

Die Unterstützung hat zwei Grundformen. Die erste besteht aus direkten Sozialleistungen für eine Person mit Behinderung. In dem zweiten Fall wird der Beitrag dem Arbeitgeber ausgezahlt, der für eine solche Person eine Arbeitsstelle schafft.

In diesem Kapitel wird erklärt, wie Folgendes funktioniert:

  • Pflegebeihilfe (příspěvek na péči);
  • Mobilitätsbeihilfe (příspěvek na mobilitu);
  • Zuschuss für den Erwerb eines speziellen Hilfsmittels (příspěvek na zvláštní pomůcku);
  • Behindertenausweis/-bescheinigung (průkaz osoby se zdravotním postižením);
  • Beihilfe zur Schaffung von Beschäftigung für Menschen mit Behinderung (příspěvek na zřízení pracovního místa pro osobu se zdravotním postižením).

In welchen Situationen kann ich die Leistungen beantragen?

Diese Leistungen stehen Menschen mit Behinderungen zu. Sie dienen als finanzielle Unterstützung für den Erhalt von Gegenständen oder Dienstleistungen, die sie aufgrund der Behinderung benötigen. Der Anspruch ergibt sich aus der Beurteilung des Gesundheitszustandes.

Die Pflegebeihilfe (příspěvek na péči) steht Menschen, die ihre Grundbedürfnisse nicht ohne die Hilfe einer anderen Person erledigen können, zu.

Die Mobilitätsbeihilfe příspěvek na mobilitu) dient Menschen mit Behinderung, die Anspruch auf eine Bescheinigung für Personen mit Behinderungen vom Typ ZTP oder ZTP/P haben und sich wiederholt gegen Bezahlung befördern lassen.

Der Zuschuss für den Erwerb eines speziellen Hilfsmittels (příspěvek na zvláštní pomůcku) hilft Menschen mit schweren körperlichen, mentalen, Seh- oder Hörbehinderungen durch die Bezahlung eines Hilfsmittels, das ihrer Eigenständigkeit, beruflichen Tätigkeit, Ausbildung bzw. ihren sozialen Kontakten förderlich ist.

Ein Behindertenausweis/-bescheinigung (průkaz osoby se zdravotním postižením) wird in drei Stufen je nach dem Grad der Behinderung ausgegeben. Es sind damit verschiedene Vorteile und Vorrechten, insbesondere im Verkehrsbereich, verbunden.

Der Beihilfe zur Schaffung von Beschäftigung für Menschen mit Behinderung (příspěvek na zřízení pracovního místa pro osobu se zdravotním postižením) unterscheidet sich in seiner Art von den oben aufgeführten Leistungen. Er wird Arbeitgebern zugesprochen, die Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen schaffen. Er dient als Motivation und indirekte Unterstützung einer größeren Unabhängigkeit dieser Menschen.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Pflegebeihilfe

Sie steht Menschen zu, die älter als ein Jahr sind und die wegen ihres schlechten Gesundheitszustands die Hilfe einer anderen Person für die Erfüllung ihrer Grundbedürfnisse benötigen. Dazu können Menschen mit angeborenen oder erworbenen Behinderungen zählen, jedoch auch ältere Menschen, die ihre Unabhängigkeit aufgrund des Alters verlieren.

Es handelt sich um eine koordinierte Sozialleistung innerhalb der EU. Sie wird stets in jenem Mitgliedstaat ausgezahlt, in dem die Person krankenversichert ist.

Der erforderliche Grad der Unterstützung und damit die Höhe des Beitrags werden mittels des sog. Abhängigkeitsgrad bestimmt.

Es gibt vier Stufen:

  • I. Stufe: leichte Abhängigkeit
  • II. Stufe: mittelschwere Abhängigkeit
  • III. Stufe: schwerwiegende Abhängigkeit
  • IV. Stufe: vollständige Abhängigkeit

Bei der Beurteilung der Stufe der Abhängigkeit wird die Unabhängigkeit des Menschen bei der Sicherstellung der folgenden Lebensbedürfnisse beurteilt:

  • Mobilität;
  • Orientierungsfähigkeit;
  • Kommunikation;
  • Verpflegung;
  • Kleidung und Schuhe anziehen;
  • Körperhygiene;
  • Erfüllung physiologischer Bedürfnisse;
  • Gesundheitspflege;
  • persönliche Aktivitäten;
  • Haushalt (wird nur bei Menschen, die älter als 18 Jahre sind, bewertet).

Mobilitätsbeihilfe

Anspruchsberechtigt sind Menschen, die:

  • älter als ein Jahr alt sind;
  • ihren tatsächlichen Wohnsitz in der Tschechischen Republik haben (bei Bürgern anderer EU-Mitgliedstaaten und ihrer Angehörigen wird ein Aufenthalt von mindestens 3 Monaten gefordert);
  • im Besitz eines Behindertenausweises vom Typ zwei oder drei sind (ZTP oder ZTP/P);
  • wiederholt reisen oder ein Fahrzeug gegen Bezahlung nutzen;
  • die Dienstleistungen von Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen oder Heilanstalten grundsätzlich nicht nutzen.

Beihilfe für den Erwerb eines speziellen Hilfsmittels

Der Antragsteller muss seinen tatsächlichen Wohnsitz in der Tschechischen Republik haben (Bürger der EU-Mitgliedstaaten und ihre Familienangehörigen brauchen nur einen Aufenthalt von mindestens 3 Monaten nachzuweisen).

Diese Leistung ist für Menschen bestimmt, die unter folgenden Behinderungen leiden:

  • schweres Versagen des Skelett- oder Muskel-Systems;
  • schwerer Hörverlust;
  • schwere Sehbehinderung;
  • schwere geistige Behinderung – nur im Fall von „Versorgungswagen“ oder „besonderen Rückhaltesysteme“.

Sie können sie ab dem folgenden Alter beanspruchen:

Alter

Art des Hilfsmittels

3 Jahre

Kraftfahrzeug, Wohnungsumbau

15 Jahre

Blindenführhund

1 Jahr

Alle anderen Hilfsmittel

Als ein Spezialhilfsmittel wird ein Gegenstand oder eine Anpassung verstanden, die einer Person Selbstpflege, Beschäftigung, Bildung oder Kommunikation mit der Umgebung ermöglicht.

Das Spezialhilfsmittel darf kein gesundheitliches Hilfsmittel sein, das von der Krankenversicherung bezahlt oder ausgeliehen wird.

Die Liste der Spezialhilfsmittel, für die ein Zuschuss beantragt werden kann, wird im Anhang des Gesetzes zur Gewährung von Leistungen an Menschen mit Behinderungen festgelegt.

Behindertenausweis

Bezugsberechtigt sind Menschen mit körperlichen, sensorischen oder geistigen Behinderungen ab dem ersten Lebensalter, die in ihrer Mobilität oder Orientierung stark eingeschränkt sind.

Es gibt drei Varianten des Ausweises, je nach Grad der Langzeitbehinderung:

Ausweis einer körperlich behinderten Person (TP)

1. Typ

Behindertenausweis (ZTP)

2. Typ

Behindertenausweis (ZTP/P)

3. Typ

Jeder dieser Ausweise berechtigt seinen Inhaber zu einer anderen Art von Vorteilen.

Beihilfe zur Schaffung von Beschäftigung für Menschen mit Behinderung

Bezugsberechtigt sind:

  • Arbeitgeber, die Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen schaffen wollen;
  • Menschen mit Behinderungen, die als Selbstständige geschäftstätig werden wollen (Selbstständige - siehe Fachsprache übersetzt).

In beiden Fällen müssen Vertragsbedingungen für die Unterstützung eines Arbeitsplatzes mit dem Arbeitsamt (Úřad práce) vereinbart werden. Sowohl Arbeitgeber als auch Selbstständige verpflichten sich, diese Stelle mindestens für drei Jahre aufrechtzuerhalten.

Welche Rechte habe ich und wie kann ich sie geltend machen?

Pflegebeihilfe

Sie wird monatlich ausgezahlt. Der bewilligte Betrag ist abhängig vom Grad der Abhängigkeit.

Für Personen, die jünger als 18 Jahre sind, beträgt die Beihilfe:

  • I. Grad der Abhängigkeit: 3.300 CZK
  • II. Grad der Abhängigkeit: 6.600 CZK
  • III. Grad der Abhängigkeit: 13.900 CZK
  • IV. Grad der Abhängigkeit: 19.200 CZK

Für Personen, die älter als 18 Jahre sind, beträgt die Beihilfe:

I. Grad der Abhängigkeit

880 CZK

II. Grad der Abhängigkeit

4.400 CZK

III. Grad der Abhängigkeit

12.800 CZK

IV. Grad der Abhängigkeit

19.200 CZK

Der Empfänger ist die behinderte Person, nicht die Person, die ihr Hilfe leistet. Die behinderte Person wählt sich die Hilfe leistende Person selbst aus.

Es kann sich um folgende Personen bzw. Einrichtungen handeln:

  • ein nächster Angehörige;
  • ein Assistent der sozialen Betreuung;
  • ein registrierter Anbieter von sozialen Diensten;
  • Kinderheim;
  • spezielle medizinische stationäre Heilanstalt vom Hospiz-Typ.

Der Beitrag kann über die Standardhöhe von 2.000 CZK angehoben werden. Und zwar in zwei Fällen:

  • im Fall von Familien mit geringem Einkommen (ohne Berücksichtigung, ob die behinderte Person ein Kind unter 18 Jahren oder ein Elternteil eines Kindes unter 18 Jahren ist und das Familieneinkommen unter dem Zweifachen des Existenzminimums von Familien liegt);

Mobilitätsbeihilfe

Dabei handelt es sich um eine Pauschale in Höhe von 900 CZK monatlich (im Fall von langfristiger Sauerstofftherapie oder Lungenventilation beträgt sie 2.900 CZK), die rückwirkend gezahlt wird (d.h. am Ende des Kalendermonats, der auf den Kalendermonat folgt, in dem die Leistung fällig ist).

Zuschuss für den Erwerb eines speziellen Hilfsmittels

Die Höhe dieses Zuschusses hängt von der Art und vom Preis des Hilfsmittels ab. Es gibt verschiedene Kategorien:

  • Hilfsmittel, die weniger kosten als 10.000 CZK;
  • Hilfsmittel, die 10.000 CZK oder mehr kosten;
  • Kraftfahrzeuge.

Der Zuschuss für ein Hilfsmittel, das weniger als 10 000 CZK kostet, wird nur Einzelpersonen oder Familien mit einem Einkommen von weniger als dem 8-Fachen des existenzsichernden Betrags (Mindestbedarf, siehe Fachsprache übersetzt) gewährt. In diesem Fall zahlt der Antragsteller mindestens 1.000 CZK.

Der Zuschuss für ein Hilfsmittel, das mehr als 10.000 CZK kostet, wird unabhängig vom Familieneinkommen bzw. dem Einkommen einer Einzelperson gewährt. Der Antragsteller muss 10 % des Preises des Hilfsmittels zahlen. Wenn er ein geringes Einkommen hat, kann das Arbeitsamt eine Reduzierung der Beteiligung auf mindestens 1.000 CZK genehmigen. Der Höchstbetrag des Zuschusses ist 350.000 CZK (500.000 CZK bei vertikalen und schräggestellten Hebevorrichtungen).

Der Betrag des Zuschusses für KFZ wird auf Grundlage des Haushaltseinkommens festgelegt. Der Mindestbetrag ist 100.000 CZK, der Höchstbetrag 200.000 CZK.

Der Gesamthöchstbetrag des Zuschusses für ein Hilfsmittel beträgt 800.000 CZK pro von 60 Kalendermonate oder 850.000 CZK im Falle von Hebevorrichtungen.

Behindertenausweis

Dieser Ausweis ist mit keiner Finanzleistung verbunden. Er berechtigt jedoch zu gewissen Vorteilen.

Den Ausweisinhabern von allen drei Typen steht Folgendes zu:

  • reservierte Plätze in öffentlichen Stadtverkehrsmitteln;
  • Vorrang bei persönlichen Verhandlungen, falls diese eine längere Wartezeit erfordern (zum Beispiel bei Behörden - gilt nicht für Einkäufe in Geschäften).

Die Inhaber eines Behindertenausweises sind außerdem zu Folgendem berechtigt:

  • kostenlos den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen;
  • 75 % Rabatt auf die Fahrpreise in Zügen und Reisebussen.

Darüber hinaus haben die Inhaber eines Behindertenausweises ZTP/P Anspruch auf:

  • kostenlose Begleitung durch eine Begleitperson im öffentlichen Verkehr;
  • kostenlose Begleitung durch einen Blindenführhund, wenn die Führung nicht durch eine Person erfolgt.

Beihilfe zur Schaffung von Beschäftigung für Menschen mit Behinderung

Arbeitgeber oder Selbstständige mit Behinderungen haben Anspruch auf teilweise Erstattung der Betriebskosten der Arbeitsstelle.

Die Höhe dieser Zuwendung wird individuell festgelegt. Sie wird durch einen mit dem Arbeitsamt geschlossenen Vertrag ermittelt. Die Höhe der Zulage wird bestimmt durch:

  • den nationalen Durchschnittslohn im vorangegangenen Kalenderjahr;
  • den Grad der Behinderung des Angestellten (oder Selbstständigen);
  • die Zahl der Arbeitsplätze.

Die Liste der Kosten, für die eine Zulage beantragt werden kann, wird durch eine entsprechende Verordnung festgelegt.

Wo und wie wird ein Antrag gestellt?

Die Sozialleistungen für Menschen mit Behinderungen können persönlich oder schriftlich in den Regionalbüros und Kontaktstellen von Arbeitsämtern angefordert werden.

Menschen in dieser Situation können auch die Hilfe von Sozialarbeitern der Gemeinde mit erweiterten Befugnissen im Wohnort in Anspruch nehmen.

Fachsprache übersetzt

  • Der Grad der Abhängigkeit (stupeň závislosti) bestimmt, in welchem Ausmaß eine Person mit Behinderung auf die Hilfe von anderen angewiesen ist. Er wird durch eine umfassende Bewertung der Selbstständigkeit des Antragstellers ermittelt. Vom Abhängigkeitsgrad werden bestimmte Leistungen und Ansprüche abgeleitet.
  • Eine Beschäftigung, die für Menschen mit Behinderung geschaffen wurde (pracovní místo zřízené pro osobu se zdravotním postižením) ist eine von einem Arbeitgeber für eine Person mit Behinderungen geschaffene Stelle basierend auf einer schriftlichen Vereinbarung, die mit dem Arbeitsamt geschlossen wurde. Der Staat leistet einen Beitrag zur Deckung der damit verbundenen Betriebskosten und damit erhöht er die Motivation der Arbeitgeber und ihre Wettbewerbsfähigkeit bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.
  • Selbstständiger (osoba samostatně výdělečně činná) bezeichnet eine Person, die Einkünfte aus einer gewerblichen oder anderen selbstständigen Erwerbstätigkeit erzielt (private Bauern, selbstständige Unternehmer, Künstler).
  • Der existenzsichernde Betrag (Mindestbedarf) (životní minimum) ist ein gesellschaftlich anerkanntes, für Lebensmittel und andere Lebensgrundbedürfnisse benötigtes Einkommens-Mindestniveau.

Auszufüllende Formulare

Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte

Über die folgenden Links können Sie mehr über Ihre gesetzlichen Rechte erfahren. Es handelt sich weder um Seiten der Europäischen Kommission noch repräsentieren die Seiten die Haltung der Kommission:

Publikationen und die Website der Europäischen Kommission:

An wen müssen Sie sich wenden?

Arbeitsamt der Tschechischen Republik (Úřad práce České republiky)
Kontakt- und Beratungsstelle: Tel. +420 844844803
kontaktni.centrum@mpsv.cz, callcentrum@mpsv.cz

Liste der Kontaktstellen und Regionalbüros des Arbeitsamtes (in Tschechisch): https://www.uradprace.cz/web/cz/kontakty-2

Ministerium für Arbeit und Soziales (Ministerstvo práce a sociálních věcí ČR)
Na Poříčním právu 1/376

128 01 Prag 2
TSCHECHISCHE REPUBLIK
Tel. +420 221921111
Datenbox: sc9aavg

Website des Ministeriums für Arbeit und Soziales der Tschechischen Republik in Englisch

Nationalrat der Menschen mit Behinderungen (Národní rada osob se zdravotním postižením)
Partyzánská 7
170 00 Prag 7
TSCHECHISCHE REPUBLIK
Tel. +420 777864248
http://www.nrzp.cz/

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